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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2003 - 14:36
Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil |
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Liebe Promotergemeinde!
In meinem Freundeskreis diskutiere ich schon seit einiger Zeit, was der berühmte Handschlag heutzutage im Geschäft noch wert ist.
Es ist allseits bekannt: Die Welt ist schlecht! Zumindest, wenn es um das liebe Geld geht. Und: Traue niemandem, außer dir selbst!
Also um Sicherheit in die geschäftlichen Angelegenheiten zu bringen müßen Verträge her. Am besten schriftlich, damit man "etwas in der Hand hat". Mündliche Verträge sind meist schwammig und wenn es im Problemfall darauf ankommt, erinnert sich keiner mehr an die genaue Absprache. Jede Partei hat dann eine eigene Version von diesem mündlichen Vertrag. Also das ist auch nichts.
Der Handschlag. "Gib mir deine Hand drauf!" so könnte es heißen, wenn zwei Geschäftsleute sich treffen und somit Leistung und Gegenleistung besiegeln. Aber was bedeutet der Handschlag heute noch? Kann man sich auf ihn noch verlassen?
Ich schauspiele in Off-Theatern und spiele in Kurzfilmen bzw. mach auch selber welche. In diesen genannten Bereichen habe ich die Erfahrung gemacht, dass der mündliche Vertrag zusammen mit dem Handschlag durchaus Geltung besitzt und eingehalten wird. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Aber wie sieht es im Promotiongeschäft aus? Oft macht man dort bei Aktionen flüchtige Bekanntschaften mit anderen Promotoren bzw. potentiellen Auftraggebern. Die Zeit reicht oft nicht aus, um schriftliches zu fixieren. Also mündliches Vereinbarung und Handschlag. Doch hab ich die Erfahrung machen müssen, das es manche plötzlich "vergessen", was sie ausgemacht haben. Dumm wird es, wenn dann vielleicht noch auf sein Geld wartet...
So, lange Rede kurzer Sinn: Was ist euch der Handschlag noch wert???
Chris |
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Gast
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Verfasst am: 17 Dez 2003 - 14:19
Geschlossen: Auftrag und Vertrag |
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Hi Leute,
hatte vor kurzem für eine Agentur Zeitungen an der Uni verteilt, da ich nach 3 Tagen immer noch nichts schriftliches hatte, habe ich die Aktion abgebrochen.
Heute kam per Post ein sogenannter Regressanspruch von einer Höhe 1.600 Euro...
Das einzigste was ich von der Agentur habe, sind zwei lächerliche T-Shirts und nichts schriftliches.
Also Vorsicht bei solchen Sachen
Schöne Grüße aus dem Reich der Mitte
Frank |
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yvymaus Alter Hase
Anmeldungsdatum: 11.04.2003 Beiträge: 597 Wohnort: Thalheim
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Verfasst am: 17 Dez 2003 - 17:32
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aber du hattest doch bestimmt mit denen was ausgemacht, am telefon oder so? du kannst nich einfach ne aktion abbrechen ... hättest du mal lieber dort angerufen anstatt auf eigene faust zu handeln ... sorry, aber ich glaub die sind im recht ...
nice greetz |
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Gast
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Verfasst am: 17 Dez 2003 - 19:43
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das sehe ich genauso ein vertrag ist ein vertrag egal ob mündlich oder schriftlich, wenn es unklarheiten gibt dann sollte man einen eskalationsweg folgen, heisst erst mal anfragen dann anmahnen dann erklären das man so nicht weitermachen kann und dann abbrechen (so als Beispiel)
so wie Du es geschrieben hast sehe ich keinen Grund vor der Agentur zu warnen und der regressanspruch ... tja der ist sogar rechtens... wenn sie einen Schaden in dieser höhe hatten....
gruss stephan |
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Gast
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Verfasst am: 18 Dez 2003 - 14:28
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Ich empfehle jedem Promoter mal dringend ein BGB anzuschaffen (nur 5€ ,wovon man noch 7% Ust abziehen kann und das ganze als Aufwand buchen kann *G* ). Schlag dann einfach mal Recht der Schuldverhältnisse auf, besonders § 241, 276, 280, 281 genau nachzukucken, denn der Regressanspruch ist wohl berechtigt. Nur über die Höhe könnte man noch streiten. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jan 2004 - 12:23
Was tun, wenn nur mündliche Zusage? |
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Hallo, ich hab mal ne Frage. Was mach ich eigentlich, wenn ich eine Zusage für eine Aktion habe, die nur mündlich ist und sich die Agentur mit mir noch mal zwecks Aktionskleidung etc. in Verbindung setzen möchte und mir den Vertrag zuschicken möchte, es aber vergisst.
Muss ich mich dann bei der Agentur melden?
Bin ich dann schadensersatzpflichtig, wenn ich an besagtem Tag nicht aufkreuze, einfach aus dem Grund, weil sich die Agentur nicht noch mal bei mir gemeldet hat?
Ich brauche bitte konkrete rechtliche Hinweise und keine Laberkommentare, bitte! |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jan 2004 - 12:38
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hallöchen du,
du musst gar nichts denn wenn du keine einzelvereinbarung hast, also nichts unterschrieben hast, dann hast du auch keine verpflichtungen und wenn die agentur dadurch einen ausfall hat ist das nicht dein problem, sie hätten sich ja, wie sie es dir gesagt haben, melden können!!!
möchtest du den auftrag aber haben, würd ich nochmal anrufen, denn du weißt ja, agenturen sind immer im streß
trotzdem hingehen???
ich hab das auch mal gemacht und zu meinem erstaunen war ich nicht auf der einsatzliste
also wenn du nichts unterschrieben hast, können sie dir rechtlich nichts, musst jetzt halt selber wissen ob den auftrag haben willst
hoffe hat geholfen
lg
jenni |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jan 2004 - 12:40
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ganz wichtig, mündliche zusagen sind rechtsbindend und kommen einem vertrag nah !!!! |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jan 2004 - 12:45
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snoopy5983 hat Folgendes geschrieben: | ganz wichtig, mündliche zusagen sind rechtsbindend und kommen einem vertrag nah !!!! |
wie gesagt ich hatte schonmal das problem eine mündliche zusage gemacht zu haben und stand dann nicht auf der einsatzliste, mein anwalt hat dazu nur gesagt ich könnte sie belangen wenn ich etwas schriftliches hätte und umgekert, also wie nun???
lg
jenni |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jan 2004 - 13:26
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Hallöle,
natürlich sind mündliche Zusagen unter Vollkaufleuten grundsätzlich bindend. Soviel ist klar ....
Aber: Es besteht ja auch noch die Nachweispflicht bzw. das Problem der Beweisbarkeit bei mündlichen Zusagen.
Bei kurzfristigen Aufträgen kann es schon einmal sein, dass für eine schriftliche Vereinbarung keine Zeit mehr bleibt. Obwohl es ja auch noch das gute alte Fax und die Email gibt. ....
Auch von meinen Partnern, mit denen ich u. U. schon jahre lang zusammen arbeite, erwarte ich zumindest eine Bestätigung per Email oder Fax mit den Einzelheiten des Auftrages. Ich weiß: Im Zweifelsfall sind dies keine beweisfähigen Dokumente, aber so weit muß man ja nicht gleich denken
Laßt euch bei neuen Auftraggebern nicht mit einer mündlichen Zusage abspeisen sondern bittet IMMER um eine schriftliche Bestätigung mit Firmenkopf, Unterschrift und Stempel.
Wenn ihr am Telefon nicht die Möglichkeit habt, eure Kontaktdaten weiterzugeben, gebt zumindest eine Email Adresse an, an welche die Agentur euch Daten schicken kann und über die ihr mit denen dann kommunizieren könnt.
Nochmal: Mündliche Verträge sind zwar grundsätzlich bindend. Aber nur wer schreibt, der bleibt
In diesem Sinne .... |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jan 2004 - 16:57
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Wenn er dir gesagt hat das ein mündlicher Vertrag unter Vollkaufleuten nicht gilt, dann hast du recht, dann hat der Anwalt keine Ahnung.
Verträge sind zwei gleichlautende Willenserklärungen. Die Schriftform ist für die Beweisbarkeit besser, aber nur bei besonderen Rechtsgeschäften, wie Grundstückskauf, etc. bindend.
Genauso wie kein Vertrag den Vollkaufleute schliessen dem Kundenschutz oder sonstwas unterliegen. Ein Vertrag zwischen zwei Kaufleuten ist immer bindend ausser er verstöst gegen das Gesetz.
Leider tummeln sich in der Promotionszene (anwesende Ausgenommen ) immer mehr pseudo-selbständige, die die Tragweite von Verträgen nicht überdenken und sich dann wundern wieso sie auf einmal z.B. 5.000 € Schadensersatz leisten müssen, obwohl sie für die Aktion nur 70 € verdient haben. Aber ich denke der Markt wird sich bereinigen, wenn die Leute merken das sie in ihren Stundelohn keine Zahlungsausfälle kalkuliert haben und auch keine Nichteinsetzungen oder keinen Schadensersatz. Dann sind wieder ein paar Leute mehr Pleite und wundern sich, weil sie ja eigendlich der Meinung waren das ein 7,50 € Job besser war als nichts zu tun.
Tja so ist das Leben als Selbständiger. Nicht klagen sondern besser kalkulieren. Das mal eine Zahlung ausfällt ist so und nicht zu ändern, wer es nicht berücksichtigt hat Pech.
So zurück zum Topic, ein Anruf bei der Agentur hilft meistens Wunder und man kann dann auch superklarstellen, ob der Einsatz gilt oder ob es da ein Kommunikationsproblem gab. Ansonsten Hinfahren und Rechnung schreiben. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2004 - 11:47
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das würde also im klartext für mich heißen, dass ich im schlimmsten fall schadenersatz zahlen muss?
die agentur anzurufen, ist wirklich nicht das problem, wollte bloß grundsätzlich mal wissen, wie das so ist
aber irgendwie ein widerspruch, was ihr geschrieben habt .. die agentur sagt mir zu, aber dann wird nicht draus und ich kann sie nicht belangen,
aber die agentur kann mich belangen, wenn ich es umgekehrt mit ihr so mache????
weil die agentur in einer "mächtigeren" position ist als ich oder wie soll ich das verstehen? denn wieso sollte mir eine agentur die mündliche absprache eher nachweisen können als ich ihr? |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2004 - 12:05
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naja das ist so auch nicht richtig, wenn die Agentur Dir einen Auftrag erteilt hat und diesen nicht "rechtzeitig" (siehe am besten in den AGB der Agentur) absagt und du nachweisen kannst das Du den Job hast ist die Agentur genauso Schadensersatzpflichtig. Schadensersatz ist keine Einbahnstrasse. Die Frage ist wie Du mit der Agentur weiterarbeiten willst. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Jan 2004 - 19:58
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Und wieder hast Du das Beweisproblem.....
Es ist nämlich so..... wenn Du vor Gericht etwas behauptest (wir hatten einen Vertrag, ich sollte den Job machen und 100 Euro dafür bekommen)..... und die Agentur behauptet das Gegenteil (wir haben nie über diesen konkreten Job gesprochen, folglich gibt es auch keinen Vertrag)..... dann steht zunächst mal Aussage gegen Aussage. Es liegt dann an Dir zu beweisen, dass Deine Behauptung zutrifft.....
Es geht sogar noch weiter: Nehmen wir einmal an, Du kannst Euren Vertrag einfach nicht beweisen (weil alles mündlich abgesprochen worden ist) und die Agentur benennt einen Zeugen dafür, dass Ihr gerade keinen Vertrag geschlossen habt (meinetwegen weil die Agentur und die gesamte Belegschaft im fraglichen Zeitraum Urlaub gemacht haben - vielleicht etwas weit her geholt - also nur mal zu Veranschaulichung: die Agentur behauptet, sie könne das Nichtvorliegen eines Vertrages beweisen)...... dann wird der Zeuge noch nicht einmal angehört, ob das auch tatsächlich stimmt.
Will sagen: der angebotete Gegenbeweis (für das Nichtvorliegen des Vertrages) wird nicht erhoben, wenn Du nicht Deinen Hauptbeweis (für das Vorliegen) antrittst. Also auf deutsch: Du mußt beweisen, dass es einen Vertrag gab - die Agentur braucht nicht zu beweisen, dass es keinen Vertrag gab.
Kannst Du Euren Vertragsschluss also nicht beweisen, so wird Deine Klage, ohne dass es zu einer Beweisaufnahme hinsichtlich des Gegenbeweises kommt, als unbegründet abgewiesen.
Kleiner Trost: Im umgekehrten Fall wäre das genauso. Dass die Agentur "mächtiger" ist, ändert da nix.... |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jan 2004 - 19:06
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Hallo,
nun gut, ich hab jetzt (vor zwei tagen) schon zum dritten mal dort angerufen, weil die aktion komischerweise wieder im internet ausgeschrieben wurde. mir wurde dann gesagt, dass ich doch schon für die aktion eingetragen sei. (meine eltern haben mit zugehört) warum das wieder im internet stand, hat sie mir nicht gesagt.
jetzt warte ich wieder auf die unterlagen und promosachen. die aktion ist am freitag in einer woche.
ich finde, ich habe mit drei erinnerungsanrufen dort meinen soll getan und wenn sie es bis dahin immer noch nicht auf die reihe bekommen haben, dann tut's mir leid und ich tauch an besagtem tag dort nicht auf. was soll ich dort ohne infos und promosachen. ich weiß ja nicht mal, was ich dort machen soll. weitere schritte überleg ich mir noch.
was meint ihr? |
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