<< Steuer: Identifikationsnummer :: Promotion in der Elternzeit? >> |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2009 - 15:23
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also mir habe sie geraten "Promotion und Marketing" einzutragen!
ciao andrew |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2009 - 17:30
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Das hat einfach etwas mit dem bürokratischen Aufwand zu tun. Stellt man dich auf Minijob- oder 400 € Basis oder sonstwas ein, muss man dich bei der Sozialversicherung melden, deine Lohnststeuerkarte aufbewahren, pauschale Sozialversicherungsbeiträge abführen und, und, und...
Hast du jedoch einen Gewerbeschein und bis somit selbstständig, erteilt man dir fix einen Auftrag für eine freie Mitarbeit und du stellst deine Leistung in Rechnung. Fertig. Für den bürokratischen Kram bist du dann selbst verantwortlich. Das ist so i. d. R. der Hauptgrund, warum viele Agenture nur mit Selbstständigen arbeiten. |
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spitzen Alter Hase
Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 324 Wohnort: Plittersdorf
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Verfasst am: 13 Jan 2009 - 17:35
Bürokratie |
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DanMat hat soweit recht. Hinzu kommt noch, daß "Angestellte" unter Arneitnehmerüberlassung fallen. Dieses muß man erstmal beantragen.
Und das ist RICHTIG teuer.
Zu zahlen, bevor der Antrag eingereicht wird. Gültig für 1 Jahr.
Das Ganze wiederholt sich volle 3 Jahre.
Im 4. kann man das dann unbefristet beantragen. Legt aber noch einmal
das hin, was man die letzten 3 Jahre insgesamt schon bezahlt hat.
Habe den Spaß schon hier liegen. Arbeitsplätze zu schaffen ist halt Luxus... _________________ Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jan 2009 - 17:42
Halo brauche Hilfe |
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Muß ich bevor ich ein Gwerbeschein anmelde. Zum Finanzamt gehen und eine unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen ? |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jan 2009 - 18:26
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Zitat Wikipedia:
"Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung. Obgleich die Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung ist, sind die Grundbuchämter angewiesen, ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung vorzunehmen. Im Ergebnis ist damit eine Grundbucheintragung ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer nicht möglich."
Ich wüßte nicht, welchen Sinn das haben sollte |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jan 2009 - 19:55
Danke für die schnelle Antwort |
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Ich habe mich auch sehr gewundert darüber .Nur stand das im Internet wenn ich für Promotion ein gewerbeschein beantrage ,dann brauche ich vorher eine unbedenklichkeitsbescheinigung. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Feb 2009 - 11:43
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hi,
den gewerbeschein kannst du ganz einfach beim gewerbeamt oder bei deiner gemeinde/stadt in der du wohnst anmelden. du musst dort nur angeben welches gewerbe du betreiben willst und schon hast du den schein.
viel spaß |
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Gast
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Verfasst am: 05 März 2009 - 22:17
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ich hab auch mal ne frage, ich mach ab und zu Promotion auf Gewerbeschein, hab da drin aber auch "Dienstleistungen im gastronomischen Bereich" stehen, könnte ich da jetzt auch z.B. abends in ner Bar auf Gewerbeschein arbeiten? Manche Arbeitgeber wollen Jobs in Kneipen etc nur auf Gewerbeschein abrechnen, aber ich wäre ja dann praktisch für einen AG angestellt.
Ich frag mich ob das zulässig ist...oder fällt das unter Scheinselbstständigkeit?? |
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Gast
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Verfasst am: 05 März 2009 - 22:58
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Naja, ich sag mal, solange du keine schlafenden Hunde weckst ist alles okay
Das Thema Scheinselbstständigkeit gewinnt ja leider Gottes angesichts knapper Rentenkassen immer mehr an Bedeutung. Die Behörden versuchen neuerdings immer öfter Selbstständigen Promotern etc. auf die Füße zu treten. Zumindest bei Hostessenjobs ist es ihen ja schon gelungen. Prinzipiell betrachtet trägst du in so einem Fall ja kaum ein unternehmerisches Risiko, bist weisungsgebunden und hast kaum Spielraum die Entlohnung zu verhandeln. Das trifft ja aber in der Regel auch auf Promotion-Jobs zu. Ich würde mir da aber an deiner Stelle keinen Kopf machen und mit deiner Eintragung hast du da auch eine solide Basis |
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Gast
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Verfasst am: 20 Apr 2009 - 9:47
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Solange du die 600 euro im Monat nicht überschreitest kann nichts schief laufen.
Bei mir ist es ein wenig anders, hab nen Minijob bei dem ich 250 verdiene und die restlichen 150 als Hostess, da ich Bafög, darf ich nicht über 400 euro im Monat oder (4800 im Jahr) kommen, bei dir wären es (7200 im Jahr). |
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Gast
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Verfasst am: 12 Mai 2009 - 18:39
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so, ich bin ja nun neu hier und habe mich schon bei ein paar aktionen beworben...
zu meiner frage: ich muss zum finanzamt und meinen gewerbeschein dort beantragen? was muss ich mitbringen? krieg ich den gleich mit?
so und habe ich den beantragt bekomme ich automatisch auch eine steuernummer? aber nicht sofort sondern erst nach 2-3 Wochen!?
Sorry, aber kenne mich damit garnicht aus und habe auch keinen den ich fragen kann.. hoffe ihr versteht das |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 06 Jun 2009 - 10:56
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BIn auch ein Neuling hier und wollte mal fragen, was so ein Gerwerbeschein an Kosten verursacht? Und ist er denn überhaupt sinnvoll, wenn man nur ab und zu mal als Promoter oder Hostess arbeitet? |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jun 2009 - 11:02
Sozialversicherungsausweis |
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Noch eine Frage... ich hab für einen früheren Nebenjob schon einen Sozialversicherungsausweis bekommen. Kann mir das irgendwie weiter helfen.....??? Ich bin total verwirrt |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jun 2009 - 11:52
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Hallo, der Gewerbeschein kostet unterschiedlich je nach Gemeinde. Ich hatte damals z.B. 21€ bezahlt. Manche müssen aber auch bis zu 40€ blechen. Du kannst ja einfach bei deinem Gewerbeamt nachfragen.
Und den Sozialversicherungsausweis benötigst du hier gar nicht, soweit ich weiß. |
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