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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 05 Apr 2008 - 16:56
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Achte auch darauf, daß er nicht Scheinselbständig ist, wenn er nicht als
Minijpob geführt wird, ansonsten fallen noch hohe Sozialversicherungskosten
an. |
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Gast
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Verfasst am: 17 Okt 2008 - 23:50
Selbstständig und jemanden auf Minijob einstellen |
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Hallo,
ich brauche dringen hilfe kann mir jemand helfen?
ich bin selbständig und möchte jemanden auf 400 euro bei mir einstellen was muss ich genau machen ist das sehr kompliziert?
Ich habe etwas mit eienr beitragsnumer oder so gelesen.
Ich weiss das ich 30% abführen muss. Ich bin aber kleinunternehmer wie ist das mit den steuer ? Ich stelel keine Steuern in Rechnungen. Brauche ich eine Betriebshaftpflicht in so einem Fall? Wo kann ich mich informieren? Macht jemant Lohnbuchhaltung? wie viel würde mich sowas kosten?
LG
Y:K |
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spitzen Alter Hase
Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 324 Wohnort: Plittersdorf
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Verfasst am: 18 Okt 2008 - 1:52
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Wofür jemanden einstellen? Soll er Aufträge übernehmen?
Konkretisier das doch mal bitte ein wenig.
Ich befasse mich nämlich seit geraumer Zeit näher damit, da ich auch Aushilfen habe. _________________ Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum |
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Gast
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Verfasst am: 18 Okt 2008 - 10:15
Aushilfe |
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Hallo,
vielen Dank mal zuerst fürt die Antwort. Ich wil jemanden auf 400 euro einstellen und Aufträge für mich erledigen lassen. Nur komme richtig nicht zurecht was ich alles dafür beantragen muss usw.
MFG
Y:K |
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spitzen Alter Hase
Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 324 Wohnort: Plittersdorf
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Verfasst am: 19 Okt 2008 - 0:12
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Du musst beim AA eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen. Die kostet im ersten Jahr vor Genehmigung 750 €. Das musst du 3 Jahre lang beantragen. Jeweils zum selben Preis für 1 weiteres Jahr. Danach kannst du eine unbefristete Erlaubnis beantragen, die nochmal 2000 € im Vorfeld kostet.
Vorher darfst du keine Leute für deine Aufträge einsetzen. Das würde eine Strafe von 25.000 € mit sich bringen und eine Ablehnunge deiner Anträge. _________________ Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum |
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Gast
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Verfasst am: 19 Okt 2008 - 21:23
Ok |
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Wenn ich mal jemanden einstelle dann weiss ich wo ich mich melden kann.
tschüss |
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BjoernGT ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 17.07.2005 Beiträge: 11 Wohnort: München
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Verfasst am: 29 Okt 2008 - 11:45
Rechtsfrage |
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Folgende Situation:
Ein bekannter hat in seinem Unternehmen freie Mitarbeiter ''eingestellt'', die also nicht auf Steuerkarte arbeiten.Diese leiten dort einen Sportkurs.
Nun die Frage: MÜSSEN eben jene freie Mitarbeiter einen Gewerbeschein (zumindest dann Teilgewerbe) besitzen?Ich bin der Meinung ja, wollte mich aber hier nochmal vergewissern.
Danke und Gruss |
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Gast
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Verfasst am: 29 Okt 2008 - 14:54
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Das ist meiner Meinung nach eine knifflige Frage, da würde ich definitiv einen Steuerberater oder ähnliches zu Rate ziehen. Hab mal fix ein paar Foren im Netz überflogen, da gehen die Meinungen weit auseinander. Manche behaupten, dass wäre ein freier Beruf (keine Gewerbeanmeldung - Abrechnung nur mit Steuernummer), es gibt aber wohl auch Urteile, die Kurse in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen nicht als freie Mitarbeit gelten lassen. Angeblich gibt es wohl auch einen Steuerfreibetrag (Übungsleiterfreibetrag) von 2100 € im Jahr, den viele nutzen und dem Fiskus nichts melden. Very tricky |
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Gast
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Verfasst am: 04 Nov 2008 - 17:35
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naja yaso, dann würde ich mir das noch mal gut überlegen, ob ich da jemanden einstelle oder nicht
Das hab ich aber auch bislang nicht gewusst, dass es mit gar nicht so niedrigen Kosten verbunden ist. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Aug 2009 - 14:32
Als Promoter Mitarbeiter einstellen: Was beachten? |
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Hallo,
kann man Promotion auf 400 euro Basis betreiben?
Hintergrund ist dieser, ich habe einen Angebot für einen großen Auftrag, jedoch kann ich nicht alles selber durchführen, deshalb überlege ich einen Freund auf 400 euro Basis einzustellen. Die Kosten für den Eigenanteil von ca. 120 € sind mir bekannt für die Versicherungen usw.. Diese würde ich selbstverständlich tragen.
Kann man das machen oder gibt es da rechtliche Aspekte, die gegen eine Anmeldung sprechen? Wo kann ich mich den darüber schlau machen? Beim Finanzamt?
Ah ja, eine Gerwerbeanmeldung kommt für den Freund nicht in Frage.
Vielen Dank für Eure antworten. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 05 Aug 2009 - 17:08
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Klar, wenn Du Dir den Bürokratiekram antun möchtest, kannst Du Deinen Freund selbstverständlich auf 400-€-Basis einstellen.
Sicherheitshalber würde ich die Agentur darüber informieren, dass Du bei dem Auftrag Erfüllungsgehilfen einsetzt, so bist Du gegenüber der Agentur auf der sicheren Seite.
Und ansonsten- was sollte denn an rechtlichen Aspekten geben, die dagegen sprechen?
Schlaumachen kannst Du Dich zu dem Bereich vermutlich am ehesten hier:
http://www.minijob-zentrale.de |
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Gast
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Verfasst am: 05 Aug 2009 - 18:15
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Danke für deine Antwort.
Rechtlich keine Ahnung. Mich wundert halt nur, dass es keiner macht bzw. ich kenne keinen der es so macht. Deshalb hatte ich Vorbehalte.
Kann ich den wie üblich eine pauschale Zahlen oder muss ich einen Stundensatz festlegen?
Wahrscheinlich Jacke wie Hose hauptsache er bleibt unter 400 euro |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 05 Aug 2009 - 18:26
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DU bist in dem Fall der Arbeitgeber, von daher kannst Du es eigentlich so handhaben wie Du magst/ meinst und wie Dein Freund sich darauf einlässt.
Dass es sonst keiner (oder kaum jemand) macht, liegt
a) an den eh schon miserablen Stundensätzen- wie willst Du von dem Geld selber noch leben, wenn Du ihm einigermaßen vernünftiges Geld zahlst und zusätzlich die Abgaben an die Minijobzentrale hast und
b) eben an dem erheblichen bürokratischen Mehraufwand.
Das tun sich die Wenigsten freiwillig an |
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Gast
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Verfasst am: 05 Aug 2009 - 20:45
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welcher bürokratischen Mehraufwand entsteht den? ist es echt so viel? |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 06 Aug 2009 - 15:56
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Klick mal bei der Minijobzentrale rein, dann kannst Du Dir schon ein Bild machen.
Ich hab mich vor Ewigkeiten mal ein paar Stunden hingesetzt und das alles durchgelesen- und dann beschlossen, dass ich da keine Lust drauf habe
Ich persönlich denke einfach, dass es im Promobereich keinen Sinn macht auch noch 400-€-Kräfte einzustellen.
Und von den wenigen Subunternehmern, die ähnlich kleine Aufträge wie wir erledigen, weiß ich, dass die es alles von Steuerberatern und Co machen lassen mit der Abrechnung/ Anmeldung der Minijobber.
Wenn Du dafür eh Geld ausgibst oder das zusätzlich noch über hast, ok. Ansonsten ist es am Anfang eben viel Lesen, Einarbeiten etc.- wenn es einmal läuft wird es wohl gehen |
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