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Gast
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Verfasst am: 01 Nov 2009 - 11:54
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Also ich würde für beide seperate Zahlungsaufforderungen schicken |
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Magenta Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 29.12.2006 Beiträge: 165 Wohnort: Gäufelden
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Verfasst am: 01 Nov 2009 - 12:02
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Du kannst das ruhig auch in einer einzigen Zahlungsaufforderung machen.
Da schreibst Du einfach, dass Deine Rechnung Nr. xxxx vom tt.mm.jj und Deine Rechnung xxx vom tt.mm.jj beide schon zur Zahlung fällig gewesen wären und dass Du die Agentur nun aufforderst umgehend, aber bis spätestens soundsovielten zu bezahlen (Geldeingang auf Deinem Konto).
Du musst halt ein fixes Datum setzen, bis wann Du das Geld spätestens auf Deinem Konto erwartest, das ist wichtig.
Und nachdem es ja erst eine Zahlungserinnerung ist und noch nicht die zweite Mahnung, ist noch Freundlichkeit angesagt
Viele Grüsse
M |
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Gast
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Verfasst am: 01 Nov 2009 - 12:09
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Also prinzipiell sind 30 Tage viel aber immerhin im gesetzlichen Rahmen. So einen Quatsch mit Anrufe etc. würde ich nur machen, wenn ich die Agentur gut kenne und vorhersehbar ist, dass es ggf. ein Versehen ist. Bei mir unbekannten Agenturen kommt sofort eine freundliche Zahlungserinnerung. Kommt keine Reaktion - eine Mahnung mit der Androhung rechtlicher Schritte. Diese Ausreden am Telefon kosten nur sinnlos Nerven!
In dem Zusammenhang hab ich neulich in einer IHK-Zeitung gelesen, dass es eine hübsche Methode gibt tatsächlich an sein Geld zu kommen. Da hat ein Schuldner auch nicht reagiert. Der Gläubiger hat einen Anwalt beauftragt, der einen Mahnbescheid geschickt hat. Als auch darauf nicht reagiert wurde, hat er die Kontonummern des Schuldners rausgesucht und deren Konten sperren lassen (kann ein Anwalt scheinbar machen, wenn der Mahnweg scheitert). Und prompt war die Kohle da. Das sollte Schule machen
Edit: Du kannst problemlos beide Beträge zusammen anmahnen! |
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Sandy2005 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 936 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 02 Nov 2009 - 19:32
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@DanMat
Du kennst aber nicht zufällig den Namen von dem Anwalt, oder? Den würd ich ja auch gern mal beauftragen... |
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Gast
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Verfasst am: 02 Nov 2009 - 23:39
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Das Blättchen ist schon ins Altpapier gewandert aber prinzipiell müsste jeder Anwalt, der auf Mahnwesen spezialisiert ist, damit etwas anfangen können oder zumindest auf eine gute Strategie geeicht werden können |
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Gast
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Verfasst am: 06 Nov 2009 - 1:39
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Das kann ich nur bestätigen. Mein Anwalt ist u.a. spezialisiert auf Forderungseinzug (wie praktisch als Promoter ) und hat in einem ganz anderen Fall (Unterhalt) Konten sperren lassen.
Dieser Anwalt hat bereits Einiges für mich getan.
Kontakte vermittel ich gerne per PN.
LG
Puddi |
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2009 - 21:39
CFT zahlt nicht! |
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Nachdem ich der Agentur einen Zahlungsaufschub für die 390 € gewährte, bot sie mir Monate später im "Vergleich" 30% in 3 Raten an, bitte derartige Begrifflichkeiten, nur wenn sie bewiesen sind!. Ich sollte dazu ein Schreiben unterzeichnen, in dem ich für immer auf weitere Ansprüche verzichten soll. Würde ich nicht einwilligen, würde ich leider gar nichts bekommen und ein Anwalt würde mich angeblich teuer kommen. Ich möchte mein Geld haben, wei´ß aber nicht, was ich tun kann um, bin rechtsschutzversichert, die Anwaltskosten scheue ich prinzipiell nicht, aber ich frage mich, ob es noch etwas gibt, das man zuerst machen kann, z.B. zum Amtsgericht gehen? Hat damit je jemand Erfolg gehabt. Wäre sehr dankbar für Tipps. VG Josefine |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jan 2010 - 20:01
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Hallo!
Gibt es hier noch jemand, der für die Weihnachtenaktion Dezember 2009 von der Agentur Kompass bzw. Ulm.... nicht bezahlt wurde??? Wie geht ihr vor? Können wir da gemeinsam was dagegen tun???
Grüße aus Frankfurt |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jan 2010 - 22:11
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Magenta hat Folgendes geschrieben: | Hast Du die Mahnung schriftlich gemacht oder nur angerufen?
Ich bin mir ehrlich gesagt etwas unsicher, ob man sofort über den Anwalt gehen kann oder zuerst zwei schriftliche Mahnungen schicken muss, aber das kann Dir jeder Anwalt sofort sagen (oder sicher auch Kollegen hier im Forum).
Auf jeden Fall musst Du schnell reagieren, weil freiwillig zahlt Kompass nicht und wenn die Agentur schon laut eigener Aussage finanzielle Probleme hat, würde ich mich echt beeilen.
Ich habe Dezember 2008 zum letzten Mal für die gearbeitet, da war noch alles OK, aber eine Freundin von mir arbeitete dann im Januar und musste das Geld auch einklagen.
Viel Erfolg und Daumendrück
M |
Ja ich habe die Mahnung SCHRIFTLICH gemacht, mittlerweile kümmert sich mein Anwalt darum laut Aussage meines Anwalt´s ist man GAR NICHT verpflichtet zu mahnen....wir werden sehen was daraus wird.
Ich werde berichten!!!!!
Danke erstmal für eure Reaktionen |
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Sandy2005 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 936 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 18 Jan 2010 - 8:02
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Zitat: | ob man sofort über den Anwalt gehen kann oder zuerst zwei schriftliche Mahnungen schicken muss, aber das kann Dir jeder Anwalt sofort sagen (oder sicher auch Kollegen hier im Forum).
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Also Mahnungen sind nicht mehr nötig, der Verzug beginnt automatisch nach 30 Tagen (wenn vertraglich nicht anders vereinbbart), oder wenn in der gestellten Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum genannt wird. Im Letzten Fall könnte das Fälligkeitsdatum z.B. der 17.01.2010 sein, dann würde heute (also am 18.01.2010) der Verzug automatisch beginnen.
Deswegen auf Rechnungen besser nicht solche Formulierungen wie: "Zahlbar innerhalb von 2 Wochen nach Eingang dieses Schreibens" sondern: "Recnung zahlbar bis xx.xx.xxxx" Ich nehm mir einfach immer nen Kalender, da dann das Datum der Rechnungsstellung + 4 Tage Postlaufzeit + 2 Wochen. Da hat man dann auch immer selbst ein konkretes Datum, an dem man sich orientierten kann. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jan 2010 - 16:29
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Sandy2005 hat Folgendes geschrieben: | Zitat: | ob man sofort über den Anwalt gehen kann oder zuerst zwei schriftliche Mahnungen schicken muss, aber das kann Dir jeder Anwalt sofort sagen (oder sicher auch Kollegen hier im Forum).
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Also Mahnungen sind nicht mehr nötig, der Verzug beginnt automatisch nach 30 Tagen (wenn vertraglich nicht anders vereinbbart), oder wenn in der gestellten Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum genannt wird. Im Letzten Fall könnte das Fälligkeitsdatum z.B. der 17.01.2010 sein, dann würde heute (also am 18.01.2010) der Verzug automatisch beginnen.
Deswegen auf Rechnungen besser nicht solche Formulierungen wie: "Zahlbar innerhalb von 2 Wochen nach Eingang dieses Schreibens" sondern: "Recnung zahlbar bis xx.xx.xxxx" Ich nehm mir einfach immer nen Kalender, da dann das Datum der Rechnungsstellung + 4 Tage Postlaufzeit + 2 Wochen. Da hat man dann auch immer selbst ein konkretes Datum, an dem man sich orientierten kann. |
Kann meinem Vorredner da nur Recht geben. Ich habe anfangs auch auf meinen Rechnungen keine GENAUE Frist geschrieben. So dass sich die Agenturen meist mit unzureichende Postzustellung rausreden konnten. Deswegen wäre eine Frsit mit genauer Datumsangabe nicht verkehrt, um genauen Überblick zu haben, wann die ersten Zahlungen fällig sind.
Viele Grüße,
Robert |
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Goeksu87 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 17.11.2009 Beiträge: 13 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 04 Feb 2010 - 22:54
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Hallo Freunde,
also ich warte auch vergeblich seitdem 27/28 November auf mein Geld.
An vier Wochenenden habe ich gemeinsam mit mehreren Freunden an der Aktion teilgenommen.
Auf meine Email, wo denn das Geld bleibe, bekam ich die Antwort, das sie sich noch nicht um die Buchhaltung gekümmert haben. Nun nach einer Woche habe ich denen noch eine Frist von einer Woche gegeben, wenn das Geld dann noch nicht drauf ist, werde ich meinen Anwalt einschalten.
So wie ein Schreiber hier genannt hat, da hat man ja nur ca. 30€ kosten, diesen Weg werde auch ich dann gehen.
Es geht bei meinem Fall um ca. 1600€.
Mit freundlichen Grüßen
Göksu Ünay |
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2010 - 13:38
Mahnung, darf ich sie so schreiben? |
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Mahnung
Aller guten Dinge sind drei!
Sehr geehrte Damen und Herren,
damit meine Ich nicht die üblichen 3 Mahnschreiben. Sondern die 3 Möglichkeiten, um unser kleines Problem aus der Welt zu schaffen:
1. Sie haben meine Rechnung vom 11.01.2010 in der letzten Woche bezahlt. Vielen Dank – dann ist ja alles gut, ich freue mich.
2. Sie haben noch nicht gezahlt. Dann gebe Ich Ihnen gern noch 3 Tage Zeit, das zu erledigen – und freue mich auf den Zahlungseingang.
3. Sie wollen weder in 3 Tagen noch später zahlen.
Dann sollten wir noch heute darüber sprechen: Rufen Sie mich bitte unter Tel. (XXXXXXX) an. Höre ich nichts von Ihnen, freue ich mich nicht – mein Anwalt über den neuen Auftrag
aber bestimmt!
Ich hoffe, dass Ihnen die Möglichkeiten 1 oder 2 gefallen!
Freundliche Grüße
XXXXXXXXX
Ist das etwas zu übertrieben???? Freu mich auf Antworten. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2010 - 14:15
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Ja... ich finde Dein Schreiben rotzfrech und würde direkt auf stur schalten.
Mahnungen sollte man ganz nüchtern und neutral ohne Emotionen schreiben, eben ganz geschäftsmäßig mit Fakten.
Sorry wenn es hart klingt, aber wir sind nicht im Kindergarten.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2010 - 14:36
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ertl hat Folgendes geschrieben: | Ja... ich finde Dein Schreiben rotzfrech und würde direkt auf stur schalten.
Mahnungen sollte man ganz nüchtern und neutral ohne Emotionen schreiben, eben ganz geschäftsmäßig mit Fakten.
Sorry wenn es hart klingt, aber wir sind nicht im Kindergarten.
LG,
*** Sabine *** |
Nein, nein ist doch schon ok. Deswegen frage ich ja auch. Ich habe diesen Mustertext im Internet gefunden. Dort war angegeben das solche Mahnungen mehr erfolg hätten.
Fand aber auch das es etwas zu viel des guten ist. Deswegen frag ich ja hier.....
LG Inna |
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