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*Amtlich: Wer bezahlt meinen Anwalt - Beratungsschein

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PostPosted: 03 Dec 2003 - 22:26

*Amtlich: Wer bezahlt meinen Anwalt - Beratungsschein
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Hallo, ich bin's mal wieder mit nem Problem mit dem Anwalt.
Ich bin zu ihm gegangen, weil eine Agentur trotz Mahnung nicht gezahlt hat. Nach dem Schreiben kam auch das Geld von der Agentur, aber die Agentur hat den Anwalt nicht bezahlt. Jetzt ist der Anwalt zu faul, sein Geld einzuklagen (eigentlich ist es doch jetzt nicht mehr mein Bier, oder? Ich hatte der Agentur rechtliche Schritte angedroht und sie hat nicht reagiert, also muss sie jetzt meinen Anwalt zahlen, oder?) und schickt mich zum Amtsgericht, einen Beratungshilfeschein zu holen und abzustempeln, damit er sein Geld möglichst bequem von Vater Staat bekommt. Was haltet ihr denn davon? Ich würde es am liebsten nicht machen. Glaubt ihr, der Anwalt kann mich irgendwie belangen, wenn ich mich nicht um den Beratungshilfeschein kümmere? Denn ich sehe nicht ein, wieso die sowieso klamme Staatskasse für eine Agentur einspringt, die meint, mir zu spät zahlen zu müssen?
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Guest






PostPosted: 03 Dec 2003 - 23:19

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Na klar kann dich der Anwalt belangen !

Er hat in Deinem Auftrag gehandelt und Du musst ihn dafür bezahlen.

Ob Du dein Geld vom Staat oder von der Agentur wiederbekommen kannst ist nebensächlich. Es ist Dein Auftrag und Du musst dich darum kümmern.
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PostPosted: 04 Dec 2003 - 12:07

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wirklich? ich meine, der anwalt hat der agentur das geld in rechnung gestellt, also wieso sollte ich für die agentur zahlen müssen? dann müsste ich ja dem anwalt das geld zahlen und ihn gleich wieder beauftragen, mir von der agentur das geld zu besorgen, ist doch unlogisch, oder? und schließlich war die agentur ja schon im verzug ... Konfus
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PostPosted: 04 Dec 2003 - 12:28

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wer den auftrag gibt, muss im ersten schritt für die bezahlung sorgen, ob die agentur den anwalt bezahlen muss oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich den fall nicht kenne (kann allerdings kostenpflichtig ein anwalt beurteilen mr green )

auf jeden fall kann sich der anwalt an den auftraggeber halten, wenn er das geld nicht von anderer seite bekommt, der anwalt hat seine arbeit getan und hat damit sein honorar verdient.

und wenn du erwartest das er hinter sein geld hinterherläuft dann machst du nichts anderes als die agentur vorher auch Sad und das ist nicht schön
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Guest






PostPosted: 04 Dec 2003 - 13:35

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naja, der anwalt hat mir aber wortwörtlich gesagt, dass er keine lust hat, wegen "den paar kröten" einen prozess anzufangen .. naja, ich mach das schon mit dem beratungsschein, aber irgendwie missfällt es mir, dass jetzt die staatskasse einspringen muss, weil die agentur nicht zahlt und der anwalt zu faul ist .. wir sind doch schließlich alle steuerzahler!!
vor allem .. woher weiß denn die staatskasse, dass der anwalt das geld nicht doch von der agentur bekommen hat? nachprüfen wird sie es ja nicht, oder?
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Guest






PostPosted: 04 Dec 2003 - 19:41

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Spätestens bei seiner jährlichen Steuererklärung würde es auffallen!
Aber mach das mit dem Schein, besser der Staat als Du, oder?

Grüße
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PostPosted: 04 Dec 2003 - 21:28

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mich würde mal interessieren, was das überhaupt kostet. wie war das in deinem fall?
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PostPosted: 06 Dec 2003 - 20:59

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sind nur 25 eur, die der anwalt bekommen würde
und es ist richtig: lieber der staat als ich .. aber so ein sch.. treibt unsere steuern in die höhe .. denn diese 25eur sind bestimmt nicht die einzigen, sondern das machen wohl viele so .. und wohl auch nicht nur 25 .. dann wisst ihr, bei welchen summen wir sind, die wir einsparen könnten
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Guest






PostPosted: 06 Dec 2003 - 21:11

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wie der anwalt bekommt nur 25 € für die aktion ??

na da kann ich den anwalt verstehen, das er da nicht alzu viel aufwand betreiben will.

mindestens eine sitzung mit dem klienten, der will in vernünftigen Räumen mit Beleuchtung empfangen werden, einen Telefon/Faxanschluss beracucht man auch und Warm soll es auch sein, bei diesen Temperaturen , mindestens einen Brief schreiben lassen, Auslagen : Papier und Porto, Druckerpapier und Verschleiss, dann mindestens
einen Wiedervorlagetermin und wenn eine Antwort kommt die Zeit um das zu bearbeiten, ggf die Anrufe um den Klieenten zu erreichen, bei Bedarf noch ein Brief mit entsprechenden Kosten

Also da würde ich für 25 € auch nicht wirklich viel mehr machen wollen, das ist eindeutig unterbezahlt. Sad
25 € haben Kunden für 15 Minuten Techniker bei mir zu zahlen. Und da kommt das Arbeitsmaterial noch dazu und wegen der netten Zahlungs,moral, gibts Arbeit bei installationen nur gegen bar, heisst kalkulatorisch muss da noch nicht mal Rechnungsausfall eingerechnet werden.

Aber da die Streitwerte ja in der Regel relativ gering sind kommen da halt nur solche kleinen Summen als Honorar heraus, Grund genug diesen Weg bei Nichtzahlung ruhig zu beschreiten, ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich glaube man muss den Zahlungspflichtigen auf die Mehrkosten, die durch weiteren Verzug entstehen hinweisen (wie gesagt keine Ahnung ob es so ist). Schreibt es am besten in die Mahnung das weiterer Zahlungsverzug zu erheblichen Mehrkosten führen wird, dann ist Mensch auf der sicheren Seite
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PostPosted: 07 Dec 2003 - 11:36

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naja, der anwalt hat sie ja aufgefordert, auch an ihn zu zahlen

oder meinst du, ich soll denen bei einer mahnung sagen, dass mehrkosten im falle des verzugs auf sie zukommen?
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PostPosted: 07 Dec 2003 - 13:45

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japp, wenn Du mahnst am besten gleich mit eine Passage mit eventl. Mehrkosten rein. Dann ist man auf der sicheren Seite. Aber wir hoffen ja alle das wir gar nicht erst Mahnungen schreiben müssen Smile
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PostPosted: 07 Dec 2003 - 14:47

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ist das ein pauschalwert, den der anwalt da berechnet? guckt der in irgendeiner tabelle nach? oder richtet sich das nach dem streitwert? also egal obs um 100 oder 1000 euro geht immer der gleiche anwaltpreis? oder wie läuft das?
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Guest






PostPosted: 07 Dec 2003 - 18:15

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Soweit ich das weiss richtet sich das nach dem Streitwert. Es gibt eine Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte(BRAGebO) nach der müssen sie Abrechnen. Je nach Sachverhalt ergeben sich daraus genaue Summen, die der Anwalt verlangen kann.
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PostPosted: 30 Jul 2006 - 22:58

Beratungshilfeschein
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Hallo,kann mir jemand antworten.
Mein Anwalt verlangt von mir für sämtliche Kopien für mein Privatinsolvenz(noch Außergerichtlich)
0,50€ pro kopie und das obwohl ich einen Beratungshilfeschein abgegeben habe und schon 10€ bezahlt habe.
Hat er recht von mir noch geld verlangen solange ich noch nicht vor Gericht gehe?
Bin alleinerziehend und bezziehe ALG II und habe ihn schon über 37€ für irgendwelche kopien gezahlt ,
und er hat gesagt das es im Gezetzbuch steht.
Bitte helfen Sie mir und sagen Sie mir ob er recht hat oder nicht?
Danke
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Guest






PostPosted: 31 Jul 2006 - 17:23

Re: Beratungshilfeschein
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Dorota82 wrote:
Hallo,kann mir jemand antworten.
Mein Anwalt verlangt von mir für sämtliche Kopien für mein Privatinsolvenz(noch Außergerichtlich)
0,50€ pro kopie und das obwohl ich einen Beratungshilfeschein abgegeben habe und schon 10€ bezahlt habe.
Hat er recht von mir noch geld verlangen solange ich noch nicht vor Gericht gehe?
Bin alleinerziehend und bezziehe ALG II und habe ihn schon über 37€ für irgendwelche kopien gezahlt ,
und er hat gesagt das es im Gezetzbuch steht.
Bitte helfen Sie mir und sagen Sie mir ob er recht hat oder nicht?
Danke


Was hat eine Privatinsolvenz und der Empfang von ALG II mit der

Deckung von Aufwendungsersatz zu tun??????????

Eine Kopie kostet 10-20 Cent,wenn man sie selber macht.Hier hat aber

jemand die Kopien für dich erstellt,somit sind 0,50 € mehr als

gerechtfertigt!

Ansonsten in der BRAO (eine Gebührenanwaltsordnung) nachlesen!
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