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Nachricht |
Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2008 - 13:27
Rechnungsstellung: Die besten Fragen & Antworten |
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Nachdem ich mit einer Agentur in München ursprünglich vor Vertragsabschluss vereinbart habe, dass ich auf Grund des damals noch fehlenden Gewerbescheins (kurzfristige Buchung) auf den einer Freundin als "Angestellter" arbeiten kann, war dies nach dem Job doch nicht mehr möglich. Die Rechnungen wurden mit o.g. Begründung zurückgesendet.
Leider habe ich dann die Rechnung 2 Jahre aus den Augen verloren und erst bei der Steuererklärung für 2006 auf die offenen Summen gestoßen.
Nachdem ich eine korrekte Abrechnung bei der Agentur eingereicht habe, riefen die mich heute zurück und teilten mir mit, sie würden auf Grund der späten Rechnungsstellung einen Mehraufwand berechnen, den sie aber auch nicht schriftlich beziffern wollten. Ist das rechtens??? Im Vertrag ist derartiges natürlich nicht festgehalten.
Gruß
justifield |
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Gast
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Verfasst am: 13 Okt 2008 - 18:31
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Rechnungen sind in einer Frist zu stellen - verspätet eingereichte rechtfertigen tatsächlich einen Mehraufwand, der allerdings auch im Verhältnis stehen muss.
Fällt Dir das Geld beim Gehen schon aus der Tasche, dass Dir Zahlungseingänge nicht auffallen?
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 21 Okt 2008 - 13:33
Rechtsquelle |
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auf welche Quelle berufst Du Dich dabei? |
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Gast
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Verfasst am: 21 Okt 2008 - 15:56
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Hab mich in Deiner Datumsangabe vermacht: die Verjährungsfrist nach BGB beträgt 3 Jahre - somit ist die Rechnung noch im zeitlichen Rahmen.
Ausnahme hiervon wäre nur im Rahmen- oder Einzelvertrages der Aktion zu finden.
Vielleicht solltest Du in der Agentur nochmal anrufen, die genaue Höhe und deren Grundlage erfragen und anschliessend auf die Nichtrechtmässigkeit der Gebühr hinweisen. Kommt die Mitarbeiterin in Erklärungsnot, würde ich mich gleich zum GF durchstellen lassen und hier eine endgültige Lösung herbeiführen.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 31 Okt 2008 - 11:10
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würde das gleiche empfehlen, direkter Kontakt mit den Agenturen bringt doch immer am Meisten. Agenturen sind schließlich ja auch mit Menschen "besetzt" |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jan 2009 - 14:43
Rechnung - eine Frage |
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage wegen Rechnungen..
Also, Ich habe immer nur auf Lonsteuerkarte gearbeitet.
Jetzt habe ich einen Jobangebon nur für einen Tag bekommen. mir war gesagt, dass ich kann nur einen Rechnung schreiben, und die Firma überweißen das Geld auf meine Konto.
Also - es ist weder auf Lohnsteuerkarte noch Gewerbeschein?
Jetzt frage ich mich - geht es so? ist das legal?
Hat jemand solche Erfahrung?
Auf jede Anwort würde ich mich freuen,
Anna |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jan 2009 - 21:09
Re: Rechnung - eine Frage |
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Mazurenko hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage wegen Rechnungen..
Also, Ich habe immer nur auf Lonsteuerkarte gearbeitet.
Jetzt habe ich einen Jobangebon nur für einen Tag bekommen. mir war gesagt, dass ich kann nur einen Rechnung schreiben, und die Firma überweißen das Geld auf meine Konto.
Also - es ist weder auf Lohnsteuerkarte noch Gewerbeschein?
Jetzt frage ich mich - geht es so? ist das legal?
Hat jemand solche Erfahrung?
Auf jede Anwort würde ich mich freuen,
Anna |
Hallo Anna,
Wenn die Agentur dich per Rechnung Abrechnen mag ist dies eine selbständige Tätigkeit und Du brauchst einen Gewerbeschein. Legal ist dies allemal! Bedenke hierzu, dass wenn Du Dich als Kleingewebetreibende nicht die Mehrwertsteuer hierzu aufführst.
Gruß Frank |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jan 2009 - 21:35
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Danke für Antwort, Frank!
Ich kann leider keine Gewerbeschein haben, da ich nur studentische Visum habe(als ausländiche Studentin). Also, Ich kann nur auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Aber der Mann, mit der habe ich heute wegen Job gesprochen, hat gesagt - das ist ok.
Und ich habe die Adresse im Internet geschaut - das ist eine finanzdiensleistungen Firma.
Also - soll ich besser absagen? Auf jedem fall will ich keine Problemen
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Gast
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Verfasst am: 07 Jan 2009 - 21:47
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Wenn du einen gültigen Gewerbeschein hast, also Gewerbetreibender bist, ist es nicht illegal "auf Rechnung" zu arbeiten, sondern die einzige Möglichkeit deine erbrachte Leistung einzuziehen. Soll heißen "auf Gewerbeschein = auf Rechnung" |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jan 2009 - 21:53
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Na, da hab ich wohl zu lange getippt, die vorige Antwort hat sich ja jetzt erübrigt
Was meinte er denn mit "Das ist ok"? Kann ja nur bedeuten, dass er dich auf Lohnsteuerkarte oder anderweitig geringfügig beschäftigt oder irgendeinen nicht ganz rechtskonformen Weg finden möchte dich zu beschäftigen. Erkundige dich nochmal genau. Absagen kannst du speziell im letzten Fall allemal noch |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jan 2009 - 21:54
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | Wenn du einen gültigen Gewerbeschein hast, also Gewerbetreibender bist, ist es nicht illegal "auf Rechnung" zu arbeiten, sondern die einzige Möglichkeit deine erbrachte Leistung einzuziehen. Soll heißen "auf Gewerbeschein = auf Rechnung" |
Vielen Dank für Anwort, DanMat
Ich habe leider keinen Gewebeschen. Also, dass bedeutet das "auf Rechnung" kann ich nicht arbeiten. Warum denn hat mir der Mann gesagt, das ist alles in Ordnung, das ich keine Gewerbeschein habe und er schreibt dann einfach Rechnung?!
Veielcht habe ich etwas falsch verstanden? |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jan 2009 - 22:05
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DanMat hat Folgendes geschrieben: |
Kann ja nur bedeuten, dass er dich auf Lohnsteuerkarte oder anderweitig geringfügig beschäftigt oder irgendeinen nicht ganz rechtskonformen Weg finden möchte dich zu beschäftigen. Erkundige dich nochmal genau. Absagen kannst du speziell im letzten Fall allemal noch |
Und er hat gesagt weder meine Lohnsteurkarte noch Sozialversicherungnummer mitbringen.
Ja, du hast recht - besser erkundigen noch mall genau. Aber ich wollte vor dem Anruf genau wissen, ob es noch legale möglichkeiten ohne Lohsteurkarte und Gewerbeschein arbeiten gibt. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jan 2009 - 23:03
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Mazurenko hat Folgendes geschrieben: | Danke für Antwort, Frank!
Ich kann leider keine Gewerbeschein haben, da ich nur studentische Visum habe(als ausländiche Studentin). Also, Ich kann nur auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Aber der Mann, mit der habe ich heute wegen Job gesprochen, hat gesagt - das ist ok.
Und ich habe die Adresse im Internet geschaut - das ist eine finanzdiensleistungen Firma.
Also - soll ich besser absagen? Auf jedem fall will ich keine Problemen
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Hallo Anna,
Mit dem Vertrieb zu Finanzdienstleistungen währe ich Vorsichtig! Ähnelt eher MLM (Multi Level Marketing) Schneeballsystem und wenn der Freundes- bzw. Bekanntenkreis abgegrast ist . Das Du dort als Angestellte arbeiten kannst würde mich wundern . Eher Provisionsabhängig wenn "keine Leichen den Weg versperren" .
Promotion ist es auch aber nur im Haifischbecken .
Wenn Du einen guten Studie-job noch suchst arbeite doch mal als Komparse / Statist Verdienst denke mal müste bei 80-90€ liegen. Für Kaffee und Snacks ist gesorgt und recht Easy. Komparsenagenturen ansprechen oder direkt bei Produktionsfirmen vorbeischauen
Den anderen Financekandidaten ... weis nicht.
@ Dan Mart: Na, da hab ich wohl zu lange getippt, die vorige Antwort hat sich ja jetzt erübrigt lol
Alles im grünen Bereich
LG Euch Beiden |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2009 - 15:10
Rechnungsstellung, Rechnungstool - Fragen & Probleme |
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Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Rechnungsstellung. Fange ich jedes Jahr von neuem an mit der Nummer oder bleibt es fortlaufend auch 2009?
Weiss leider nur, dass die Rechnungsnummer immer fortlaufend sein müssen aber eben nicht, ob sie nun 2009 einfach weiterlaufen oder ich wieder bei Nr. 1 anfangen muss....
Ganz lieben Dank schon mal im Voraus für eure Antworten und Hilfe. |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2009 - 15:32
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Da man beim "Geschäftsjahr" in der Regel vom Kalenderjahr ausgeht, solltest du wieder bei der "1" anfangen |
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