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Gast
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Verfasst am: 30 Jan 2004 - 23:02
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coucou, wir haben es dir gesagt. eine mündliche zusage zällt als vertrag. es bringt nix wenn du schmollst. schick ihnen ein schreiben, per email, fax und post und sag den dass wenn nix kommt, dass du dann vom vertrag zurücktritst.
wenn du einfach so net erscheinst, setzt du dich dem risiko aus in haftung zu kommen. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jan 2004 - 23:11
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Das ist jetzt aber wieder so eine Sache, was passiert aber, wenn die die Promosachen dort hingeschickt haben. Du dort aber nicht auftauchst ?
Das solltest du nicht machen.Am besagten Tag dort auftauchen, solltest du schon. Wenn es dann dazu kommt, das du keine Promo machen kannst, lasse dir von jemandem vor Ort bestätigen lassen, das du am ........ um ...... vor Ort warst. Das dann zum Thema Vertrag. Dann kannst du im Zweifel beweisen, das es nicht an die gelegen hat. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2004 - 15:57
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naja, ihr habt ja recht, dass ich nicht einfach dort erscheinen kann, ich werd dann halt dort hingehen und beten, dass die sachen dort sein werden (die wollten sie mir eigentlich schicken) und ich die promo machen kann und wenn nicht, dass ich dann schadenersatz bekomme
mich nervt dieses verhalten einfach nur .. da erwartet die agentur von mir bzw. den promotern seriöses, zuverlässiges verhalten und dass ich pünktlich erscheine usw. und selber hält sie es aber nicht so genau damit .. wieso sollten das dann die promoter besser machen?
naja, ich bin mal gespannt, wie die geschichte aus geht und drückt mir die daumen
@ wladi
kann ich denn einfach so vom vertrag zurücktreten? ich hab ja von denen nicht mal vertragsbedingungen oder so etwas, von daher weiß ich nicht, wie viele tage minimal im voraus ich es denen sagen kann, wenn ich vom vertrag zurücktrete |
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2004 - 16:53
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also vom vertrag kannst du zurücktreten wegen schlechtleistung, 279 BGB ff. Aber darum gehts net. Sag denen doch einfach ab, es ist ja noch früh genug dafür oder? |
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Gast
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Verfasst am: 01 Feb 2004 - 10:45
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naja, irgendwie kann man's hier drehen wie man will, der promoter ist der gearschte weil die agentur am längeren hebel sitzt
a) die agentur verpennt meinen einsatz .. ich bin gearscht, weil ich denen nicht nachweisen kann, dass ich eingesetzt war
b) ich will denen absagen, weil ich eh nicht glaube, dass der einsatz noch zustande kommt und möchte einen anderen auftrag annehmen, dann nimmt mich die agentur auch dran, weil sie so auf die schnelle keinen ersatz bekommt .. und ich irgendwelche vertragsbedingungen, die ich nie gesehen habe, gebrochen habe, weil ich nicht rechtzeitig abgesagt habe
liegt halt auch daran, dass das mädel, das für die einsätze zuständig ist, neu ist, und noch nicht so ganz weiß, wo der hase langläuft .. nach ihren informationen sind die promosachen schon seit 2 wochen unterwegs .. da braucht die deutsche post aber ganz schön lang
ich kann sie ja auch verstehen, am anfang ist alles schwer, aber sie könnte ja wenigstens mal nachprüfen, ob die ware schon weg ist, wenn ich sie schon zig mal deswegen angerufen habe |
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Gast
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Verfasst am: 03 Jun 2004 - 15:37
Was gilt als verbindliche Zusage? |
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Hi @all,
zur Zeit habe ich mich mal wieder für verschiedenste Aktionen beworben und wurde für einige von der Agentur kontaktiert. Nun vergewissern sich die Agenturen in dem Moment ja zumeist nochmal, ob man auch tatsächlich Zeit hat, wenn sie einem mitteilen, das man in die nähere Auswahl gekommen ist. Sofern ich also noch keine Jobzusage für den Zeitraum habe, bestätige ich das natürlich. Sonst sage ich ja eh schon ab, selbst wenn ich den anderen zugesagten Job noch gar nicht mal schriftlich habe. Als die Agentur mir dann aber mitteilte, das der Kunde sich für mich entschieden hätte, war eine andere bereits schneller mit einer verbindlichen Zusage. Ich habe denen das dann gesagt und die waren ziemlich sauer, von wegen ich hätte ja zugesagt. Ist das rechtlich so haltbar? Ich meine, dann wäre ja fast jede Bewerbung ne Zusage von uns und das kann ja wohl nicht sein. Müssen wir etwa jede andere Anfrage absagen, noch bevor die sich melden? Die Agenturen tun das ja zumeist selbst nicht mal....
Also, mich würde sehr interessieren, wie Ihr das handhabt. Man will es sich mit den Agenturen ja auch nicht verscherzen. Wo ist erfahrungsgemäß deren Toleranzgrenze zum Thema Absagen? |
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Gast
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Verfasst am: 03 Jun 2004 - 20:17
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...mmh, ich sehe das sogar ein bischen anders. ich sehe die angebote hier als "ausschreibung" an. da ich selbständiger bin, erwarte ich eigentlich von den agenturen auf mein angebot zu reagieren. zumeist, das thema hatten wir ja auch schon, in letzter zeit alles ziemlich kurzfristig über die bühne gehen soll. ich habe schon verständniss wenn nicht direkt eine antwort erfolgt. jedoch nach dem 3. telefonat (ist mir heute passiert, die aktion soll am montag laufen) kam kein rückruf!!! da habe ich absolut kein verständnis für!!
ich bin selbständiger, auch ich muß sehen das was in die kasse kommt! es ist in meinen augen durchaus legitim auf mehrere, wenn auch zeitgleiche, dinge zu melden. denn der frühe vogel fängt den wurm!! das sollte auch den agenturen klar sein. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Jun 2004 - 21:23
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seh ich genauso.
ich kann mich wohl auf mehreres bewerben, die agentur die zuerst kommt mahlt zuerst. so einfach. wenn ich schon nen verbindlichen job habe, muss ich dann eben versuchen, alles andere ringsrum zu bauen, was ganz schön orgatalent verlangt!
meiner meinung nach ist ein job verbindlich, sobald ich den vertrag per email bekommen habe und zurückgefaxt habe. dann gilts. telefonische zusagen nur wenns morgen sein muss...und dann auch nur für leute, die ich schon kenne und auf die ich mich genauso verlassen kann, wie die sich auf mich... |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jun 2004 - 21:25
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hi!
kann mich Euch nur anschließen...
Rechtlich gesehen hat die Agentur nichts in der Hand, solange Du nichts unterschreiben hast.
Ich kenne viele Promoter, die genervt sind von Agenturen, die das Spielchen andersrum treiben, d.h. erst zusagen und dann kurzfristig wieder absagen. Deshalb bewerben sich die gleich auf mehrere Jobangebote, um sicherzugehen, dass sie dann wirklich nen Job haben...
VG
Tanja |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jun 2004 - 19:52
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Hi!
Also solange Du nix unterschrieben hast bei einer neuen Agentur oder definitiv die Agentur Dir gesagt hat, dass DU den Job fest hast, würde ich es auch als "Bewerbung" ansehen.
Mir ist es jetzt sogar passiert, dass eine Agentur - nachdem der Promotervertrag unterschrieben war - mir den Job abgesagt haben. Weil ich dem Kunden zu jung aussehen würde. Ich würde wie 18 aussehen.
Da hab ich mich schon gefragt, ob die das dem Kunden nicht vielleicht mal vorher zeigen können und dann erst den Promotervertrag mir zuschicken, nachdem der Kunde sein 100%-iges Einverständnis gegeben hat.
Hatte dafür nämlich extra einen anderen Job nicht angenommen. Der Hammer war, dass sie dann vor ein paar Tagen wieder anriefen, der Kunde will mich jetzt doch.
Daraus soll man jetzt schlau werden. In letzter Zeit finde ich, dass die Agenturen sowieso vorher immer erst abchecken wie es zeitlich bei einem aussieht und dann sagen: ja wir zeigen das alles erst dem Kunden und melden uns dann bei dir.
Na ja und ab und zu kommt dann da halt gar nix mehr. finde ich schon ärgerlich, grade wenn sie einem sagen, dass sie z.B. nur 10 Promoter zu Auswahl an den Kunden geben und 5 brauchen. Dann ist es nicht zuviel verlangt, diesen anderen 5 abzusagen. Oder? Ich meine wenn es sich um eine Zahl von 100 anderen dreht - ok. Aber nicht bei so wenigen. |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jun 2004 - 11:48
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Ist ja witzig, mir ist eben fast das Gleiche passiert wie Alex. Agentur sagt mir einen Job (über zwei Monate) fest zu, nach nochmaliger telefonischer Nachfrage (weil ich andere Jobangebote für den Zeitraum hatte), wird mir nochmal versichert, dass ich wirklich FEST für meine Stadt eingeplant wäre und der Vertrag in den nächsten Tagen kommen würde...
... eben bekomme ich einen Anruf, ob ich auch als Springer arbeiten würde, weil der Kunde sich ganz kurzfristig doch für jemand anderen entschieden hätte...
... ich bin gerade so was von angepisst
In Zukunft werde ich mich auch nicht mehr auf die telefonischen Zusagen von Agenturen verlassen. Zumindest bei denen, die ich noch nicht kenne |
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Gast
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Verfasst am: 02 Sep 2004 - 15:49
Klausel im Rahmenvertrag zulaessig?? |
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Hallo,
ich hab bei einem Job leider einen Rahmenvertrag unterschrieben, in dem steht, dass man erst bezahlt wird, wenn der Kunde seine Rechnung bei der Agentur beglichen hat (Ich weiss - selbst schuld, wenn man das unterschreibt...).
Ist das ueberhaupt zulaessig? Liegt es nicht eigentlich auch in der Verantwortung der Agentur sich darum zu kuemmern, dass der Kunde bezahlt? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich Monate warten muss, oder doch???
Danke fuer eure Einschaetzung! |
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Gast
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Verfasst am: 02 Sep 2004 - 17:23
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Uff,
eine gute Frage. Also erstmal würde ich so etwas schon gar nicht unterzeichnen. Aber die Frage ist berechtigt: Ein Vertrag wird zwischen zwei (normalerweise) oder mehreren Geschäftspartnern getroffen. Da aber der Auftraggeber ja die Agentur und nicht das zu promotende Unternehmen ist, frage ich mich, in wie weit hier ein vertraglicher (und rechtlicher) Zusammenhang besteht.
Nach meinem Rechtsempfinden würde ich klar sagen: Nein, die Agentur muss in jedem Fall zahlen, da eine dritte Partei weder zur Diskusion steht noch den Vertrag mit unterschrieben hat.
Generell würde ich aber Abstand davon nehmen, für eine solche Agentur zu arbeiten ... Aber das muss ja auch jeder für sich selbst entscheiden .. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Sep 2004 - 19:07
Re |
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Tja, das mit dem Rahmenvertrag war die Rueckseite von nem Casting-Bogen - das Ganze musste natuerlich waehrend einem Casting sehr schnell gehen und ich muss zugeben, dass ich das Ding nur ueberflogen hab, weil es ansonsten sehr gewoehnlich aussah und ich normalerweise davon ausgehe, dass es ohnehin egal ist, ob man eine unzulaessige Klausel unterschreibt, weil die ja im Zweifelsfall unwirksam waere (studiere nebenbei auch Oeffentliches Recht). Dieser Satz war uebrigens keine eigener Punkt, sondern eher ein Nebensatz. Im Auftrag, den ich danach per E-Mail bekommen hab, stand nichts derartiges und von dem Rahmenvertrag hab ich keine Kopie erhalten.
Nach dem Job habe ich natuerlich die Rechnung gestellt - mit Zahlungsziel usw. - danach 2mal gemahnt und keine Reaktion bekommen. Als ich danach noch einmal eine E-Mail geschickt (um das Mahnverfahren zu umgehen) hab, kam eine Mail zurueck, a la "wir haben deine Mahnungen erhalten - allerdings steht in dem Rahmenvertrag, den auch du unterschrieben hast, dass wir erst bezahlen, wenn der Kunde seine Rechnung beglichen hat".
Leider bin ich gerade im Ausland und kann mich nicht vor Ort informieren bzw. die noetigen Schritte einleiten...
Es ist uebrigens eine Agentur aus Berlin, die keinen besonders schlechten Ruf hat und bei Promobasis inseriert...
Danke fuer Meinungen und Infos! |
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Gast
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Verfasst am: 02 Sep 2004 - 19:44
Re: Klausel im Rahmenvertrag zulaessig?? |
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Zuerst die schlechte Nachricht. Die Klausel ist gültig. Meiner Meinung nach greift hier §311 (1) BGB Allgemeine Vertragsfreiheit. Da beider Vertragsparteien dem Vertrag mit einer Willenserklärung (Unterschrift) zugestimmt haben, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Und nun die gute Nachricht lt. § 119 (1) BGB (Anfechtung wg. Irrtum) kannst du anfechten. Leider wird damit der Vertrag somit nichtig und damit die ganze Geschäftsbeziehung.
Du mußt dich also entscheiden. Arbeiten und auf Kohle warten oder Vertrag anfechten und kein Geld verdienen
LG André
______________________________________
Alles wird gut! |
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