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Krankheit und ausgefallener Einsatz

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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 23 Jan 2009 - 12:16

Magen-Darm-Infekt und Verkostungsaktion ?!?
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Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe für eine Agentur (Namen kann ich nicht nennen, da ich mich mit dieser Agentur wegen ausstehender Zahlungen in einem Rechtsstreit befinde) einen Auftrag für eine Verkostung mit insgesamt 3 Terminen angenommen. Nun bin ich nach dem ersten Termin an einem recht heftigen und sehr ansteckenden Magen-Darm-Infekt erkrankt und habe daraufhin den 2. Termin abgesagt. Also ich bin Sonntag erkrankt und war beim Notdienst, war Montag beim Hausarzt und habe der Agentur direkt nach dem Hausarztbesuch (also Montag morgen) den Termin (Donnerstag) abgesagt. Zunächst meinte meine Ansprechpartnerin ich könne nicht absagen und schließlich wäre ein Magen-Darm-Infekt auch nix schlimmes und man könnte doch trotzdem arbeiten gehen. Ich musste sie dann erst mehrfach darauf hinweisen, dass es mir nicht darum geht, dass ich nicht arbeiten kann/ will sondern aufgrund dessen, dass ich sehr ansteckend bin, nicht arbeiten darf. Nach endlosem hin und her habe ich ihr dann mitgeteilt, dass ich auf keinen Fall arbeiten werde und ihr meine Krankmeldung zukommen lassen würde (im Vertrag steht, dass man absagen kann, wenn man krank ist und dies durch eine Krankmeldung belegen kann).

Von diesem Moment an habe ich nur noch Ärger mit der Agentur, es geht jetzt sogar soweit, dass ich einen Rechtsanwalt einschalten muss.

Da ich erst am kommenden Di einen Termin bei meinem Rechtsanwalt bekommen habe, wollte ich an dieser Stelle einmal fragen, ob ich mich richtig verhalten habe oder was man besser anders hätte machen sollen. Außerdem wüßte ich gern, welche Konsequenzen es hat wen man vom Gesundheitsamt krank bei der Arbeit erwischt wird/ Kunden ansteckt. Mache ich mich damit sogar strafbar?
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Jan 2009 - 17:39

Antworten mit Zitat  

Du hast definitiv richtig gehandelt !
Sollte die Agentur Forderungen stellen, würde ich zuerst ankündigen, den Auftraggeber, wie auch das Gesundheitsamt zu informieren und es bei Wirkungslosigkeit dann natürlich auch machen.

Viel Erfolg !!
ciao derde
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agaergolin
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 16.12.2007
Beiträge: 553
Wohnort: Winsen

BeitragVerfasst am: 25 Jan 2009 - 13:03

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...sehe ich auch so! Gesundheitsamt und das für solche Aktionen notwendige Gesundheitszeugnis sind das Stichwort. Du bist sogar verpflichtet, bei derartigen Erkrankungen solche Tätigkeiten nicht auszuführen, insofern würde ein zunächst (Vor-)Ermittlungsverfahren gegen die Agentur eingeleitet werden. Da wirst du keinen Anwalt benötigen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 - 8:56

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ich hätte definitiv auch abgesagt. 1. will ich sicher niemandmit einen magen-darm virus anstecken. 2. verlange alle agenturen das wir ein gedunheitszeugniss haben, also sollen sie auch damit klarkommen das wir das zeugnis ernst nehmen und 3. fühlt man sich ja dann auch ncht wrklich wohl.

die agentur darf ja im grunde nicht mal den krankenschein verlangen, da du selbständig bist.

ich denke, dass du gute karten hast und drücke dir die daumen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2009 - 15:31

Krankmeldung und trotzdem soll ich erstatten.
Antworten mit Zitat  

hallo liebe promoter.

hatte demletzt einen promoeinsatz der über vier tage ging und war am vierten leider krank. habe auch eine krankmeldung mit der rechnung mitgesendet.

nun ruft mich heute der teamleiter unbedarft an (waren zu zweit damals) und teilt mir mit, dass die agentur meinte, ich solle einfach dann ihm das geld überweisen. ich war erstmal verdutzt und habe gefragt, was er damit meine. er sagte dann 'ja weil du ja damals krank warst.' also ich nehm mal an weil er quasi die 'doppelte' arbeit machen musste (was theoretisch vllt stimmt, praktisch allerdings niemals - da er ja trotzdem nur die normale zeit gearbeitet hat und trotz meiner krankheit nicht mehr (doppelte menge bspw.) sampeln musste.

ich hab natürlich gesagt, ja dass es mir nun leid tut wenn er da wegen mir ärger oder abzüge hat, dass ich allerdings eine krankmeldung habe und er das mal mit der agentur klären soll.

ja... inwiefern kann ich nun belangt werden? kann ich überhaupt belangt werden?

liebe grüße und vielen dank.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2009 - 15:43

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ach und dann noch ne allgemeine frage die damit zwar nix zu tun hat, die allerdings jetzt auch daraus resultiert: wird man hier von agenturen bewertet? bzw. wenn ja, wie macht sich das bemerkbar?
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2009 - 15:56

Antworten mit Zitat  

was genau steht denn zum krankheitsfall bzw. zum nicht-erscheinen oder verspäteten erscheinen in dem Vertrag zu der Aktion!?
Gibts da irgendwelche Vertragsstrafen, etc?
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2009 - 16:02

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Führt der Auftraggeber das bestätigte Projekt nicht durch, behält sich der Auftraggeber vor den daraus resultierenden Schaden einzufordern.


speziell zum fall einer krankheit steht nichts. nicht in der auftragsbestätigung und nicht im briefing.

(aber ich mein hallo? krank kann jawohl jeder mal werden... ich hab ja gleich mittags per email (war ein sonntag) bescheid gegeben, mich entschuldigt für die unannehmlichkeiten und dann gleich drauf die krankmeldung mit der rechnung mitgeschickt)


Zuletzt bearbeitet von Gast am 19 März 2009 - 16:06, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2009 - 16:05

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ah hallo, da fällt mir ja gerade erst der rechtschreibfehler seitens der agentur auf. das erste auftraggeber sollte wohl eigentlich auftragnehmer heißen.


(die agentur ist im allgemeinen einfach so bescheuert, wenn ich das mal anmerken darf...)
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2009 - 20:33

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Aber was spricht denn dagegen, wenn Du dem Teamleiter, der ja alleine gearbeitet hat, das Geld für den Tag zu überweisen?! Du hast den Tag ja schließlich nicht gearbeitet, also warum solltest Du dann für den Tag das Geld bekommen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2009 - 0:14

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ich will ja für den tag gar kein geld. allerdings will ich ihm genausowenig geld überweisen für ne arbeit, die er wahrscheinlich gar nicht getätigt hat. ich mein er hat seine stundenanzahl gearbeitet, sein soll erfüllt. er hat NICHT zusätzlich meine stunden noch übernommen und MEIN soll erfüllt. das hat einfach niemand erfüllt an dem tag. dafür habe ich ja die krankmeldung. meine frage war jetzt eben: kann die agentur mich belangen TROTZ krankmeldung? und selbst wenn die agentur ihn noch zusätzlich meine stunden hätte arbeiten lassen, dann ist es jawohl die aufgabe der agentur, ihn zu bezahlen. ich stelle meinen 'kranktag' ja schließlich gar nicht in rechnung.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 20 März 2009 - 0:17, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2009 - 0:15

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also mein gesunder menschenverstand sagt mir, ich bin im recht. aber ich bin eben kein jurist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2009 - 0:21

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Mal ne ganz dumme Frage, der Teamleiter meint die Agentur hätte gesagt... Hast du schon mal dran gedacht mit der Agentur zu sprechen??? Und so wie es klingt, hast du das Geld ja von der Agentur schon überwiesen bekommen. Rechnung bezahlt heißt zunächst mal Forderung akzeptiert. Punkt.
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spitzen
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 324
Wohnort: Plittersdorf

BeitragVerfasst am: 20 März 2009 - 7:26

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Ich denke auch: der ERSTE Weg geht immer über die Agentur. Das hättest du schon tun sollen, bevor du hier um Hilfe rufst. Es könnte doch alles in 2 Minuten geklärt sein... Wink
_________________
Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2009 - 11:45

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Stimmt erstmal die Agentur anrufen und fragen..

wenn du vom Arzte eine Krankmeldung hast die am selben Tag und in der Zeit der Aktion ausgestellt worde ist, dann gibt es da nichts dran zu rütteln.. die Agentur bezahlt dir dann die gearbeiteten Tage und gut ist. Allerdings weiss man schon am Vortag ob man Kränkelt oder nicht man sollte zumindest die Agentur vorwarnen damit dese eine faire chance hat noch Ersatz zu finden.
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