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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2008 - 23:26

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Da du wie du erwähntest keinen Vertrag unterschrieben hast, können Sie keine Konventionalstrafe verhängen.

Nur solltest du in Zukunft keine Jobs für diese Agentur annehmen mr green
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2008 - 0:06

Antworten mit Zitat  

Ignorieren wäre wahrscheinlich nicht ganz so sinnvoll. Du solltest zumindest ein Schreiben aufsetzen, dass du der Rechnung widersprichts, mit der Begründung der rechtzeitigen Absage und unter Hinweis auf das Telefonat mit dem Mitarbeiter der Agentur. Um auf Nummer sicher zu gehen am besten per Einschreiben schicken Wink
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Julien20
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 02.03.2008
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16 Okt 2008 - 1:27

Antworten mit Zitat  

danke für die Antworten...

Den Vertrag habe Ich nicht unterschrieben, eine Email in der Ich den Auftrag annehme,kann also auch nicht als solche gegen mich verwendet werden?

So wie Ich es von früher kenne heißt es:" Keine Unterschrift beim Vertrag--->kein Vertrag".

Zudem müsste ja auch etwas drinstehen was die Schadensersatzansprüche meinerseits angeht,falls die Agentur den Einsatz absagt,oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2008 - 7:05

Antworten mit Zitat  

Ob die Auftragsannahme via Mail nun vor Gericht tragbar wäre oder nicht, d hättest auf solche Konditionen bzw. Klauseln hingewiesen werden müssen! Sonst hättest du den Auftrag ja gar nicht angenommen Wink
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Julien20
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 02.03.2008
Beiträge: 12
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16 Okt 2008 - 13:09

Antworten mit Zitat  

Der Vertrag wurde mir ja per Mail mitgeschickt,habe diesen allerdings nichtmal durchgelesen,sondern nur den Auftrag bestätigt und dann am Montag telefonisch abgesagt,habe auch einen Attest,das meine Ich!

was sagst du ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2008 - 13:14

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Du hast ein ärztliches Attest - damit sollte sich die Frage der Vertragsunterzeichnung erübrigen.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2008 - 14:14

Antworten mit Zitat  

Promotorenverträge unterliegen nach BGB dem Dienstverhältnis -
darin heisst es:

§621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen

Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ... ist, ist die Kündigung zulässig
1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages
...

oder

§626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
...

Die Kündigung hat zwar in Schriftform zu erfolgen, ist allerdings in dem Sinne nicht relevant, da auch kein schriftliches Dienstverhältnis zustande gekommen ist.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2008 - 7:33

Antworten mit Zitat  

wichtig ist es immer nen rechtsanwalt zu rate zu ziehen wenn man einen hat.

Gruß nick
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2008 - 12:27

Antworten mit Zitat  

Hallo!

Genau den gleichen Fall hatte ich auch diese Woche.
Auch den Vertrag nur per Email bestätigt...

Dann bin ich krank geworden, habe 2 Tage vor dem Einsatz ein Attest hingefaxt (mache ich immer, auch wenn nichts von der Agentur erwähnt wurde) und habe den Job damit abgesagt.

Folgende Email kam:
"Es tut mir leid, du musst morgen arbeiten oder einen Ersatz stellen, ansonsten gilt die Vertragsstrafe.

Ich kann es nicht ändern, der Vertrag ist gültig und der Kunde verlässt sich darauf, dass morgen alle Hostessen anwesend sind."

Ich habe meine Cousine gefragt, sie ist Anwältin, die lachte nur und meinte
"Die haben keine Chance!"

Ich habe nur eine kurze Email geschickt, dass ich aus von mir unvertretbaren Gründen vom Vertrag zurückgetreten bin.

Und ich hab ihr dann noch gesagt, dass ich dem Kunden gerne auch erzählen kann, dass sie kranke Mädels zwingen zur Arbeit zu erscheinen, ihnen drohen und nicht in der Lage sind Ersatz zu finden.
(Aber: in meinem Email-Mini"vertrag" stand NICHTS über Verschwiegenheit gegenüber dem Kunden!!!!)

Das hätte ich mir vielleicht auch verkneifen können, aber die Agentur war so giftig und unfair zu mir, dass ich das schreiben MUSSTE!

Jetzt kam gerade:
"es ist nur einfach so, dass mit dir noch einige andere Mädchen aus Krankheit abgesagt haben und das für uns auf der einen Seite sehr ärgerlich und auf der anderen Seite auch irgendwo unglaubwürdig rüber kommt. Ich denke, dass wirst du verstehen. Ich glaube dir das du krank bist und du wirst auch keine Vertragsstrafe bekommen, nur wenn man einen Tag vor der Messe 5 neue Hostessen finden muss, ist klar, dass man da gestresst und überreagiert, da auch gerade der Kunde erwartet, dass alle Hostessen am nächsten Morgen anwesend sind. Und so viele neue Hostessen zu finden, die die nächsten vier Tage Zeit haben ist keine einfache Aufgabe. Ich entschuldige mich für meine letzte Mail und würde mich freuen, wenn du gegebenfalls dich noch mal üm hörst, ob nicht noch jemand Lust hätte, auf der Messe zu arbeiten."





prost
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Okt 2008 - 15:26

Antworten mit Zitat  

Ich frage mich: wie soll man denn eigentlich spätestens 2 Tage vor dem Einsatztag wegen Krankheit vom Auftrag zurücktreten, wenn man zu dem Zeitpunkt noch gar nicht krank ist !? (So was stand auf dem Auftrag)

Ich habe von 3 aufeinander folgenden Einsatztagen die letzten 2 Tage absagen müssen, war auch beim Arzt (mit Bescheinigung).

Jetzt rief mich der von der Agentur an und meinte: kein Problem, dann hätte ich nächste Woche die 2 Tage in demselben Markt nachzuholen ... !??javascript:emoticon('Surprised')

Ich habe bei dieser Agentur keinen Vertrag unterschrieben, lediglich für jeden Einsatztag (mit Datumsangabe!) auf einen Link geklickt zur Annahmebestätigung.

Nun meine Frage: Das ist doch nicht rechtens davon auszugehen, dass ich nächste Woche die 2 Tage "nachhole", oder !?
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2008 - 9:10

Antworten mit Zitat  

Nach BGB kann die Agentur bei Dienstverträgen tatsächlich eine Nachholung "verlangen" - schliesslich warst Du bis zu Deiner Krankheit willig die vertragliche Leistung zu erbringen.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2008 - 9:18

Antworten mit Zitat  

DieJule hat Folgendes geschrieben:
Hallo!
Genau den gleichen Fall hatte ich auch diese Woche.
Auch den Vertrag nur per Email bestätigt...


Ein Präzedensfall wie aus dem Bilderbuch - übrigens für beide Seiten!

Vorrausgesetzt die Krankheit bzw. der Unfall ist dokumentierbar, ruhig mal die Agentur darauf hinweisen, die Situation dem Auftraggeber darzulegen.
Spätestens an diesem Punkt wird dort jemand die Reissleine ziehen!!

Promoter sind Menschen aus Fleisch und Blut und kein Werkzeug, das ich nach belieben nutze und danach irgendwo liegenlasse.

cioa derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Okt 2008 - 21:42

Fortsetzung Krankheit / Nachholung der Termine
Antworten mit Zitat  

Witzig, zwischenzeitlich kam "gute Besserung und melden Sie sich Mittwoch, wie es Ihnen dann geht ... zwecks Nachholung" "habe Verständnis, bei Virusinfekt sowieso unmöglich mit Lebensmitteln zu hantieren ..."

Dann heute (20.10.2008):
"hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie für den Job XXX an den folgenden Tagen leider absagen müssen:

Fr., 17.10.2008 ( XXX Uhr bis XXX Uhr)
Sa., 18.10.2008 ( XXX Uhr bis XXX Uhr)
Viele Grüße aus XXX

XXX GmbH & Co.KG Team "

Interessant: Jobabsage für die Vergangenheit !?

Ich hatte hier lediglich zuvor im Forum angefragt, ob Nachholung verlangt werden kann, weil derjenige sofort Freitag sagte, und ich an diesem Tag schon anderweitig gebucht worden bin, wo ich auch nicht absagen kann...

Was soll ich jetzt davon halte ??? Wieso diese mail ??? Sind alte Hasen oder Jura-Studis vielleicht unter Euch?

Viele Grüße und ganz lieben Dank im voraus !
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Okt 2008 - 14:52

vertrag per mail, JA
Antworten mit Zitat  

Eine Auftragsbestätigung per Mail , setzt voraus, dass man den Auftrag (Vertrag) gelesen hat und seine Willenserklärung/Zustimmung per Mail abgibt. Dann kommt der Vertrag automatisch zu Stande und ersetzt die Unterschift.
Der Vertrag kommt in Textform zu Stande und dies ist für ein Gericht völig ausreichend. In solchem Fall ist eine Schriftform des Vertrages nicht erforderlich.

Ich hoffe, dass einige es verstanden haben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Nov 2008 - 17:46

Nachträglich Stundensatz geändert - Wer Weiß Rat?
Antworten mit Zitat  

Bin zwar selbst schon ca. 3 Jahre als Hostess und Promoter unterwegs - aber soetwas wie mit der Agentur "Acker Personalevent" ist mir bisher noch nicht passiert - vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, wie ich mich am besten verhalten soll:

Hab im September für Frau Acker bei einem Ärztekongreß in Dresden gearbeitet (für 10,- / Stunde). Dort hat sie von einem super tollen Kongreß in Berlin erzählt und dass sie mich gern einsetzen würde, wenn ich ne private Übernachtung dort hab. Da in Dresden alles gut lief, hab ich das Angebot angenommen und bin nach Berlin gefahren - leider ohne schriftlichen Einzelauftrag.
Am letzten der 4 Einsatztage wurden mir über den ganzen Zeitraum meine Einsatzzeiten gekürzt (hab mich also z.B. früh 7.15 Uhr angemeldet und nachweislich im Beisein des Kunden (InterCongress) mit meiner Arbeit begonnen (beim Gäste einchecken am Counter sieht man die Uhrzeit auf jeder Buchung!) Frau Acker war der Meinung, mein Einsatz beginnt 7.30 Uhr - ich hätte ja nicht vorher arbeiten müssen Wink

Ich bin zwar sonst nicht kleinlich, aber ich war schon ziemlich sauer über die 1,5 bis 2 Stunden Abzug. Auf meine Frage nach einer Fahrtkostenbeteiligung hat sie mich fast ausgelacht (Dresden-Berlin ist ja nicht so weit weg und ich hätte den Job ja nicht annehmen müssen, wenn mir das zu viel ist).

Aber der Hammer kam, als ich jetzt meine Rechnung gestellt habe. Hab wie in Dresden 10 € / Stunde verlangt, da wir nie über einen abweichenden Stundenlohn gesprochen haben. Von Frau Acker kam eine mail zurück, dass die anderen Mädchen in Berlin auch alle nur 9,50 € bekommen und das ich meine Rechnung jetzt neu stellen soll.
Hab zwar noch mal geantwortet, dass ich nichts von 9,50 € weiß und den vollen Betrag erwarte. Aber sie bleibt dabei, zu behaupten, ich hätte davon gewusst und soll die Rechnung ändern.

Was würdet ihr an meiner Stelle jetzt tun?
Ich mein, von den ca. 20 € weniger geh ich nicht gleich bankrott - aber ich find das ne unerhörte Frechheit und bin total sauer. argh
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