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Rechnungsstellung: Die besten Fragen & Antworten

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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Nov 2009 - 17:59

Antworten mit Zitat  

Pflichtlektüre:

https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=603
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470
usw.

Hier im Forum gibt es auch viele Threads dazu:

https://www.promotionforum.de/ftopic8553.html
usw.

Ich wiederhole mich ungern, aber selbständig heißt eben selbst und ständig... Informationen findet man zu Hauf.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Nov 2009 - 22:56

Antworten mit Zitat  

Naja, als Kleinunternehmer solltest du Originale einreichen.
Könnte dann so aussehen:
Pos. 1, Honorar Tag 1, X €
Pos. 2, Honorar Tag 2, Y €
= Rechnungsbetrag XY €
zzgl. Auslagen Z € (Originalbeleg beilegen, 1 Kopie behalten)
= Auszahlungsbetrag XYZ €
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 19 Nov 2009 - 18:42

Antworten mit Zitat  

und ganz sicher gehört in eine Rechnung nicht der Begriff "Arbeitslohn" ....
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Sannypless
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 242
Wohnort: Osterberg

BeitragVerfasst am: 19 Nov 2009 - 19:32

Re: Rechnungspositionen
Antworten mit Zitat  

mdelgado hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen.

Angenommen ich habe eine Promoaktion erfolgreich beendet, dann schreib ich der Agentur ne Rechnung.

Bsp: Parkgebühren, Autobahnvignette für die Schweiz. (Prinzipiell alles was meine auslagen sind).

Da ich ja die orig. Rechnungen an die Agentur senden muss, hab ich ja nix zu belegen, dass dieses meine Ausgaben waren.

Wie wird das gehandhabt, dass ich mit dem Finanzamt nicht in konflikt komme?

LG


da ich sehe dass du aus der gleichen stadt kommst wie ich kann ich dir nur raten pass bei unserem finanzamt auf, die sind sehr spitzfindig,
hab letztes jahr 3 zusätzliche umliegende finanzämter damit beschäftigt wegen auslagen.

denn auslagen sind laut "unserem" finanzamt durchgangsposten und dürfen normalerweise nicht versteuert werden sondern werden eins zu eins weitergereicht.
vorsichtshalber kopie vom auslagenbeleg machen damit man in der buchhaltung nachweisen z.b. 100 euro auslagen für hotel, parkgebühren fähre über den bodensee ect.

falls du fragen hast..
wir haben das gleiche finanzamt und schon durchübendürfen mr green mr green
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Nov 2009 - 2:47

Antworten mit Zitat  

Das ist witzig... mein Finanzamt (Jülich) sieht das genau andersherum. Von Durchgangsposten wollen die nix wissen, das habe ich sogar schriftlich als Musterrechnung von denen präsentiert bekommen.

Ich muß jedenfalls immer herzhaft lachen, wenn mal wieder ein Politiker was von Steuervereinfachung und "Steuererklärung auf einem einzigen Blatt Papier" faselt...

Embarassed

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Nov 2009 - 4:25

Antworten mit Zitat  

Ist bei denen nicht sogar von einem Bierdeckel die Rede Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Nov 2009 - 10:58

Antworten mit Zitat  

Hallo,
also ich kenne das auch so, dass man entweder auf Gewerbeschein (dann stellt man im Nachhinein eine Rechnung) oder auf Lohnsteuerkarte arbeitet.
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Supervisor
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 15.05.2009
Beiträge: 133
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 24 Nov 2009 - 13:47

Re: Rechnung vor Gewerbeanmeldung datieren?
Antworten mit Zitat  

Phil289 hat Folgendes geschrieben:
Hallo, ich habe die im Juli einen Promotionsauftrag angenommen und diesen auch ausgeführt.
Mein Gewerbe ist jedoch erst seit 1.8.2009 angemeldet, nun wollte ich fragen, ob ich in die Rechnung bei "Zeitpunkt der Leistung" auch das Datum vom Juli eintragen kann?



Ja.
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