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Gast
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Verfasst am: 17 Jun 2008 - 20:20
Bußgeld bei rückwirkender Abmeldung Gewerbeschein |
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HallO!
Ich hab ein großes Problem.
Ich habe 2004 oder 2005 - weiß nicht mehr so genau - das Gewerbe Promotion angmeldet. Habe aber nur wenige Jobs gemacht - und seit 2006 gar keine mehr...was ich aber zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste - hätte ja immer ein netter Promotionjob kommen können.
Jedenfalls habe ich dann - ein großer Fehler - Anfang diesen Jahres das Gewerbe rückwirkend für 2006 abgemeldet - und direkt von dem Ordnungamt der Stadt einen Bußgeldbescheid über 170€ bekommen, wegen Verstoß gegen Paragraf 14.
Und ich sehe nicht so recht ein, wieso ich dafür so viel Geld zwhalen soll. Hätte ich es nicht abgemeldet, hätte es schließlich auch neimanden interessiert.
Und da ich Anfang 2006 ja noch nicht wusste, dass ich keine Jpobs mehr mache, konnte ich ja das Gewerbe auch ncith abmelden..ist doch eigentlich logisch, oder? Aber mein Ordnungsamt sieht das irgendwie nicht ein, und hat meinen Einspruch abgelehnt
Kennt sich irgendjemand mit so einer Problematik aus? |
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Gast
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Verfasst am: 17 Jun 2008 - 20:44
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Ich meine, du wirst zahlen müssen Die schlafenden Hunde hast du selbst geweckt, rückwirkend ist immer ein Problem, mit dem die Geld einsammeln. Eine einfache Abmeldung zum jetzigen Zeitpunkt hätte es auch getan... |
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Gast
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Verfasst am: 17 Jun 2008 - 20:47
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Ja, ich ärger mich auch total. Aber ichdachte, wenn ich das rückwirkend abmelde nerven die mich zumindest nicht damit, dass ich ein Steuererklärung nachreichen muss.
HAbe aber eben ein bisschen recherchiert..angeblich hab ich gegen Paragraf 14 der Gewerbeordung verstoßen - der bezieht sihc auber auf ein Standgewerbe...und Promotion zählt ja eher zu einem reisegewerbe..Und da hab ich in der Gewerbeordung keinen Paragraf gefunden, gegen den ich evrtsossen haben könnte. boah, ist das nervig.
der oberwitz ist aber, dass ich für Juli wieder einen Gewerbeschein brauche...ganz toll :/ |
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Gast
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Verfasst am: 17 Jun 2008 - 21:05
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Am besten wirst Du beim Ordnungsamt persönlich vorstellig.
Kläre ob Deine Gewerbeabmeldung rückgängig gemacht werden kann, in dem Fall wäre auch das Ordnungsgeld hinfällig. Dann reichst Du bei Deinem Finanzamt auch schnellst möglich die Steuererklärung für 2006 ein bzw. falls Du bereits eine eingereicht hast (was Du unabhängig von Deinem Gewerbe mußt), dann eine neue Fassung.
Ggf. anfragen ob es eine andere Lösung gibt. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2008 - 11:59
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Da habe ich offensichtlich mehr Glück gehabt. Ich habe meinen Gewerbeschein dieses Jahr auch rückwirkend für 2006 abgemeldet und es gab keine Probleme. Ich denke mal, das ist auch so ein bisschen abhängig von der Gemeinde, denn die Dame meinte, normalerweise würde mich das ne Strafe von 150,00 Euro kosten.
Vielleicht kannst Du das ja klären, wenn Du mal persönlich bei dem entsprechenden Bearbeiter vorstellig wirst. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2008 - 15:22
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Ich denke auch, dass das von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgelegt wird. Vielleicht bringt es wirklich was nochmal persönlich hinzugehen und ruhig und gelassen zu schildern, wie es zu der Situation gekommen. Vielleicht erwischt du eine nette Sachbearbeiterin/einen netten Sachbearbeiter |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jul 2008 - 14:13
Gewerbeschein für Ausländer |
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Hallo an Alle,
ich habe eine wichtige Frage, und zwar:
gibt es in Deutschland ein Gesetz der sagt dass Ausländische Studenten kein Promoter Gewerbschein haben können bzw nicht selbständig seien können?
Danke im Voraus.
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Gast
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Verfasst am: 14 Jul 2008 - 12:19
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Es kommt ganz darauf an aus welchem Land man kommt.
Grundsätzlich dürfen in Deutschland ausländische Studierende aus der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein selbständig tätig sein und somit einen Gewerbeschein beantragen. Alle anderen dürfen es in Ausnahmefällen (z.B. wenn die Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium steht), müssen aber eine Genehmigung der Ausländerbehörde beantragen, die im Pass vermerkt wird.
Wer ein Visum für einen Studienaufenthalt hat, kann im Pass übrigens direkt nachlesen, welche Tätigkeiten erlaubt sind und welche nicht. Lediglich für die "neuen" EU-Länder sind diese Eintragungen nicht mehr aktuell, z.B. haben Rumänen und Bulgaren, die vor 2007 angefangen haben zu studieren durchaus noch ein Visum im Pass, das aber mit dem EU-Beitritt hinfällig geworden ist. Als EU-Mitglieder dürfen sie nun selbständig arbeiten.
Ich hoffe, das hilft vielleicht ein bischen weiter. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2009 - 13:40
Gewerbeschein |
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Hallo euch allen ,
ich habe mir nun aus dem Internet den Gewerbeschein Antrag ausgedruckt. Da ich von überall nur zu hören bekomme das es ohne nicht geht..
Ich möchte gerne im bereich Promotion und Hostess arbeiten.
sehe aber nur ein riesen frage Zeichen wenn ich mir den Antrag anschaue...
Ich weiß überhaupt nicht was ich da hin schreiben soll....
z.b bei Anschrieft der Betriebsstätte..
oder art des angemeldeten beriebes
und und und
wäre total nett wenn mir einer helfen könnte..
Vielen Lieben dank schon mal
Amanda |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jan 2009 - 23:35
Gewerbeschein und Steuernummer - Fragen & Probleme |
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noch eine Frage zum Thema "Gewerbeschein"
In meine Vizum steht : .... "Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Ausnahme: Unselbständige Beschäftigung bis zu insgesamt ...... sowie studentische Nebentätigkeiten erlaubt. "
Also, Gewerbeschein ist nicht für mich? |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jan 2009 - 7:07
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Leider nix für dich, auf Gewerbeschein zu arbeiten bedeutet selbstständige Beschäftigung. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jan 2009 - 11:48
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kann mir keiner weiter helfen???
kann ich bei Angemeldete Tätigkeit einfach Promotion und Hostess hin schreiben ??
Wäre echt nett wenn mir jemand vielleicht sogar aus Berlin sagen könnte was er rein geschrieben hat !
Vielen dank schon mal
Amanda.. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jan 2009 - 12:24
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Hallo amanda bin die amira und habe das gleiche problem total unerfahren was siese ganze Formalitäten angeht ;=)
A propos komme auch aus Berlin fals du Interesse hast koenten wir uns mal unserer Erfahrungen austauchen ...Fange am Montag mit meine ersten auftrag Beerliner Rundfunk !!!!!
Keine Kontaktdaten im Forum nutzt die pn!
mfg Amira |
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Sandy2005 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 936 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 10 Jan 2009 - 21:09
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Hi Amanda,
hab mir grad mal den Antrag angschaut. Ist eigentlich gar nicht so schlimm, lass dich nur nicht verrückt machen.
Am Besten fängst du ersteinmal damit an unter 3-9 deine Daten einzugeben. 10&11 lässt du dann aus und trägst unter 12 die Adresse des Betriebes (vermutlich deine Wohnadresse) ein. 13&14 kannst du dann vermutlich direkt erstmal wieder überspringen. In das Feld 15 trägst du dann ein was du mit deinem Gewerbeschein alles machen willst (auch alle Eventualitäten, da jede spätere Änderung Geld kostet). 16 musst du dann entscheiden und 17 ist glaub ich selbsterklärend. Bei 18 musst du vermutlich Sonstiges und bei 19 Keine ankreuzen. Dann noch unter 20 ein Kreutzchen bei Hauptniederlassung, bei 23/24 eines bei Neugründung, 32 & 33 ausfüllen und das wars. Alles andere müsste soweit ich weiß einfach offen bleiben. Kannst es ja mal soweit ausfüllen und damit zum Gewerbeamt. Wenn irgendwas nicht ausreichend oder falsch sein sollte wirst du normalerweise von den Damen und Herren dort darauf hingewiesen.
So, ich hoffe ich konnte dir damit ein bisschen weiterhelfen. Solltest du noch weitere Fragen haben schreib mich am besten per PN an. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2009 - 14:13
Wozu Gewerbeschein? |
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Warum ist die Voraussetzung aller Agenturen ein Gewerbeschein? Ich will weder ein Gewerbe gründen noch mehr als 400 Euro verdienen.
Kann mir jemand diesbezüglich helfen oder mich aufklären?
Vielen Dank
Grüße |
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