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Gast
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Verfasst am: 05 Dez 2009 - 0:58
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Das hat m. E. mit Marktforschung an sich erstmal gar nichts zu tun. Für eine einmalige Tätigkeit, egal wo, wirst du so oder so keine Steuernummer bekommen! Du solltest dir (das hätte allerdings vor dem Job passieren müssen) schon im Klaren sein, was genau du eigentlich willst. Für kurzfristige Beschäftigungen gibt es genügend andere Anstellungsmöglichkeiten.
Die Steuer-ID ersetzt auch sehr wohl die Steuernummer für persönliche Steuern. Für betriebliche Steuern gibt es eine andere ID, die die Steuernummer für betriebliche Steuern ersetzt. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Dez 2009 - 6:53
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Also noch habe ich diesen Job ja nicht angetreten und sicher kann es ja sein, dass ich den dann regelmäßig ausführe, wenn er mir dann zusagt.
Ok, wie komme ich denn am unkompliziertesten an diese Steuernummer? Wollte Montag zum Finanzamt und gut vorbereitet sein. Machen die Finanzämter Probleme, wenn man sagt man möchte ab und an für eine Marktforschung arbeiten? Oder soll ich da was anderes angeben?
Herrje, dass das auch alles immer so kompliziert sein muss. Eigentlich will ich ja nur diese Nummer |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2010 - 8:45
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Es gibt zwei Dinge _ einmal die persönliche Steuer-ID
dann die Identifikationsnummer, das ist die Nummer für die Umsatzsteuer.
Solange man die Identifikationsnummer nicht hat, darf man als Selbständiger keine
Rechnungen stellen.
Und das dauert etwa drei Monate bis man die bekommt.
Das ist die mit DE vorne !! Hat absolut nichts mit der persönlichen Steuer-ID zu tun. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2010 - 11:33
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Die UmsatzsteuerID ist aber kein Muß, die ist nur zwingend erforderlich, wenn man Geschäfte mit dem Ausland macht, was ja nicht die Regel ist. Innerhalb Deutschlands ist sie weitgehend ohne Bedeutung.
Zudem kann man die nur beantragen, wenn man der Regelbesteuerung unterliegt, d.h. kein Kleinunternehmer mehr ist.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2010 - 19:32
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Und wie dem Schreiben zu entnehmen ist, mit dem man seine persönliche Steuer-ID bekommen hat, wird es bald auch eine separate ID für wirtschaftlich tätige "Steuersubjekte" geben. Somit wird es dann irgendwann hoffentlich auch hinfällig, dass man sich neu beim FA anmelden muss, wenn mal seine Betriebsstätte verlegt |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2010 - 8:39
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Die Umsatzsteuer-ID ist auch in deutschland erforderlich für alle, die Umsatzsteuer berechnen MÜSSEN wenn das Einkommen über 17600 Euro liegt.
Wer keine Umsatz-Steuer ID hat, darf keine Umsazusteuer berechnen, das heisst man kann auch seine Rechnungen erst dann schreiben, wenn man die Nummer erhalten hat ( so war es bei mir).
Finanzamt sieht das ja und dann gibts richtig Ärger |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2010 - 9:48
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Da hat dir dein FA meiner Meinung nach eine falsche Auskunft erteilt. Das sehe ich wie Sabine, sie ist erst erforderlich, wenn man innergemeinschaftlich (also EU-weit tätig ist). Zum einen gibt das Umsatzsteuergesetz keine entsprechende Regelung her, zum anderen wird die UST-ID ja nicht vom Finanzamt, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Das FA liefert dem BZSt nur die Umsätze bzw. Daten. Meines Wissens wird die UST-ID nur in Österreich automatisch vergeben, sobald man vorsteuerabzugsberechtigt ist. Habe nach meinem Umzug auch ein Schreiben meines neuen FAs bekommen, in dem mir meine neue Steuernummer mitgeteilt wurde und für welche Steuern sie gilt. Da war auch die UST aufgelistet. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2010 - 10:25
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Falsch Dan Mat`:
Geschäfte innerhalb der EU bedeutet ja auch Geschäfte innerhalb Deutschlands oder sind wir ausserhalb der EU ???
Macht man zum Beispiel mit einem Österreicher Geschäfte, muss die Umsatzsteuer ID zusätzlich auf der Rechnung stehen, wenn beide sie draufschreiben fällt keine Umsatzsteuer an. Innerhalb Deutschlands reicht auf Rechnungen die Steuernummer.
Also nochmal : JEDER in der EU, der kein Kleinunternehmer ist, braucht eine Umsatzsteueridentifikationsnummer auch wenn er die Geschäfte nur INNERHALB seines Landes macht. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2010 - 13:06
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Anilan hat Folgendes geschrieben: | Falsch Dan Mat`:
Innerhalb Deutschlands reicht auf Rechnungen die Steuernummer.
JEDER in der EU, der kein Kleinunternehmer ist, braucht eine Umsatzsteueridentifikationsnummer auch wenn er die Geschäfte nur INNERHALB seines Landes macht. |
Erste Aussage sehe ich auch so, das wurde ja ausführlich dargelegt. Die zweite macht in meinen Augen keinen Sinn, da innerhalb Deutschlands ja überall gleiche (Umsatz-)Steuersätze gelten und das somit über die Steuernummer läuft. Von mir wollte in den letzten zwei Jahren kein FA, keine Agentur, kein Spezialversand etc. eine UST-ID haben/sehen/nachgewiesen wissen. Und mit meinen UST-Voranmeldungen und dem Vorsteuerabzug klappt alles reibungslos. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2010 - 13:17
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Falsch, die Umsatzsteuer-ID ist ausschließlich beim Handel mit Partnern außerhalb Deutschlands notwendig.
Ich zitiere aus meinem Bescheid:
Zitat: | Sie erhalten die USt-IdNr.: DEXXXX,
Ihren ausländischen Geschäftspartnern kann die Richtigkeit und Gültigkeit dieser USt-IdNr. über Anfrage bei der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates bestätigt werden...... |
Dann habe ich noch einen "Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)" und siehe, dort steht ausschließlich die übliche deutsche Steuernummer in der Form 213/xxxx/xxxx. Dieses Schreiben ist nur ein Jahr gültig und muß immer wieder neu angefordert und bei Rechnungen dann beigelegt werden (typischerweise jeweils der ersten im neuen Jahr).
Die Verwirrung kommt u.U. daher, daß manche Unternehmer auf ihren Webseiten oder Briefbögen die eigentlich innerhalb Deutschlands uninteressante Nummer angeben, eben weil sie fürchten, mit der "echten" Steuernummer könnte Schindluder getrieben werden. Wird oft diskutiert, ob das (im Handel) dann eigentlich abmahnsicher ist.
Ich versichere Dir, so ist das richtig. BTW die USt-IdNr. habe ich bisher genau einmal gebraucht: als ich Software in England bestellt habe, da war ich dann nach Eingabe und Prüfung dieser Nr. von der Zahlung der VAT (= MwSt.) befreit, habe also rein netto gezahlt.
Selbst auf meinen Umsatzsteuervoranmeldungen und ALLEM anderen Steuerkram steht ausschließlich die normale Steuernummer.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2010 - 13:31
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ertl hat Folgendes geschrieben: |
Die Verwirrung kommt u.U. daher, daß manche Unternehmer auf ihren Webseiten oder Briefbögen die eigentlich innerhalb Deutschlands uninteressante Nummer angeben, eben weil sie fürchten, mit der "echten" Steuernummer könnte Schindluder getrieben werden. Wird oft diskutiert, ob das (im Handel) dann eigentlich abmahnsicher ist.
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Eine ganz interessante Anmerkung, habe letztes Jahr selbst mal den Test gemacht und bei zwei FAs angerufen, die geben problemslos Informationen über den jeweiligen Unternehmer hinter der Steuernummer raus |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 11:06
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Hmm also sehe ich das richtig wenn ich als Kleinunternehmerin einen Promotionjob annehme muss auf die Rechnung keine Umsatzsteuerunummer angegeben werden da ich ja keine bekomme. Allerdings darf ich dann natürlich auch nicht die Steuer gesondert aufführen.
Muss dann ein Vermerk auf die Rechnung von wegen
Nach Kleinunternehmerregelung keine USt.
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 11:49
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Genauso siehts aus. Und ja du musst einen Vermerk darüber machen dass du Kleinunternehmer bist:
Laut § 19 Abs. 1 UstG bin ich nicht dazu verpflichtet die Umsatzsteuer auszuweisen, da ich ein Kleinunternehmer bin. Ich bitte um Überweisung der von mir in Rechnung gestellten Honorare und verauslagten Kosten innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das u.g. Konto. Alle Steuern und Sozialabgaben werden von mir gemäß meiner Gewerblichkeit gemeldet und an die Behörden abgeführt.
Aber solltest du die Rechnungen über PB erstellen, ist es dort der Satz automatisch eingetragen. |
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manana1987 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 05.11.2009 Beiträge: 43 Wohnort: Lleipzig
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 12:01
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bei mir ging das mit der steuernummer sehr schnell am Montag den gewerbeschein beantragt und noch nicht mal eine Woche später am Samstag bekam ich schon meine Steuernummer.
Aber meistens kannst du auch beim Finanzamt anrufen, und sie geben sie dir telefonisch durch! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 12:06
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Danke für die sehr schnelle Hilfe. |
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