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Die IHK - Fragen und Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Jun 2009 - 20:24

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Frag doch am besten direkt bei deiner IHK nach. Prinzipiell bist Zwangsmitglied, sobald du ein Gewerbe anmeldest. Beiträge zahlst du aber erst ab bestimmten Jahresumsätzen. Erkundige dich nach den Grenzen und lass dir direkt die Formulare zukommen, die du brauchst, um deine eventuelle Beitragsfreiheit klären zu lassen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Jun 2009 - 7:34

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Das ist ein sehr leidiges Thema: in meinem Pflichtgau liegt die Einkommensgrenze bei 5400,- euro, d.h. ab diesem Betrag wird eine Pflichtabgabe fällig, in diesem Fall zwar "nur" 30,- euro, aber dafür gegenleistungsfrei oder mit anderen Worten:
staatlich gedeckte Zwangsgebührenverordnung zur Unterstützung einer Organisation fraglichen Charakters.

Du kannst auf der Internetseite Deiner IHK in der Gebührensatzung die für Dich relevanten Details raussuchen - die entsprechenden "Beiträge" kann nämlich jeder Gau nach Gutdünken und in bester Sektlaune selber festlegen.

Es lebe die demokratische Bundesrepublik Deutschland!
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Dez 2009 - 20:16

2Berufsgenossenschaft
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Hallo, ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen:

Mein Schwiegervater (nicht berufstätig, bezieht keine Leistungen) hat vor kurzem einen Gewerbeschein beantragt und hat kurz drauf Post von der Berufsgenossenschaft bekommen. Er wurde einer Berufsgruppe zugeordnet und soll Beiträge zahlen - So wie ich das verstehe, soll er sich versichern, falls ihm im Rahmen seiner neuen Tätigkeit etwas zustößt.

Ich habe davon noch nie etwas gehört. Kennt sich jemand damit besser aus?
Ist er gezwungen, Abgaben an die Berufsgenossenschaft zu zahlen?

Zur Erklärung: Er liefert für Catering-Unternehmen Bestellungen aus und erledigt Einkäufe für kleinere Gastronomiebetriebe. Er hatte geplant, das Ganze wie ein ganz "normaler" Promoter auf Kleinunternehmerbasis - umsatzsteuerbefreit - fortzuführen (ursprünglich 400€-Job).

Danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Dez 2009 - 21:59

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Die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft gilt meines Wissens nur für Angestellte. Als Gründer bzw. Inhaber eines Unternehmens (ohne Angestellte) kann man sich freiwillig bei der BG mitversichern. I. d. R. schicken die einen Fragebogen mit, dort ankreuzen, dass es "0" Angestellte gibt und kein Interesse an einer freiwilligen Versicherung besteht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Mai 2010 - 11:25

die gute IHK
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Habe gerade ausführlich mit meiner IHK zum Thema Beitragszahlungen für Kleinunternehmer telefoniert, nachdem ich auch schon einige Mahnungen erhielt.

Auf die Frage warum erst jetzt, nach ca. 8 Jahren Selbstständigkeit eine Zahlungsaufforderung kommt, erzählte man mir, dass mein Finanzamt der IHK einen Gewinn (für 2007) höher als 5.200 e im Jahr melden muss und ich dann zahlungspflichtig bin. In meinem Fall 48 e für das Jahr. Auf die Frage, warum dann zB. noch nicht 2008 oder 2009 da auftaucht, kam ganz lapidar: "Diese Daten haben wir noch nicht vom Finanzamt erhalten."
D.h. dafür werde ich wohl noch Zahlungsaufforderungen kriegen.

Anscheinend gibt es da keine Möglichkeit zur Beitragsbefreiung...

Oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Mai 2010 - 14:00

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Ja,doch:

Den Gewinn unter 5200€ halten!

Ansonsten mußt du blechen....
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Jun 2010 - 11:07

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Hi,
sag wo wird der Beitrag für die IHK bei der Einkommenssteuer angegeben und kann man wenn man rückwirkend zahlt den ganzen Betrag angeben.
gruss
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Jun 2010 - 18:41

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Häh? Du bekommst einen Gebührenbescheid, daraus resultiert eine Betriebsausgabe, die anfällt, wenn sie vom Konto abgegangen ist. Das kommt in deine Einnahme/Überschussrechnung rein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2010 - 12:16

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ich bin derzeit nebenberuflich selbständig und arbeite auch auf lohnsteuerkarte!

Sind die 5200,- nur bezogen auf den Gewinn des Selbständigen pro jahr oder sind darin auch das Gehalt berücksichtigt, welches ich auf lohnsteuerkarte verdiene, also aus nichtselbständiger Arbeit?

bin etwas verwirrt und über jegliche infos dankbar!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2010 - 12:23

Antworten mit Zitat  

Das FA meldet Deinen Gewinn an die IHK, daraus leite ich ab, es geht nur um den Anteil, der auf selbständige Tätigkeiten entfällt. Sicher kann ich Dir das nicht sagen, ich arbeite grundsätzlich nicht auf LSK.

Eventuell mal bei der IHK nachfragen ?

Wobei mir gerade einfällt, Männe bezahlt auch nur den Mindestbeitrag, obwohl er sehr viel (eben hauptsächlich) als Angestellter arbeitet. Wird also tatsächlich so sein, daß nur der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit herangezogen wird.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2010 - 13:35

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yazzi hat Folgendes geschrieben:


Sind die 5200,- nur bezogen auf den Gewinn des Selbständigen pro jahr oder sind darin auch das Gehalt berücksichtigt, welches ich auf lohnsteuerkarte verdiene, also aus nichtselbständiger Arbeit?


Gemäß der IHK Satzung zählt nur der Gewinn aus dem jeweilgen Unternehmen als Bemessunsgrundlage.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Sep 2010 - 22:41

IHK, Bauaufsicht, demnächst noch Gewerbesteuer - HIilfe
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Hallo,

auf Empfehlung einer entfernten Bekannten bin ich bei Promotion richtiggehend reingestolpert. Ich versuche, die viele Freizeit zu überbrücken, etwas dazu zu verdienen.

Also schnell mal Gewerbe angemeldet und Gesundheitszeugnis gemacht.

Jetzt kriege ich die Muffe, dass das alles doch ein großer Fehler war.

1. Schreiben von der Bauaufsicht
Ich soll eine ausführliche Betriebsbeschreibung einreichen. Zwar habe ich schon mitgeteilt per E-Mail, dass ich unter meiner Hausadresse nur den Computer und das Telefon benutze, keine Angestellten habe und zur Ausübung des Gewerbes woanders bin (hauptsächlich Verkostungen) - aber entweder war das nicht genug, oder die haben es schlichtweg verschlampt. Nun droht eine Ordnungsverfügung mit Mindestgebühr von 100 Euro.

2. Schreiben von der IHK
Habe eben schon in einem Thema gelesen, dass man wohl Zwangsmitglied wird, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Wenn ich richtig sehe, kostet es 46 Euro im Jahr bis zu einem Einkommen von ca. 15.000 Euro.

3 Was kommt als nächstes? Gewerbesteuer? Sonstige Abgaben und Kosten?

Bis jetzt habe ich noch kein Geld bekommen, vielleicht sollte ich mich nicht um weitere Aufträge bemühen. Es ist nicht mein Ziel, dauerhaft selbständig zu sein oder zu werden. Zumal man mit Verkostungen meist 2 Tage die Woche arbeitet, von Krankenkassenbeiträgen mal ganz zu schweigen.

Sehe ich das alles zu schwarz oder doch besser schnell Gewerbe abmelden?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Sep 2010 - 23:09

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Hmm, Bauaufsicht und Betriebsbeschreibung habe ich auch noch nie gehört. Bei google findet man dazu ein paar Formulare, die sehen aber eher aus, als wären sie für Bauvorhaben. Vielleicht wollen aber sowas haben. Da wird dann eingetragen, was du machst, wie viele Angestellte du hast, ob es Sozialräume für die Mitarbeiter hast, wo der Müll entsorgt wird, wie groß alles ist, ob es Emissionsschutz gibt etc.
IHK-Beiträge können ggf. variieren. Einfach mal dort telefonisch nachfragen, ab welchen Jahresgewinn Beiträge fällig werden.
Gewerbesteuer zahlt man erst ab 24.500 € Gewinn im Jahr. Das hat also noch Zeit bei dir Wink
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Real-Mav
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 12.04.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Boppard

BeitragVerfasst am: 20 Jan 2011 - 7:49

welche Berufsgenossenschaft ist zuständig für uns ?
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Mahlzeit zusammen.

Weiß irgendjemand welche Berufsgenossenschaft für uns zuständig ist ?
Früher war es ja die Handel, Banken, Versicherung aber heute ?

Seit dem 1. Januar 2011 gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften:

* Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
* Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW):
* Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
* Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe, besonderen Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie Unternehmen der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (VBG)
* Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI)
* Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
* Berufgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
* Berufsgenossenschaft Holz und Metall
* Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW)

Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Jan 2011 - 22:55

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Die sind nur für uns zuständig, wenn wir Angestellte hätten. War bisher mein einziger Kontakt, die Abfrage, wieviele Angestellte. Bei Null entgeht man der Zwangsmitgliedschaft.

Da war es mir übrigens völlig egal, welche Berufsgenossenschaft mich angeschrieben hatte.

LG,

*** Sabine ***
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