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Steuern, Freibeträge & Finanzamt - Fragen & Probleme

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Guest






PostPosted: 12 Apr 2010 - 11:35

Steuern, Freibeträge & Finanzamt - Fragen & Probleme
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Um zu vergewissern, dass ich es richtig verstanden habe:

Wenn ich Mitte März meine Rechnung gestellt habe, das Geld aber Anfang April überwiesen wird, zählt die Einahme zu April, richtig?

Und wenn ich Mitte Dezember die Rechnung geschrieben habe, das Geld aber im Januar ankommt, gilt das ebenfalls für Januar?!?
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PostPosted: 12 Apr 2010 - 11:52

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1, setzen hehe
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PostPosted: 12 Apr 2010 - 21:59

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Very Happy aber bevor ich mich brav hinsetze, hab ich noch ne (blöde) frage:

Wie überprüft das FA eigentlich, wenn erst der Geldeingang zählt?? Können die sich unser Konto anschauen, wann es angekommen ist oder wie? (klingt vllt naiv Konfus )
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Guest






PostPosted: 12 Apr 2010 - 22:02

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Bei einer Steuerprüfung lassen die sich die Kontoauszüge vorlegen. Solche Sachen unterliegen ja einer Aufbewahrungsfrist von (ich glaube) 10 Jahren. Weiß ich nicht genau, weil ich eh nix derartiges wegwerfe.

LG,

*** Sabine ***
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Guest






PostPosted: 13 Apr 2010 - 5:50

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Jahresabschlüsse, Kontoauszüge, Rechnung etc. sind 10 Jahre aufzubewahren, bzw. zugänglich zu machen. Man kann es auch elektronisch archivieren Wink Die Aufbewahrungsfrist beginnt immer am 1.1. des Folgejahres für alle Unterlagen aus dem letzten Jahr. Den Ordner 2009 z B. kannst du also am 1.1.2021 entsorgen.
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PostPosted: 23 Sep 2010 - 23:13

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Skillpure wrote:
Ich melde morgen auch mein kleines Gewerbe an.
Stimmt es das ich bis 17500Euro nur die Einkommenssteuer von 13.51% abdrücken muss?


Gruß Holger


http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/home/rechnerUndTools/

Bitteschön: Einkommensteuerrechner steht gleich oben als erstes...

LG,

*** Sabine ***
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Guest






PostPosted: 01 Oct 2010 - 8:16

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Hi danmat,

meinst du in der Einkommensteuerklärung? Nein, das habe ich bisher nicht gemacht, da ich nie über die Grenze kam.

Ich hab jetzt noch eine andere Frage.. Und zwar habe ich dieses Jahr von Januar bis März als Werkstudent gearbeitet, also Einnahmen aus nichtselbst. Arbeit. Danach habe ich das ganze Jahr nur Promojobs gemacht. Wird die 920€ Werbungskostenpauschale anteilig an die Monate aus nichtselbst. Arbeit angerechnet? Oder liegt mein Freibetrag für das Kindergeld dann bei 8004 + 920 = 8924?

Danke schon mal!!
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PostPosted: 01 Oct 2010 - 8:33

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Mal grob gesagt: Einkommenssteuer wird fällig auf die Summe ALLER Einkünfte abzüglich Freibetrag, abzüglich aller möglichen Pauschalen (bzw. Summe der belegbaren Ausgaben - mit allen möglichen Belegen kommst du ggf. sogar über die Werbungskostenpauschale). Für die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb ist eine Einnahme/Überschuss-Rechnung erforderlich. Hier kannst du alle belegbaren Betriebsausgaben geltend machen (z. B. Portokosten, Bürobedarf etc. oder eben auch Fahrtkosten zu den Einsätzen), was dein zu versteuerndes Einkommen natürlich mindert. Nicht umsonst hauen alle möglichen Firmen am Ende des Jahres nochmal richtig Kohle für neues Zeug raus. Ziel: so wenig wie möglich Steuern zahlen yo

Edit: Alle Infos zum Kindergeld und Einkommensgrenzen findest du auf den Seiten der Arbeitsagentur, z. B. hier:

Link zur Arbeitsagentur

/edit by ertl: Sooo lange Links sprengen regelmäßig das Board, bitte achtet darauf. Link angepaßt.
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JMorawe91



Joined: 05 Jun 2011
Posts: 4
Location: Frankfurt a.M.

PostPosted: 08 Jun 2011 - 19:55

Wo liegt die Einkommensgrenze?
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Hallo alle zusammen,

habe Heute meinen Gewerbeschein beantragt & bekommen. Nachdem mich die Mitarbeiterin fragte, ob ich das Haupt- oder Nebenberuflich machen wolle, erklärte ich ihr, dass es nur ab & zu sein wird, also nicht Vollzeit!
Sie meinte, dass wäre auch nur für die Krankenkasse & hätte für sie keine Bedeutung & hat dann Nebenberuf eingetragen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wo die Einkommensgrenze liegt bzw. ab wann ich wie viele Steuern bezahlen muss & generell wie das mit den Steuern ist.

Würde mich sehr über eine Antwort oder irgendwelche Links (,da ich irgendwie die Suchfunktion nicht finde) freuen !

LG
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Guest






PostPosted: 08 Jun 2011 - 22:36

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Du holst dir einen Gewerbeschein und hast keinen blassen Schimmer, was da so alles auf dich zukommt?
kopfschüttel
https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_
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JMorawe91



Joined: 05 Jun 2011
Posts: 4
Location: Frankfurt a.M.

PostPosted: 08 Jun 2011 - 23:07

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DanMat wrote:
Du holst dir einen Gewerbeschein und hast keinen blassen Schimmer, was da so alles auf dich zukommt?
kopfschüttel


Sorry das kam jetzt ein bisschen naiv rüber ich formuliere das noch mal neu Wink

Mir ist klar, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss, bei der ich lediglich den Gewinn anbebe.

So ab jetzt spalten sich die Gemüter:
bis zu dem Betrag von 8.004 € muss ich keine Steuern bezahlen vs. im ersten Jahr bis zu 17.500€.
Gibt es jetzt wirklich einen Freibetrag oder nicht?
Und darf ich mehr als 20 Std. die Woche Arbeiten??

Da ich mich morgen auf den Weg ins Finanzamt machen wollte, für die Steuernr. etc, wollte ich nur nicht ins kalte Wasser geschmissen werden & vom FA völlig ausgenommen werden.

Hoffe ich konnte meine Frage so eingrenzen
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PostPosted: 08 Jun 2011 - 23:18

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Bei solchen Sachen gern auch mal den Link auf die Tipps & Tricks auf der Hauptseite verfolgen! Da findest du alles glasklar und kompakt erklärt. Z. B.:
"Du bist von der Steuerpflicht befreit, sofern Du den Grundfreibetrag von 8.004,00 Euro (bis Ende 2009 7.834,00 Euro) für Deinen Gewinn im Kalenderjahr nicht überschreitest.

Der Betrag Deines Gewinns wird aus der einfachen Formel Einnahmen - Ausgaben ermittelt. Absetzen - also als Ausgabe deklarieren - kannst Du alles, was Du aufgewendet hast, um Deiner Arbeit nachzugehen. So sind Ausgaben für z.B. Internet oder Telefonie, Kfz-Instandhaltung und -Betrieb, Bus- oder Bahntickets und Büroartikel absetzbar. "
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693

oder:

"Als nebenberuflich tätiger Promoter empfiehlt es sich als Kleinunternehmer aufzutreten. Dadurch ersparst Du Dir die Ausweisung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf Deinen Rechnungen und die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung.


Kleinunternehmer (nach § 19 UstG) sind nicht verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen. Als Kleinunternehmer giltst Du, wenn Dein Umsatz inkl. der Mehrwertsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500,00 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000,00 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


Dabei gelten alle Entgelte, die Du von Deinen Auftraggebern erhalten hast, als Dein Umsatz. Davon musst Du die Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z. B. Verkauf eines gewerblich genutzten Autos) abziehen.


Du kannst auch bei geringen Umsätzen auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. An diese Entscheidung bist Du dann jedoch mindestens fünf Jahre gebunden."

https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470

Die Thematik mit den 20 Stunden oder mehr ist sicher davon abhängig, was du hauptberuflich machst.
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Guest






PostPosted: 17 Oct 2011 - 21:18

Hilfe!?
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haab mir diesen monat ein gewerbeschein geholt jetzt wollte ich wissen wann ich meine steuererklärung machen muss einmal im jahr ist ja klar aber am ende des jahres oder wenn ich meinen gewerbeschein ein jahr hab?
und wenn ich dann zwischendurch mal nen job über meine steuer id gemacht hab muss der auch erwäähnt werden weil eig ist ja da die steuer schon runter oder?
meldet sich das finanzamt wenn ich meine steuererklärung machen muss?
und ist das eig schwer so eine erklärung zu machen oder blickt man da schnell durch? weil ich denke ich werde in 3 monaten jetzt nichtmehr über die einkommensgrenze kommen und könnte nen steuerberater dann auch nicht von der steuer absetzen und wenn ich den selber bezahl lohnen sich ja die ganzen jobs nicht...
das waren jetzt ne ganze menge fragen Smile aber wär echt lieb wenn sich jemand die mühe machen würde....
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Guest






PostPosted: 17 Oct 2011 - 21:47

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Ein Teil deiner Fragen beantwortet sich hier: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693 , ansonsten gilt: Ein Geschäftsjahr beginnt am 1.1. und endet 31.12. Für die Einkommenssteuererklärung, die für das Geschäftsjahr fällig wird, werden alle Einkünfte addiert. Abgabetermin ist der 31.5. des Folgejahres, bei Abgabe einer Fristverlängerung oder Bearbeitung durch einen Steuerberater der 30.9.
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PostPosted: 18 Oct 2011 - 5:45

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"Von der Steuer absetzen" hört sich immer so an, als wenn es sich unter dem Strich um eine Gratis-Leistung handeln würde. Dem ist natürlich nicht so.
Kosten für Buchführung gehören (ähnlich wie Porto, Lagermiete etc.) zu betrieblichem Aufwand. Dieser Aufwand mindert das zu versteuernde Jahreseinkommen, mehr aber auch nicht.
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