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Sandy2005 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 936 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 12 Jan 2009 - 21:59
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Aber eigentlich ist es egal, solange es eindeutig und übersichtlich ist. Du bist nicht verpflichtet überhaupt mit 1 anzufangen. Viele haben in ihren Rechnungsnummern auch das Datum der Rechnungstellung also z.B. 09-01-12-01. |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jan 2009 - 22:13
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ich hab fortlaufende rechnungsnummern die alle nur einmal vergeben sind.
und da ändere ich auch nix an einem neuen kalender jahr
da einmalige rechnungsnummer bei mir vergeben wird ist es auch einfach zu vergeben, mit den ewig langen nummern von kalender woche , monat, jahr und evtl auftraggeber kundennummer such ich mir immer einen harry ab,
mein mann macht das so immer weil das frühere finanzamt das damals so wollte,
aber ich hab den fehler bei mir nicht so gemacht, und selektiere - auch bei rückfragen wegen geld bei den agenturen- etwas leichter damit
z.b. 1153 oder so |
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Intruder
Anmeldungsdatum: 07.02.2003 Beiträge: 1 Wohnort: Dettingen
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Verfasst am: 21 Jan 2009 - 19:27
Zahlungsziele |
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Hallo ich Schreibe zwar zum ersten mal hier, aber ich bin seit 10 Jahren in der Branche als Selbständiger Unterwegs.
Bis jetzt habe ich nur einmal den Fall gehabt das eine Agentur nicht zahlt.
Wir sind fast alle als Dienstleistungs Unternehmen für die Agenturen tätig, das heisst, eine Dienstleistung muß normal sofort bezahlt werden, [z.b. Tankstelle, Bäcker oder Post] wir sind nicht als Unternehmer unterwegs sondern als Promoter oder als Leasingreisender .
Ich gebe jeder Agentur ein Zahlungsziel von 14 Tagen auf meiner Rechnung, die bis jetzt fast immer eingehlten worden ist.
Alles Andere sind nur Zinsbringende Aussagen der Agenturen da diese immer eine 50%ige Anzahlung vom Kunden bekommen.
Ich wollte das nur mal los werden.
Intruder |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jan 2009 - 20:38
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Naja, das ist immer so eine Sache. Da ich auch regelmäßig als Freier im Projektmanagement tätig bin, kann ich nur sagen, dass das mit der Anzahlung nicht auf jede Agentur zutrifft. Selbst bei einer Anzahlung kann es manchmal dauern, bis man die Schlussrechnung abgeben und damit den Restbetrag einfordern kann. Das liegt in erster Linie daran, dass manche Promoter der Meinung sind, es wäre ausreichend, wenn sie ihre Rechnung erst zwei Monate nach der Aktion abgeben
Aus Promotersicht ist es natürlich optimal, wenn das Geld nach zwei Wochen da ist, das geht mir genauso. Ich kann aber prinzipiell auch mit den üblichen 30 Tagen leben, wenn es seitens der Agentur vorher anmoderiert wird. Mit Ausfällen hatte ich bisher (toi toi toi) noch keine Probleme |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2009 - 15:51
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Was hat die Schlussrechnung der Agentur mit Einzelrechnungen der Promoter zu tun ?
Gebt Ihr Kopien davon, quasi als Dienstleistungsnachweis, an den Auftraggeber weiter ? |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2009 - 19:34
Zahlungsziele |
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Ja auch ich bin nun seit mehr als 10 Jahren als Selbstständiger unterwegs und habe viele Erfahrungen gesammelt. Einigen Agenturen mußte man erstmal auf "die Finger pochen", aber dann lief es.
Seit August bin ich für die AddVision in Wetzlar unterwegs, die haben Zahlungsziele von 2 und 4 Wochen, aber sein Geld bekommt man in 90% aller Fälle erst mit 2 Wochen Verzögerung. Dies wollt ich hier nur mal schildern, also Vorsicht, wenn ihr für DIE mal arbeiten solltet...
Pünktlichzahler waren die Agenturen vom ADAC und die Harry Hengst Agentur Chemnitz.
Schöne Grüße aus Schmalkalden |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2009 - 20:17
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derdegrijb hat Folgendes geschrieben: | Gebt Ihr Kopien davon, quasi als Dienstleistungsnachweis, an den Auftraggeber weiter ? |
Nein, ich weiß nicht, ob das datenschutzseitig gedeckt wäre...
derdegrijb hat Folgendes geschrieben: | Was hat die Schlussrechnung der Agentur mit Einzelrechnungen der Promoter zu tun ? |
Ich sag mal so, man sollte dem Auftraggeber zumindest die Möglichkeit einräumen einzelne Posten einzusehen und da macht es an und für sich keinen guten Eindruck 8 Promoter abzurechnen, aber nur 7 Rechnungen zur Hand zu haben (darüber hinaus macht das ja auch für die eigene Buchhaltung Sinn). Das war nur ein Beispiel und ich habe das bisher auch nur bei einer Agentur so gesehen. Was mich eigentlich wurmt am Ausgangsthread ist die Pauschalisierung, die den Agenturen Zinsschinderei unterstellt. Das ist a-tens zu Zeiten der sogenannten Finanzkrise und schlechten Verzinsungen ziemlicher Klamauk (ich seh das bei meinem Tagesgeldkonto, auf dem ich meine Umsatzsteuerbeträge zwischenparke - das sah vor einem Jahr noch rosiger aus ) und b-tens wird meiner Meinung nach dabei vernachlässigt, dass für die Agenutr als solche keine Kosten anfallen. Die Projekte wollen vorbereitet sein, die Mitarbeiter wollen bezahlt werden, der Vermieter will Geld für die Büroräume und so weiter. Ich will jetzt hier keine Lanze für die Agenturen brechen, aber so lange 30 Tage gesetzlich möglich sind, handhabt es eben jeder anders. Darüber hinaus hinkt der Vergleich zum Bäcker und zur Tankstelle. Einerseits sind Bäcker Handwerker, keine Dientsleister und andererseits erwirbt man bei beiden Einrichtungen in der Regel zunächst mal Produkte. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jan 2009 - 21:40
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Edit ist leider nicht mehr möglich, daher auf diesem Weg die kleine Korrektur:
(...) und b-tens wird meiner Meinung nach dabei vernachlässigt, dass für die Agenutr als solche auch Kosten anfallen.
Da war der Kopf wohl schon weiter und die Finger hinterher |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jan 2009 - 10:54
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Also hat die Schlussrechnung der Agentur eigentlich nicht`s mit den Einzelrechnungen der Promoter zu tun - mit anderen Worten: eine Agentur kann die Schlussrechnung nach Ablauf der Aktion zu jedem Zeitpunkt stellen und in den einzelnen Positionen den Leistungsumfang klar beschreiben, unabhängig ob von einem oder mehreren Promotern die Rechnung bereits vorliegt oder erst noch kommen wird.
Es sei denn, "einzelne Posten einzusehen" heisst tatsächlich Einsichtnahme ... |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 07 Feb 2009 - 20:42
Auslagenabrechnung Portokosten mit oder ohne Mehrwertsteuer. |
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Ich schreibe seit dem neuen Jahr alle meine Rechnungen mit Mehrwertsteuer.
Jetzt bin ich unsicher, ob ich bei einer reinen Auslagenabrechnung "Portokosten Pakete " auch Mehrwertsteuer in Rechnung stelle, denn auf der Belegquittung steht:
Umsatzsteuerbefreit nach &4 UStG.
Wird diese Umsatzsteuerbefreiung weitergereicht ?
Vielen Dank für Antworten im vorraus. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2009 - 21:25
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Kommt meiner Meinung nach zunächst mal drauf an, wie du die Auslagen "behandelst". Reichst du 1.) die Orginalbelege weiter und vermerkst du die als Auslagen auf deiner Rechnung oder 2.) nur Kopien ein und behälst die Orginale als eigene "Betriebsausgaben"? Zumindest für den zweiten Fall gilt (http://www.juraforum.de/forum/archive/t-42398/versandkosten-zzgl.-ust.- - Beitrag "§ 31" weiter unten): Die in Rechnung gestellten Porto- oder Versandkosten sind eine Nebenleistung zur Hauptleistung und sind in Sachen Umsatzsteuer wie die Hauptleistung zu behandeln. Wich means: Hauptleistung zzgl. 19 % USt, dann unbedingt auch Nebenleistung zzgl 19 % USt! |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 07 Feb 2009 - 21:46
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Ich lege nur Kopien der Belege bei, und rechne es in meiner Bilanz als
eigene Ausgaben. So werde ich jetzt auch trotz Umsatzsteuerbefreiung
der Post die Mehrwertsteuer hinzurechnen und dem Finanzamt abführen. |
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Dianas Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 03.04.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Bleicherode
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Verfasst am: 07 Feb 2009 - 22:41
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Ich habe da auch mal eine Frage. Ich bin seit 2009 Umsatzsteuerpflichtig, nun weiß ich nicht wie ich meine Verkostungsware in Rechnung stellen soll.
Eine Agentur sagte mir, ich muß die 7% raus rechnen und dann die 19% aufschlagen??? Würde ich so nicht minus machen??
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 08 Feb 2009 - 7:28
Re: Auslagenabrechnung Portokosten mit oder ohne Mehrwertste |
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workmichel hat Folgendes geschrieben: | Ich schreibe seit dem neuen Jahr alle meine Rechnungen mit Mehrwertsteuer.
Jetzt bin ich unsicher, ob ich bei einer reinen Auslagenabrechnung "Portokosten Pakete " auch Mehrwertsteuer in Rechnung stelle, denn auf der Belegquittung steht:
Umsatzsteuerbefreit nach &4 UStG.
Wird diese Umsatzsteuerbefreiung weitergereicht ?
Vielen Dank für Antworten im vorraus. |
portokosten sind bei der deutschen post mehrwertsteuerbefreit
bei privatananbieter sind in der regel märchensteuer enthalten.
wenn du z.b. briefmarken kaufst bei der deutschen post keine Mwst enthalten.
briefmarken von mitbewerber der deutschen post z.b. allgäu mail sind mehrwersteuer enthalten. |
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 08 Feb 2009 - 7:32
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Dianas hat Folgendes geschrieben: | Ich habe da auch mal eine Frage. Ich bin seit 2009 Umsatzsteuerpflichtig, nun weiß ich nicht wie ich meine Verkostungsware in Rechnung stellen soll.
Eine Agentur sagte mir, ich muß die 7% raus rechnen und dann die 19% aufschlagen??? Würde ich so nicht minus machen??
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@dianas....verkostungsware ist ein durchlaufposten d.h. du musst gar nix rausrechnen und du darfst auch keine rechnung stellen
lediglich eine aufstellung machen von der jeweiligen gesamtsumme der kassenzettel.
im regelfall händigst du der agentur die originalbelege (kassenzettel) aus.
mir haben letztes jahr 2 finanzämter gesagt verkostungware müsse mit 19% Mwst in rechnung gestellt werden um dann festzustellen nach 3 monaten...tschuligung die aussage war falsch.
verkostungsware der promoter bzw. werbeleute sind durchlaufposten,
falls du noch etwas wissen möchtest...
pn to me.... |
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