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Gewerbeschein wird verweigert: Hilfe!

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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Feb 2009 - 23:29

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ihr könnt auch einfach hingehen und sagen ihr wollt ein gewerbe anmelden.
wenn dann gefragt wird in welcher branche, meldet ihr einfach dienstleistungen, veranstaltungsdienstleitstungen, werbedienstleistungen, etc. an.
Das ist ja so gesehen alles eine umschreibung für promotion..
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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 09 Feb 2009 - 0:04

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@ Digioso:
Ganz so einfach ist es ja eben nicht. Es kommt drauf an, wo man an wen gerät. Mein Freund konnte problemlos Promotion in seinen Gewerbeschein schreiben lassen, bei mir war das nicht möglich ( gleiche Stadt nur anderer SacHbearbeiter). Genauso verhällt es sich mit allen anderen Bezeichnungen. Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters ob er dir dies oder jenes in den Gewerbeschein schreibt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Feb 2009 - 10:46

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Sandy2005 hat Folgendes geschrieben:
@ Digioso:
Ganz so einfach ist es ja eben nicht. Es kommt drauf an, wo man an wen gerät. Mein Freund konnte problemlos Promotion in seinen Gewerbeschein schreiben lassen, bei mir war das nicht möglich ( gleiche Stadt nur anderer SacHbearbeiter). Genauso verhällt es sich mit allen anderen Bezeichnungen. Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters ob er dir dies oder jenes in den Gewerbeschein schreibt.


klar liegt es im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters was in das Formular reingetippt wird. Aber an dem Fakt das sie dir ein Gewerbe anmelden müssen, sofern es sich nicht um einen geschützen Beruf handelt, bestimmte Dokumente nicht beim Amt vorliegen oder man aus irgendwelchen Gründen ein Berufsverbot bekommen hat, gibt es nichts zu rütteln.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Feb 2009 - 11:30

Re: Gewerbeschein
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Hosu hat Folgendes geschrieben:
DaniW hat Folgendes geschrieben:
Hey,

also bei mir war das Gewerbeschein-Beantragen kein Problem! Du musst eigentlich nur auf die Formulierungen achten:

"Promotion" hieß z. B.: "Durchführung von Werbemaßnahmen" und
"Catering" hieß: "Durchführung von Veranstaltungen"



Das ist ja interessant- bei mir haben die (u.a.) "Promotion" und "Messehostess" eingetragen.

Bei meiner Mitbewohnerin steht genau das gleiche drin und die hatte nie Probleme mit dem Finanzamt- ich hoffe, bei mir wirds ebenso sein Konfus


Hm, ich glaub, das ist wirklich von Bearbeiter zu Bearbeiter verschieden! Bei mir hieß es z.B. auch, "Catering" darf man nicht angeben, sondern "Durchführung von Veranstaltungen", weil "Catering" nicht zu dem Bereich Selbständigkeit, sondern Freiberufler zählt...

**** Behördendeutsch, da blickt ja echt keiner durch... Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Feb 2009 - 17:29

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mir wollten sie anfangs auch keinen gewerbeschein mit promotion geben bis wir es dann auf 'promotion und marketing' geändert haben...
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 März 2009 - 17:08

Gewerbeschein für Ausländer
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Hallo.
Ich wollte heute meinen Geberweschein beantragen und als die Frau meine Reisenpass gesehen hat, hat sie mir gesagt, dass ich einen nicht beantragen kann, weil ich eine Beschränkung habe. Es steht in meinem Aufenhaltserlaubnis das es nur zur Beschäftigung bis zu 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeiten gilt. Sie hat gesagt ich solle eine schriftliche Antrag bei Ausländerbehörde machen, wobei ich erkläre was und wie ich mit dem Geberweschein machen muss und dann kann ich es wieder versuchen.

Weisst jemand, ob es geht? Wenn ich diese schriftliche Antrag mache, kriege ich es? Oder ehe nicht? icherer nd was sollte ich schreiben, damit ich sicherer sein kann?

Eigentlich wollte ich einen Schein für Übersetzung, da ich schon einen Job gefunden habe.



Und noch eine Frage, wo soll ich eine Steuernummer beantragen? Bei Finanzamt, oder? Muss ich warten oder kriege ich die sofort??



Danke!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2009 - 10:15

2Verweigerung
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Hallo ihr Lieben,

habe ein "kleines" Problem mit dem Finanzamt, vielleicht kann mir ja der ein oder andere hier weiterhelfen!

Habe meinen Gewerbeschein beantragt, war kein Problem, ist ausgestellt auf Promotion, Hostess-Tätigkeiten und Durchführung von Veranstaltungen. Die Dame beim KVR meinte, das wären alles selbständige Tätigkeiten.
Dann kam vom Finanzamt der Bogen zur steuerlichen Erfassung, ausgefüllt, zurückgeschickt, Nachfragen, wieder beantwortet und zurückgeschickt. Außerdem sollte ich Rechnungen und Verträge beifügen. Hatte bis dahin erst EINEN Auftrag, einen Job als Garderobiere. Hab ich mitgeschickt.
Jetzt vor ein paar Tagen die Antwort: "Sie sind scheinselbständig, bitte melden Sie ihr Gewerbe wieder ab!"
Auf Nachfrage meines Steuerberater hieß es: "Ja eigentlich gehen solche Jobs nie auf Gewerbeschein, die Agenturen müssen einen fest anstellen, Sozialabgaben zahlen etc. Ein Einspruch hat keinen Sinn".

So, jetzt meine Frage an Euch: Werde natürlich trotzdem Einspruch einlegen. Mittlerweile arbeite ich für mehrere Agenturen, die Regel mit 5/6 des Einkommens erfülle ich also. Habt ihr noch andere Argumente, die ich vorbringen könnte, irgendwelche rechtlichen Sachen etc? Werde da mal persönlich vorbeischauen und hätte dann gerne ein paar Argumente, warum ich als Promoter mit Gewerbeschein weiterarbeiten darf...

Puuh, das war viel auf einmal... hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen, bin schon ganz verzweifelt!!

Liebe Grüße,
Dani
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 08 März 2009 - 12:14

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Leasingaußendienst ist doch auf jeden Fall Verkaufsförderung- und Merchandising im weitesten Sinne auch; wenn die Regale schmuddelig sind und keine Ware drin steht, dann kaufen die Leute auch nichts...
Ich habe bei mir zwar das Merchandising noch expilzit im Gewerbeschein stehen, denke aber, dass die Verkaufsförderung selber völlig ausreicht- denn der Begrif umfasst so ziemlich alle Aktionen, die hier über PB angeboten werden Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2009 - 13:38

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Hallo Dani!
Ich denke das Argument des FA wegen Scheinselbstständigkeit könnte daran gelegen haben, dass du nur einen Vertrag geschickt hast. Klar, konntest du zu dem Zeitpunkt nicht anders, aber ich würde nun einfach versuchen die anderen Verträge vorzulegen und hoffen, dass es sich allein dadurch wieder aufklärt.
Deine Argumente wegen 5/6 Regelung sind vollkommen richtig und ich würde genauso vorgehen und nicht gleich daran denken das Gewerbe gleich wieder abzumelden. Mehr wüßte ich leider auch nicht, aber ich hoffe für dich sehr, dass es ausreicht! Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie es ausgeht. Ich drücke dir auf jeden Fall fest die Daumen, dass alles glatt läuft!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2009 - 17:55

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Das ist ein heißes Eisen, hört man von immer mehr FAs. Du könntest vielleicht argumentieren, dass du deine Honorare selbst aushandelst und auch Aufträge ablehnen kannst. Und einfach anbringen, dass du für Aktionen zwar Ort und Zeit vorgeschrieben bekommst, aber die Durchführung selbst gestalten kannst (du musst deren Argument der Weisungsgebundenheit kaltstellen). Kannst auch sagen, dass du Vetragsstrafen zahlen musst, wenn DU die Aktionsziele nicht erreichst (damit trägst du in gewisser Weise ein unternehmerisches Risiko). Ich glaube bei den Tipss und Tricks auf der Hauptseite stehen irgendwo die Merkmale der Scheinselbstständigkeit - versuche jedes zu widerlegen.
Für alle, die auch mal in so eine Lage kommen, gebt einfach keine Verträge ans FA weiter, nennt pauschal ein paar Agenturen, für die ihr arbeitet - fertig.
Alles Gute und halt uns auf dem Laufenden yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 März 2009 - 17:57

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Ich denke auch, du kannst dir das Geld für eine Gewerbeummeldung sparen. Definiere die Begriffe etwas weitläufiger und halt die Erklärung parat, falls du mal gefragt wirst hehe
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2009 - 10:03

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Hallo!

Vielen Dank für die Antwort!

Habe noch eine weiter Frage!
Ich habe gehört, dass man wenn man zuviel verdient im Jahr leicht in die nächste Steuerklasse geraten kann und somit anstatt dass man mehr verdient noch draufzahlen muss?
Wie kann ich herausinden wieviel ich im Jahr verdienen kann ohne in die nächste Steuerklasse zu geraten?

Danke schon mal im Voraus!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2009 - 11:55

Verweigerung
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Also schonmal vielen lieben Dank für die Tips!! Smile Werde mir alle aufschreiben und alles nennen, wenn ich den Termin im Finanzamt habe.

Hab grad mit meiner Sachbearbeiterin im FA telefoniert - sehr unsympatisch, die Frau... hat gemeint, es liegt nicht an der Anzahl der Arbeitgeber, sondern an der ausgeführten Tätigkeit! Garderobe ist, wie auch Supermarktkassieren, nichts Selbständiges. Habe ihr dann gesagt, dass das ja nur EINER von verschiedenen Jobs war...
Habe bis jetzt Flyer verteilt, bin übernächste Woche auf einer Messe (auch Verteilen von Give-Aways), heute Abend bei einer Veranstaltung (Akkreditierung etc) - sind das denn "Selbständige Tätigkeiten", wie sie das Finanzamt wünscht??? Ich blicke langsam gar nicht mehr durch... Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2009 - 13:21

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Das sieht irgendwie nicht so gut aus, denke ich. Zumindest beim Thema Hostessen gibt es schon Gerichtsurteile, dass solche Jobs definitiv nicht als selbstständig gelten. Wenn die dich schon so im Visier haben, wird das bestimmt schwierig Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 März 2009 - 13:41

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Ui, das klingt wirklich nicht so gut... Scheinbar hast du das Pech bei einer sehr peniblen Sachbearbeiterin gelandet zu sein. Confused
Hm, DatMat hat Recht, wegen Hostessenjob wird es höchtest schwieriger. Aber bist du denn Als HOSTESSE gebucht oder als Promoterin?? Weil wenn du "nur" Give-Aways verteilst, dann dient es doch den Werbezwecken und fällt somit unter <Dienstleistungen aller Art>. Was genau steht denn bei dir eigentich im Gewerbeschein?
Echt schwierige Situation...
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