<< Als Promoter Mitarbeiter einstellen: Was beachten? :: Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1 >> |
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manana1987 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 05.11.2009 Beiträge: 43 Wohnort: Lleipzig
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 12:22
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Du hast von deinem Finanzamt bestimmt ein Schreiben bekommen, dass du von der Umsatztsteuer als Kleinunternehmer befreit bist!, diese musst du in Kopie deiner rechnunhg bei legen oder einfach mit rauf schreiben das du von der Umsatztsteuer befreit bist!
das war bei mir damals so, ich hatte es vergessen anzuzgeben, die agentur ist davon ausgegangen, dass ich vergessen hatte die Umsatztsteuer mit anzugeben und haben den Betrag plus 19 % überwiesen, dann musste ich das Geld der Agentur wieder zurücküberweißen, naja aus Fehlern lernt man. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 12:36
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Also die Kopie des Gewerbescheins wollen eh alle Agenturen haben und dort steht es doch auch, dass man Kleinunternehmer ist. Plus der Paragraph am Ende der Rechnung und mehr braucht man nicht, um als Kleinunternehmer bei den Agenturen geführt zu werden. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 13:48
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Meines Wissens steht im Gewerbeschein nur, ob man neben- oder hauptberuflich selbstständig ist, damit bleibt die Option Kleinunternehmer ja/nein offen |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 14:16
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Oh ok. Dann reicht aber wohl in den meisten Fällen in der Tat allein der Zusatz auf der Rechnung, der einen als Kleinunternehmer ausweist. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 22:24
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Nicht nur in den meisten Fällen, sondern immer .
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jan 2010 - 0:05
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Super! Ich hatte nämlich auch nichts anderes kennengelernt. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jan 2010 - 21:43
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Ich hätte da jetzt auch nochmal eine Frage, ob ich das richtig verstanden habe:
Die Steueridentifikationsnummer ist die Nummer, die auf der Lohnsteuerkarte steht.
Die Steuernummer bekommt man mit dem Gewerbeschein.
Stimmt das so? |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jan 2010 - 21:53
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Jein Wer z. B. im Hauptberuf einer Festanstellung nachgeht, hat auch eine Steuernummer (die jetzt durch die persönliche Steuer-ID ersetzt wird). Diese darf nur nicht z. B. zum Schreiben von Rechnungen etc. benutzt werden, weil man dafür ein Gewerbe oder oder eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet haben muss, woraufhin man ebenfalls eine (andere) Steuernummer zugeteilt bekommt. Auch die soll zukünftig durch eine ID ersetzt werden, die man dann immer behält. Ergo: Es gibt eine Steuernummer oder Steuer-ID für die persönlichen Steuern (Einkommenssteuer, Lohnsteuer etc.) und eine für die betrieblichen Steuern (Gewerbesteuer etc.). |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jan 2010 - 1:08
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Mal aus meinem Steuerprogramm rauskopiert:
Zitat: | Falls Ihnen Ihr Betriebs-Finanzamt bereits die Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeschickt hat, geben Sie diese Nummer bitte hier an.
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer für Ihr Unternehmen bekommen Sie zusätzlich zu Ihrer persönlichen Identifikationsnummer.
Bitte geben Sie auch weiterhin Ihre Steuernummer an.
Bei der Wirtschafts-Identifikationsnummer handelt es sich nicht um Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer . |
Damit dürfte alles gesagt sein
LG,
*** Sabine *** |
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