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<< Alles zum Thema Kredite für Selbständige :: Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1 >> |
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Gast
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Verfasst am: 03 Sep 2008 - 20:05
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so, ich glaube zwar, ich hab schonmal was dazu geschrieben...
aber was ich in den letzten Beiträgen hier wieder gelesen habe, ist teilweise ja zum Haare raufen!!!
1. Eine per Email verschickte Rechnung ohne elektronische Signatur ist NICHTIG! Da hilft auch keine gescannte Unterschrift oder irgendein Hinweis "das ist wirklich meine Unterschrift" oder so...
2. Eine Rechnung per Fax gilt nicht als angekommen, egal welchen Sendebericht man ausdruckt! Es kann nämlich nie wirklich dargelegt werden, ob der richtige Empfänger das Papier aus dem Gerät genommen hat!
3. Eine postalische Rechnung muss NICHT per Einschreiben geschickt werden, da davon ausgegangen werden kann, dass diese auf dem Postweg auch ankommt!
Also: vorab per Fax oder Mail und dann per Post hinterher. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2008 - 22:44
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So, ich hoffe mal, dass der Link hier nicht gelöscht wird, weil er definitiv sehr hilfreich ist und ich lange gesucht habe, auf die Frage nach der Rechnung per Mail eine qualifizierte Aussage zu finden:
http://www.collmex.de/elektronische_rechnung_per_email.html
Uneingeschränkt zu empfehlen!
Das Rechnungsdatum kannst du selbst auswählen, prinzipiell kann das auch der letzte Tag der Leistungserstellung sein. Wer eine schnelle Zahlung wünscht, sollte auch schnell die Grundlage dafür liefern, nämlich die Rechnung! Ganz davon abgesehen, welches Zahlungsziel vorher vereinbart wurde, schreibe ich die Rechnung spätestens 1 Tag nach dem Job und schlage zwei, drei Tage Kulanz aufs Zahlungsziel drauf. Man muss ja nicht so pingelig sein |
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Gast
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Verfasst am: 16 Dez 2008 - 12:43
fragen zur rechnung(promotionbasis-rechnungstool) |
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ich schreibe gerade meine 1.rechnung über den promotionbasis-rechnungstool!
meine steuernr. von finanzamt habe ich noch nicht bekommen(war persönlich da,muss aber trotzdem warten), deshalb habe ich meine neue steuerid.nr. angegeben.!soll ich lieber warten auf die nr. vom fa?
zu meiner 2.frage: bei der auftragsbezeichnung: gebe ich da die projektnr. der agentur an?
zu meiner 3.frage: Posten aus Eigenleistung: bei menge hab ich 8,50(also 8,5std) und bei tätigkeit,veranstaltungshostess angegeben. soll ich nur hostess angeben?kann ich bei artikelbeschreibung, gästebetreuung hauptbahnhof (auch bezeichnung der agentur) angeben?
Vielen Dank im Voraus |
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Gast
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Verfasst am: 16 Dez 2008 - 12:56
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Hallo heartbeat7,
1. Deine Steuer-ID-No. ersetzt Deine Steuernummer - etwas anderes wirst Du nicht mehr bekommen
2. für Auftragsbezeichnung ist Deine Projekt-No. genau richtig
3. gib immer das an, womit die Agentur auch etwas anfangen kann -
dabei hilft Dir auch Dein Einzelvertrag zur Aktion
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 16 Dez 2008 - 13:08
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danke an alle!!!
ich hab garkein vertrag bekommen und somit auch nicht unterschrieben!
das briefing hatte ich erst den abend vor dem job bekommen! ein vertrag war nicht dabei! |
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