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Gast
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Verfasst am: 14 Apr 2009 - 22:00
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Bekommt man denn sonst keinen Job, wenn man die Euros nicht zahlt?? |
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Gast
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Verfasst am: 14 Apr 2009 - 22:40
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man sollte nicht so blauäugig 89€ zahlen!
selbst wenn tolle jobs versprochen werden...es gibt keine jobgarantie! |
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Gast
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Verfasst am: 14 Sep 2009 - 11:31
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WARNUNG VOR NESH! Diese Agentur ist nur darauf aus schnell Geld zu machen! Sie nehmen die jungen Mädels aus!
Bevor du einen Job bekommst musst du dich im System anmelden und das kostet (ohne das du das weißt) erstmal 87€! Dann steht im Kleingedruckten das du von deiner Gage noch 15% Provision an Nesh bezahlen musst. Jede seriöse Agentur gibt deine Gage mit allen Abzügen an (Provsion, Steuer usw.), aber bei Nesh ziehen sie dir alles ab!
Ich sollte für mein Shooting 600€ bekommen und jetzt hab ich grad mal 360€ auf meinem Konto!!!! Das ist eine Unverschämtheit!
Ich warne ausdrücklich vor NESH Castings!!! |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jul 2010 - 8:48
Kann mann den Vertrag kündigen |
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War auch bei Nesh, bin ein klein wenig überrumpelt worden und habe den Vetrag für die Onlinesetcard unterschrieben.
Nach einer Nacht zuhause fühle ich mich gar nicht wohl bei dem Gedanken dafür Geld zu zahlen, und dann falls es zu einer Buchung kommen sollte noch 15% bei Nesh abzugeben.
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Kann mir jemand da helfen!!!! |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jul 2010 - 11:51
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Was steht denn dazu drin in deinem Vertrag? |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jul 2010 - 9:02
Re: Kann mann den Vertrag kündigen |
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Hexenmaus hat Folgendes geschrieben: |
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Kann mir jemand da helfen!!!! |
Nein,hast du leider nicht.Jedenfalls kein gesetzliches!
Auch wenns "Oberlehrerhaft" klingt:
Unterschreibt keine Verträge vor Ort.Eine seriöse (Casting-)Agentur wird niemals was dagegen haben,wenn ihr den Vertrag mit nach Hause nehmt und eine Nacht drüber schlaft!
Hinzukommt:
Sogar bei den hiesigen Modelagenturen ist es branchenfremd für die Setcardfotos Geld zu verlangen!
Entweder man glaubt an euch und weiß,dass man das Geld zigfach wieder reinholt......
.....oder man zockt euch gleich ab! |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jul 2010 - 9:48
Aber |
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Im Vertrag steht nichts dazu.
Und eigentlich schreibt der Staat ja ein Wiederrufsrecht vor.
Oder nicht???
Aus Erfahrungen lernt mann.
Und Dummheit gehört bestraft!!!
Na ja schauen wir mal was dabei rauskommt. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jul 2010 - 10:55
Re: Aber |
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Hexenmaus hat Folgendes geschrieben: | Im Vertrag steht nichts dazu.
Und eigentlich schreibt der Staat ja ein Wiederrufsrecht vor.
Oder nicht???
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Definitiv nein!
Siehe hierzu §§ 611,312 BGB.
Selbst wenn die Tatbestände des § 312 BGB greifen würden (einfach mal lesen;leicht verständlich ) würde es nicht gelten,weil du keine Prvatperson bist ("Verbraucher"),sondern "Gewerbetreibender".
Natürlich gibt es Wege aus solchen Verträgen wieder rauszukommen:
Hier darf ich dich jedoch auf eine" juritische Rechtsberatung" (kostenlos in jeder größeren Stadt) verweisen........
....es könnte sich durchaus lohnen! |
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