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Freiberufler: Fragen zum Status

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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 - 15:49

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Vielleicht solltest du mal einen Steuer- oder Unternehmensberater fragen.

Denn schon in deinem ersten Satz ist ja schon der Fehler. Entweder du arbeitest freiberuflich als Freiberuflerin oder selbstständig als Gewerbetreibende.

Aber eben nicht selbstständig als Freiberuflerin oder freiberuflich als Selbstständige.

Und dass Promoter als freier Beruf gilt, scheint mir mehr als unwahrscheinlich.
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samt



Anmeldungsdatum: 02.02.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Alterstedt

BeitragVerfasst am: 26 Feb 2008 - 19:23

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Das ist ja schön und gut mit dem Freiberufler und der Selbstständigkeit als getrenntes "Etwas". Nun, ich bleibe aber Freiberufler als Biologe, werde aber bestimmt modeln und promoten. Ein Gewerbeschein für diese Art der Nebentätigkeit zieht aber m.E. auch nach sich, daß mir die Freiheit genommen wird, zu entscheiden, ob ich mich rentenversichern lasse oder nicht usw. Ich habe dazu keine Lust, denn als Freiberufler bleibt mir der ganze Zirkus erspart, Rücklagen fürs Alter bildet man anders.
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samt



Anmeldungsdatum: 02.02.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Alterstedt

BeitragVerfasst am: 27 Feb 2008 - 0:27

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wizbaLL_ hat Folgendes geschrieben:
selbes problem gehabt. hatte davor nur die anmeldung als freiberufler beim finanzamt zwecks model. ist eben papier demokratie. die wollen alle den gewerbeschein das du diese tätigkeit überhaupt ausüben darfst. komisch das ganze. kann dir da auch nicht weiterhelfen, einfach gewerbeschein beantragen, den kriegst rucki zucki.


Danke für Deinen Hinweis. Aber mit einer Gewerbeanmeldung wäre ich verpflichtet, mich rentenzuversichern. oder etwa auch da eine Ausnahme?
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 29 Feb 2008 - 1:19

Antworten mit Zitat  

Ich habe den Linkartikel gelesen. Es ist alles klar und sachlich geschildert.
Nur die Umsatzsteuerpflichtgrenzen irritieren mich.
Man hat mir nämlich im Finanzamt gesagt, daß man für das laufende Jahr
nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, wenn man über die Grenze von 16,5 TSD Euro
kommt (bis zu 250.000 Euro frei) wenn man in den letzen Jahre unter der
Grenze lag.
Nur wird man für das nächste Jahr in diese Pflicht eingestuft. Ich hatte auch nach der nachträglichen Änderung im Jahr gefragt. Hier muß man nachträglich die Mehrwertsteuer für alle Rechnungen
des Jahres zahlen, kann aber auch eigene Ausgaben die Mehrwertsteuer
gegenrechenen. ....
Wie ist es hier mit der Realität ?
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samt



Anmeldungsdatum: 02.02.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Alterstedt

BeitragVerfasst am: 04 März 2008 - 22:27

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Betreibst du ein Gewerbe, dann darfst du Rentenversicherung zahlen und noch andre schöne Dinge.
Ein Freiberufler ist auch in der Entscheidung frei, wie er sich absichert, sowohl im Krankheits-, Renten-und Arbeitslosenfall. Wir Freiberufler sind dann aber auch immer ganz arm dran, wenn das Leben nicht so ganz rund läuft, dann bleibt nur hartz4.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jul 2008 - 12:56

freiberufliche Tätigkeit
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Hallo zusammen,

ich möchte mich gerade als Salespromoter selbständig machen. Muss ich das als Gewerbe beim Gewerbeamt eintragen lassen, oder kann ich es auch als freiberufliche Tätigkeit deklarieren und es nur beim Finanzamt eintragen lassen.

Ein Steuerberater meinte dazu müsste man gar kein Gewerbe anmelden.

Jetzt weiß ich nicht wie ich es angehen soll, weil ja immer ein Gewerbeschein verlangt wird.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Jul 2008 - 14:57

Antworten mit Zitat  

Da wäre ich auch mal an einer kompetenten Antwort interessiert. Ich hab schon von vielen gehört, die das so handhaben und dann nur mit ihrer Steuernummer Rechnungen schreiben. Laut verschiedensten Seiten, auf denen die Katalogberufe aufgelistet sind, in denen man freiberuflich arbeiten kann, träfe das auf Promotion und ähnliches meiner Meinung nach nicht zu.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Jul 2008 - 10:47

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Die freiberufliche Tätigkeit ist eine kreative, freischaffende oder künstlerische Arbeit, die in zugehörigen Verbänden organisiert sind und somit nicht der Gewerbeordnung unterliegt.
Als Promoter machst Du überwiegend Verkaufsförderung, d.h. Du unterstützt ganz Allgemein den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Diese Tätigkeiten sind ohne Zweifel ein ausgeübtes Gewerbe.

Ich kenne auch Keinen, der als Freiberufler Promotion macht und könnte mir auch nicht so richtig erklären, wie das gehen soll ohne Gewerbeschein.
Hat hier vielleicht jemand ein Gegenbeispiel ?

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jul 2008 - 3:08

Antworten mit Zitat  

Ein Gegenbeispiel leider nicht. Aber ich arbeite regelmäßig für eine Agentur, die, wenn sie neue Leute für Promos einstellt immer sagt, entweder über Gewerbeschein oder nur über die Steuernummer. So wie die mir das erklären wenn ich frage, wie das funktionieren soll, kann damit nur "echte" freiberufliche Tätigkeit gemeint sein, was ja, wie du schon sagst gar nicht möglich ist. Das ist alles ein wenig merkwürdig Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jul 2008 - 15:41

Antworten mit Zitat  

Deine Antwort liegt schon im Text:
"entweder Gewerbeschein oder Steuerenummer" bedeutet für die zweite Auswahl schlicht und erfreifend das Arbeiten auf Lohnsteuerkarte.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Jul 2008 - 2:06

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Eben nicht, dass wäre dann noch eine zusätzliche Möglichkeit, die die Agentur (ungern) akzeptiert. Aber ich habe gerade im Forum Promoter-Talk den Artikelbaum "Wie läuft das denn mit dem..." gesehen. Vielleicht liegt in der Antwort von Discodance des Rätsels Lösung?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jul 2008 - 19:40

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... freiberuflich können nur kreative/künstlerische Tätigkeiten sein (z.B. Journalist, Autor, Grafiker, etc.)!

Was Du aber machen kannst: Studenten und Senioren haben einen Freibetrag (ich glaube 325,- Euro/Monat) bis zu dem du auf deine normale Einkommenssteuernummer arbeiten kannst.

Einfach am Ende in der Steuererklärung angeben.

Dann kannst Du aber auch keine Mehrwertsteuer verlangen und mit dem Absetzen von Unkosten ist das auch so eine Sache ...
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Sep 2008 - 10:06

Wen stört es, wenn ich freiberuflich als Promoter arbeite?
Antworten mit Zitat  

Hi,
ich arbeite seit einem Jahr freiberuflich (also mit Steuernummer, Rechnung etc als Kleinunternehmer) und würde gerne in die Promoter-Branche einsteigen.
Da ich vorhabe nur 200-300 Euro im Monat zu verdienen, frage ich mich, wen es eigentlich stört, wenn ich keinen Gewerbeschein habe?
Ich meine, die Agenturen bekommen doch eine Rechnung mit Steuernummer. Und da ich eh ohne Umsatzsteuer arbeite wird das Finanzamt bei den Beträgen doch auch keinen Aufwand betreiben. Als ich dieses Jahr meine Steuererklärung eingereicht habe, hat mich auch keiner nach meinen genauen Tätigkeiten gefragt.

Danke für eure Antworten, Maria
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Sep 2008 - 10:19

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Als Promoter oder Dienstleister gehst Du einem Gewerbe nach, d.h. Du brauchst nach geltendem deutschen Recht einen Gewerbeschein.
Eine freiberufliche Tätigkeit ist damit nicht zu verwechseln!

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Sep 2008 - 18:46

Antworten mit Zitat  

Ja, das ist mir schon klar. Die Frage ist doch, wenn ich eine Rechung über 200 € ausstelle, wer fragt denn da nach meinem Gewerbeschein. Das Finanzamt hat es nicht getan.
Und so lange die Agenturen meine Steuernummer haben, sollten sie doch zufrieden sein.

Maria
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