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promotionbasis.de
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<< Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz online? :: Als Promoter Mitarbeiter einstellen: Was beachten? >> |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 18 Nov 2009 - 22:56
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Naja, als Kleinunternehmer solltest du Originale einreichen.
Könnte dann so aussehen:
Pos. 1, Honorar Tag 1, X €
Pos. 2, Honorar Tag 2, Y €
= Rechnungsbetrag XY €
zzgl. Auslagen Z € (Originalbeleg beilegen, 1 Kopie behalten)
= Auszahlungsbetrag XYZ € |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 19 Nov 2009 - 18:42
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und ganz sicher gehört in eine Rechnung nicht der Begriff "Arbeitslohn" .... |
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Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
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Verfasst am: 19 Nov 2009 - 19:32
Re: Rechnungspositionen |
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mdelgado hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen.
Angenommen ich habe eine Promoaktion erfolgreich beendet, dann schreib ich der Agentur ne Rechnung.
Bsp: Parkgebühren, Autobahnvignette für die Schweiz. (Prinzipiell alles was meine auslagen sind).
Da ich ja die orig. Rechnungen an die Agentur senden muss, hab ich ja nix zu belegen, dass dieses meine Ausgaben waren.
Wie wird das gehandhabt, dass ich mit dem Finanzamt nicht in konflikt komme?
LG |
da ich sehe dass du aus der gleichen stadt kommst wie ich kann ich dir nur raten pass bei unserem finanzamt auf, die sind sehr spitzfindig,
hab letztes jahr 3 zusätzliche umliegende finanzämter damit beschäftigt wegen auslagen.
denn auslagen sind laut "unserem" finanzamt durchgangsposten und dürfen normalerweise nicht versteuert werden sondern werden eins zu eins weitergereicht.
vorsichtshalber kopie vom auslagenbeleg machen damit man in der buchhaltung nachweisen z.b. 100 euro auslagen für hotel, parkgebühren fähre über den bodensee ect.
falls du fragen hast..
wir haben das gleiche finanzamt und schon durchübendürfen |
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Gast
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Verfasst am: 22 Nov 2009 - 2:47
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Das ist witzig... mein Finanzamt (Jülich) sieht das genau andersherum. Von Durchgangsposten wollen die nix wissen, das habe ich sogar schriftlich als Musterrechnung von denen präsentiert bekommen.
Ich muß jedenfalls immer herzhaft lachen, wenn mal wieder ein Politiker was von Steuervereinfachung und "Steuererklärung auf einem einzigen Blatt Papier" faselt...
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 22 Nov 2009 - 4:25
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Ist bei denen nicht sogar von einem Bierdeckel die Rede |
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2009 - 10:58
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Hallo,
also ich kenne das auch so, dass man entweder auf Gewerbeschein (dann stellt man im Nachhinein eine Rechnung) oder auf Lohnsteuerkarte arbeitet. |
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Supervisor Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 15.05.2009 Beiträge: 133 Wohnort: Landshut
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Verfasst am: 24 Nov 2009 - 13:47
Re: Rechnung vor Gewerbeanmeldung datieren? |
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Phil289 hat Folgendes geschrieben: | Hallo, ich habe die im Juli einen Promotionsauftrag angenommen und diesen auch ausgeführt.
Mein Gewerbe ist jedoch erst seit 1.8.2009 angemeldet, nun wollte ich fragen, ob ich in die Rechnung bei "Zeitpunkt der Leistung" auch das Datum vom Juli eintragen kann? |
Ja. |
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