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<< Absage 3 Tage vor Arbeitsbeginn :: Fragen zu Nebentätigkeit / Gewerbeschein / Steuer / Konto >> |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2009 - 19:35
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Hey!
Klingt wirklich nicht so gut. Mich würd auch interessieren, was genau in deinem Gewerbeschein steht. Dieser gibt dir ja nicht nur die Pflicht gegenüber dem Finanzamt, sondern auch Rechte! Bei Rechungen und Verträgen am besten immer genau die Ausdrücke benutzten, die im Gewerbeschein stehn, ggf. auch mal über Änderungen mit der Agentur sprechen!
Bezüglich deiner Rechungen kannst du u.a. beim Amt für Verbraucherschutz gut nachfragen..
Wünsch dir viel Glück! |
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Gast
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Verfasst am: 10 März 2009 - 17:27
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In meinem Gewerbeschein steht:
- Durchführung von Werbemaßnahmen
- Durchführung von Veranstaltungen
- Betreuung von Kunden auf einer Messe, Unterstützung etc. (Hier weiß ich den genauen Wortlaut nicht mehr, müsste ich mal nachsehen)
Der Witz ist ja: Im KVR hat die Sachbearbeiterin gesagt, das ist alles Selbständig. Ich wollte eigentlich noch Catering angeben, da meinte sie, das geht nicht, das wäre Freiberuflich. Deshalb hat sie noch Durchführung von Veranstaltungen dazugeschrieben.
--> Also von Seiten des KVR aus ist alles ok!
KVR und Finanzamt V arbeiten komplett aneinander vorbei...
Darauf werde ich mich auch auf jeden Fall berufen - ich sehe es nicht ganz ein, bei einem Amt die Bestätigung zu bekommen, Geld zu zahlen, und dann widerspricht das andere Amt und ich soll wieder Geld zahlen, um mein Gewerbe wieder abzumelden. Ist ne Unverschämtheit, allein, was ich jetzt für einen Aufwan habe mit Steuerberater, Einspruch, persönlichen Termin etc, das zahlt mir ja auch keiner...
Aber stimmt, der Gewerbeschein gibt mir auch Rechte, so leicht werde ich mich da nicht geschlagen geben!
Vielen Dank für eure Unterstützung, das tut gut, wenn man sich nicht mehr ganz so allein und hilflos fühlt! |
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Gast
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Verfasst am: 11 März 2009 - 11:39
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du mußt mit der ausländerbehörde abklären ob du die gewünschte tätigkeit im rahmen deiner arbeitserlaubsnis ausüben darfst.
das mußt du dir schriftlich geben lassen und gehst mit dem schrieb wieder zur nächsten stelle und versuchst das gewerbe anzumelden, also den gewerbeschein zu bekommen.
Nach der Anmeldung bekommst du deinen Schein, das Amt informiert das Finanzamt was dir dann einen Fragebogen zur steuerlichen erfassung zuschickt und wenn du den dann zurückgeschickt hast bekommst du deine Steuernummer mitgeteilt.
Bürokratie ist halt in Deutschland immernoch weit verbreitet |
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Typhon007
Anmeldungsdatum: 25.11.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Wolfratshausen
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Verfasst am: 06 Mai 2009 - 19:24
Gewerbeschein ohne Steuernummer weil... |
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In dem Brief waren etliche Gründe aufgeführt warum keine "Selbststänigkeit" besteht, vielleicht kennt der ein oder andere von euch diesen gewissen Brief.
Der besagt das man keine Steuernummer zugeteilt bekommt. Weil man sozusagen ein Scheinselbständigkeit führen würde.
Ich bin im Momment ziemlich ratlos wie ich dagegen vorgehen kann ich brauche ziemlich dringend eine steuernummer um diese auch den Agenturen mittzuteilen. Kann mir jemand helfen?
Grüße Jannis |
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Gast
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Verfasst am: 07 Mai 2009 - 10:18
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Da kannst du fast nichts dagegen machen. Entweder du findest irgendeine Umschreibung, die das Gewerbeamt akzeptiert und dir einen Gewerbeschein ausstellt oder du musst mit der Agentur einen Weg finden, wie du das abrechnest (z. B. über jemand anderes oder über LSK). Da wird noch einiges auf uns zukommen... |
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Gast
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Verfasst am: 12 Mai 2009 - 11:29
übersetzer |
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So wie ich den Beitrag lese, scheint die Fragestellende der deutschen Sprache nicht besonders mächtig zu sein.
Die 90-Tage-Regelung spielt in diesem Fall gar keine Rolle.
Wichtig ist der Aufenthaltstitel und zwar, ob dieser nach §16 AufentG oder einem anderen erteilt worden ist.
Wenn nach § 16 (in deinem Fall ) ist eine Selbtständigkeit nicht gestattet.
Sollte man aber aus einem EU-Land kommen sieht es ganz anders aus. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jun 2009 - 7:24
Re: Gewerbeschein ohne Steuernummer weil... |
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Typhon007 hat Folgendes geschrieben: | In dem Brief waren etliche Gründe aufgeführt warum keine "Selbststänigkeit" besteht, vielleicht kennt der ein oder andere von euch diesen gewissen Brief.
Der besagt das man keine Steuernummer zugeteilt bekommt. Weil man sozusagen ein Scheinselbständigkeit führen würde.
Ich bin im Momment ziemlich ratlos wie ich dagegen vorgehen kann ich brauche ziemlich dringend eine steuernummer um diese auch den Agenturen mittzuteilen. Kann mir jemand helfen?
Grüße Jannis |
Hallo Jannis,
hatte das Selbe Problem wie du, in München sind die Sachbearbeiter im Finanzamt wohl extrem pingelig... ich hab auch einen Brief bekommen, Gewerbe abmelden, Scheinselbständigkeit etc, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt exakt einen (!!!) Job gemacht hatte, und man daraus ja nicht wirklich etwas schließen kann. Ich habe dann Einspruch eingelegt, meine Gründe in einem seperaten Schreiben genannt und einen persönlichen Termin vereinbart. Nach ca. einer Stunde Gespräch (in dem mich die Sachbearbeiterin zu Anfangs behandelt hat wie das letzte Stück Dreck, unverschämt, unmöglich) habe ich dann meine Steuernummer bekommen - also: nicht aufgeben, argumentieren! Und das persönlich! In einem Schreiben ziehst du immer den Kürzeren, weil dir deine Argumente immer auf mindestens 2 verschiedene Arten ausgelegt werden, je nachdem, wie es dem FInanzamt besser passt.
Viel Glück! |
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Gast
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Verfasst am: 17 Jun 2009 - 7:36
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Deine Steuernummer gilt auch für Arbeit als Arbeitnehmer.
ciao derde |
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Supervisor Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 15.05.2009 Beiträge: 133 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 30 Jun 2009 - 18:04
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Hallo DaniW,
bei dir ist es etwas blöd im moment, da du nur eine promo gemacht hast. versuche aber noch mindestens zwei promos zu machen bei verschiedenen, agenturen. dann hättest du 3 verschiedene arbeitgeber, und tschüß mit der scheinselbständigkeit. |
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Supervisor Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 15.05.2009 Beiträge: 133 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 30 Jun 2009 - 18:11
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Hallo @ll,
wer noch keine steuernummer hat, kann zur not die persönliche id nummer angeben, bei den rechnungen. wenn ihr dann, daß erste mal beim FA eure papiere abgegeben habt, bekommt ihr automatisch eine steuernummer. sonst kann euer FA auch nicht die steuer abführen. der beamte hätte sich, selber ins knie geschossen!!! |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jul 2009 - 9:06
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@Supervisor:
Bei mir war das Argument für die Scheinselbstständigkeit nicht, dass ich nur für eine Agentur zu diesem Zeitpunkt gearbeitet habe. Bei meinem Einspruch konnte ich genug Agenturen angeben. Das Finanzamt hat als Grund die Art der Tätigkeiten genannt - d.h., es gibt verschiedene Tätigkeiten, die, weil sie z. B. leicht zu erlernen sind, man keine speziellen Vorkenntnisse braucht etc., nicht als selbstständige Tätigkeiten gelten. DAS war das Argument des FA, NICHT die Abhängigkeit von nur einer Agentur!!
Also so einfach ist es nicht, seine wahre Selbstständigkeit zu beweisen. Aber wie auch schon vorher gesagt, es hat ja dann doch noch geklappt bei mir! Persönliches Gespräch, nicht aus der Ruhe bringen lassen und so lange argumentieren, bis der Sachbearbeiter keine Lust mehr hat... |
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Gast
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Verfasst am: 23 Jul 2009 - 11:28
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Hi tatika11,
ich hatte das gleiche Problem wie du. In der Ausländerbehörde haben sich die ganzen Beamte quer gestellt .., aber nicht im Ordnungsamt. Eine nette Dame hat mich auf den Gedanke gebracht, die Steuernummer zu beantragen, weil es mit dem Gewerbeschein nicht ging. Das ist wohl der einfachste Weg. Du könntest versuchen, sich mit der AB anzulegen, überleg' aber dir, ob Versuch der Wert ist. Sie sagen dir, dass die Unterlagen erst durch IHK gehen müssen. IHK äußert ihre Meinung dazu (ob es überhaupt nötig ist...), dann entscheidet sich die AB oder noch irgendwelche überstehende Instanz....
Nachdem ich den Antrag gestellt hatte, wartete ich 3 Wochen ungefähr, dann bekommte ich meine Steuernummer. Wenn du Glück hast, kriegst du die sofort (vom Amt zum Amt unterschiedlich).
Viel Erfolg!
LG |
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Gast
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Verfasst am: 13 Aug 2009 - 14:09
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Als EU Bürger reicht ein Gewerbeschein den ich in meinem jeweiligen Wohnland habe.
Als NichtEU Bürger muss ich eine Arbeitserlaubnis und einen Gewerbeschein haben. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Nov 2009 - 19:08
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Das Urteil betrifft:
MESSESTANDPERSONAL
Sonst keinen andern Personenkreis. |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2010 - 17:09
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Hallo zusammen,
also versuche auch verzweifelt einen Gewerbeschein zu bekommen in Stuttgart, war erst persönlich dort und dann habe ich es nochmal telefonisch versucht, bei einer gewissen FRAU R. , die wollte die genaue Tätigkeit wissen und wollte mir irgendwas von unternehmerischen Risiko erklären, den ich als Selbstständige eingehen müsste, weil ich gesagt hatte, wenn ich keinen Gewerbeschein habe und ich ohne arbeiten würde, dann ja Schwarzarbeiten würde...daraufhin sie: Dies gehört dann zu Ihrer Selbstständigkeit dazu auch mal ins Minus zu gehen...
...Also in Stuttgart sehe ich da echt keine Chancen für meinen Hostessen-Job einen Gewerbeschein zu bekommen!
Leider habe ich auch keinen Bruder, an einem anderen Wohnsitz!
HAT VLLT. NOCH IRGENDJEMAND EINE IDEE; WIE ICH AN EINEM GEWERBESCHEIN KOMMEN KANN!
Es wäre einfach ärgerlich, wenn ich wegen denen vom Gewerbeamt nicht arbeiten kann.
edit: Bitte keine Namen nennen! |
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