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Gast
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Verfasst am: 02 Feb 2010 - 21:10
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So ähnlich lief das bei auch (ein paar Auftraggeber benannt, keine Verträge beigelegt), nur, dass ich keine "Ausfüllhilfe" hatte Bin in einem anderen Forum drüber gestolpert und habe unter falschem Namen dort angerufen. Daraufhin wurde mir das ebenso erklärt. 1 Formular (auch wenn das sehr allgemein gehalten ist), allerdings sei für jeden neuen Auftraggeber ein neues Statusfeststellungsverfahren nötig |
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Gast
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Verfasst am: 02 Feb 2010 - 21:42
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Was für ein Quatsch... dann stünde doch auf unseren Bescheiden irgendein Auftraggeber.
Ich habe mir gerade mal online den V027 angeschaut.... unter 2.1 steht tatsächlich:
Zitat: | Bezeichnung der Tätigkeit für den Auftraggeber, für den ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden soll |
Und wie erkläre ich dann meinen Bescheid, der eben feststellt, ich sei nicht im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig und daher nicht rentenversicherungspflichtig ?
Ich würde jederzeit wieder zu "meiner" Beratungsstelle gehen, die ist zwar auch amtlich, aber es ist doch viel einfacher, in einem Gespräch zu klären, was da genau stehen soll .
Die hat mir übrigens auch diesen ewig langen, hoch komplizierten Antrag (über 60 Seiten!!!) auf Witwenrente für meine Mutter ausgefüllt und angenommen (ich hatte Vollmacht)... trotz Abitur und Studium war dieser Wälzer für mich ein Buch mit 7 Siegeln... Bürokratie pur.
Wenn ich den ganzen Tag mit den Formularen zu tun hätte, wäre ich schon verzweifelt.
LG,
*** Sabine ***
Zuletzt bearbeitet von Gast am 02 Feb 2010 - 21:51, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 02 Feb 2010 - 21:45
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Deshalb bist du ja auch keine Verwaltungsfachangestellte geworden |
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