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Gast
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Verfasst am: 11 Dez 2008 - 15:24
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Vielen Dank für Eure Ratschläge!
Will auch noch kurz berichten, wie die Sache weiter gingt:
Nach mittlerweile 6 Wochen seit der Aktion hatte ich das ewige hin und her jetzt satt und hab die Rechnung mit dem gekürzten Stundensatz neu gestellt. Ist zwar nicht gerade heldenhaft, aber mir war eine "friedliche" Weihnachtszeit lieber als die ständige Streiterei - wollte die Sache einfach vom Tisch haben.
Was ich daraus gelernt hab - nicht mehr ohne schriftliche Auftragsbestätigung mit fixierten Stundensatz arbeiten - auch wenn die Ansprechpartnerin "die Nettigkeit in Person" ist
Liebe Grüße aus Dresden und Euch allen schöne Weihnachten! |
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Gast
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Verfasst am: 11 Dez 2008 - 18:55
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Schön zu lesen, dass es noch Menschen gibt, die so kurz vor Weihnachten bereit sind einfach mal den Kürzeren zu ziehen und ein Lehrgeld zu zahlen
Nur Schade, dass in der heutigen Zeit das Wort Vertrauen mehr und mehr an Bedeutung verliert und man sich mittlerweile jeden Furz schriftlich bestätigen lassen muss, um nicht verarscht zu werden |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 18 Dez 2008 - 20:41
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Durch Deine Erfahrung sind hoffentlich viele Mitleser auch vorsichtiger bei
mündlichen Buchungsbestätigungen. Bei einer Stammagentur bekomme
ich auch per Telefon regelmäßig Buchungen. Aber hier ist es so, daß ich bisher
immer eine gute Pauschale garantiert bekomme. Bei Mehrabeit bekam ich immer auch den Aufwand bezahlt und hatte auch schon öfters weniger Arbeit
aber volle Bezahlung. Leider gibt es wenig solcher Agenturen. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2008 - 19:57
Auch rechtsgültig bei übertriebenen Abschlägen? |
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Zu dem Thema würde ich auch gern eine Frage loswerden. Die gleiche Klausel mit den 2 Jahren Verbot direkt für den Auftraggeber zu arbeiten steht auch in meinem Vertrag. Ich habe schon mehrfach für die Agentur für diesen Arbeitgeber gearbeitet, die mir auch jetzt wieder ein Angebot gemacht hat. Da ich auch die Sätze des Auftraggebers kenne, weiß ich, dass die Agentur mir ca. 40% weniger anbietet und dafür lediglich die Vermittlung erbringt. Das halte ich für wesentlich zu wenig und einfach unverschämt.
Welche Möglichkeiten habe ich denn, sollten die sich nicht bewegen? Ich habe weder Lust für das Geld zu arbeiten noch der Agentur das Geld aufgrund von Schadenersatzforderungen nachträglich in den Rachen zu werfen. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2008 - 21:10
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Tja, blöde Situation. Viele Möglichkeiten hast du wohl nicht. Entweder die Agentur lässt mit sich verhandeln oder nicht. Falls nicht, hast du ja noch die Möglichkeit das Risiko einzugehen, sofern dir der Auftraggeber offeriert direkt für ihn zu arbeiten. Aber da arbeitet dann wohl immer die Angst im Nacken mit Kannst ja mit dem Auftraggeber einen Vertrag aushandeln, dass er dich driekt buchen kann, dafür aber das alleinige Risiko trägt, falls dich die Agentur "erwischt" |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2008 - 21:26
Schlechte Idee |
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Leider arbeiten Mitarbeiter der Agentur im selben Projekt, so dass die Gefahr der Entdeckung gleich 100% ist. Die Agentur bewegt sich definitiv nicht, wie ich gerade erfahren habe. Außerdem hat sie bestätigt, dass sie ausschließlich für die reine Vermittlertätigkeit den Abschlag von 40% nimmt. Für mich inakzeptabel, da ich dieselbe Leistung zu erbringen habe wie die Freelancer, die direkt für den Auftraggeber arbeiten. Ist jetzt nur zu klären, ob ich aus dem Rahmenvertrag rauskomme. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2008 - 21:42
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Wie ist denn der Wortlaut der Klausel?
Und welche Agentur bzw. welcher Arbeitsvermittler ist das denn (kannst du mir auch gern per PN schreiben), bin etwas neugierig, da wir ja in der selben Stadt wohnen |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2008 - 22:18
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Laufzeit des Rahmenvertrages sowie auf die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Rahmenvertrages keine Aufträge für Kunden des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers in den letzten zwei Jahren geschult wurden, auf eigene Rechnung oder Rechnung Dritter durchzuführen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, auch für andere Unternehmen tätig zu sein.
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 12.500 Euro zu zahlen. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jede angefangene Woche neu verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. |
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