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Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz online?

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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 20 Sep 2009 - 20:08

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz online?
Antworten mit Zitat  

Hallo,
ich bin gerade über eine Seite gestolpert, auf der ein Kurs angeboten wird, durch den man den Nachweis über die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz bekommen soll. Da ich meine demnächst auffrischen müsste, wäre es für mich schon sehr von Vorteil, da ich zeitlich und räumlich unabhängig wäre und da auch die Kosten (10€) geringer wären als beim Gesundheitsamt. Bin mir nur nicht so ganz sicher, ob das Ganze dann auch wirklich anerkannt ist. Kennt sich da zufällig jemand mit aus?
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 20 Sep 2009 - 20:25

Re: Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz online?
Antworten mit Zitat  

Sandy2005 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
ich bin gerade über eine Seite gestolpert, auf der ein Kurs angeboten wird, durch den man den Nachweis über die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz bekommen soll. Da ich meine demnächst auffrischen müsste, wäre es für mich schon sehr von Vorteil, da ich zeitlich und räumlich unabhängig wäre und da auch die Kosten (10€) geringer wären als beim Gesundheitsamt. Bin mir nur nicht so ganz sicher, ob das Ganze dann auch wirklich anerkannt ist. Kennt sich da zufällig jemand mit aus?


also mit der onlineseite kenn ich mich nicht aus
aber die auffrischung für die belehrung kannst du auch beim hausarzt machen.
oder eine andere möglichkeit- die wir angewendet haben..
unser bekannter hat eine hotelanlage , hab mich von ihm belehren lassen und haben von ihm stempel und unterschrift bekommen
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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 21 Sep 2009 - 1:00

Antworten mit Zitat  

Das mit dem Hausarzt ist mir bekannt, mich interessiert allerdings grad nur die Online-Geschichte, weil ich da zeitlich komplett unabhängig wäre. Beim ausarzt müsste ich ja auhc erstmal wieder nen Termin machen und dann auch zu den üblichen Sprechzeiten zu ihm. Meine derzeitig Auslastung lässt das aber nicht wirklich zu. Ich bin fast permanent unterwegs und zu den normalen Arztzeiten immer am Arbeiten.
Daher find ich die Idee mit der Online-Belehrung gar nicht mal schlecht, sofern sie den anerkannt wird.

Trotzdem Danke für die schnelle Antwort.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Sep 2009 - 3:05

Antworten mit Zitat  

Wieso Auffrischung ?

Der Arzt beim Amt (Kreis Düren) hat mir damals bei der Erstschulung auf die Frage nach der Auffrischung ungefähr Folgendes gesagt:

"Lesen Sie halt einmal im Jahr das Neueste nach, dafür sind Sie selbständig. Die Auffrischungen brauchen nur abhängig Erwerbstätige."

Auch nach Ablauf des ersten Jahres habe ich öfters Verkostungsjobs gemacht und immer die Bestätigung meiner Belehrung vorgelegt. Es wurde nie etwas bemängelt, und die Metro z.B. prüft sehr genau, wen sie in die Märkte und mit Lebensmitteln hantieren läßt.

Bis mir jemand etwas anderes erzählt (nachprüfbar bitte), gehe ich davon aus, dass ich als selbständiger Unternehmer keine weitere Auffrischung brauche.
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