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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2010 - 15:14
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Also ich bin ja eher Verfechter des klassischen Mahnschreibens bzw. Geschäftsbriefes, hab aber ehrlich gesagt gerade köstlich geschmunzelt und finde das gar nicht so verkehrt. Warum nicht mal was wagen. Je nach dem, wie du so zu der Agentur stehst, ob du schon mehrfach für die gearbeitet hast, ob der Kontakt bisher eher "locker" war etc. kann man das meiner Meinung nach ruhig mal versuchen Ich würde nur bei 2. bzw. 3. das "3 Tage" durch ein konkretes Datum ersetzen.
Sofern du das durchziehts, halt uns bitte über eventuelle Reaktionen auf dem Laufenden! |
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Gast
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Verfasst am: 24 Feb 2010 - 1:00
Re: Mahnung, darf ich sie so schreiben? |
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Al-Leann hat Folgendes geschrieben: | Mahnung
Aller guten Dinge sind drei!
Sehr geehrte Damen und Herren,
damit meine Ich nicht die üblichen 3 Mahnschreiben. Sondern die 3 Möglichkeiten, um unser kleines Problem aus der Welt zu schaffen:
1. Sie haben meine Rechnung vom 11.01.2010 in der letzten Woche bezahlt. Vielen Dank – dann ist ja alles gut, ich freue mich.
2. Sie haben noch nicht gezahlt. Dann gebe Ich Ihnen gern noch 3 Tage Zeit, das zu erledigen – und freue mich auf den Zahlungseingang.
3. Sie wollen weder in 3 Tagen noch später zahlen.
Dann sollten wir noch heute darüber sprechen: Rufen Sie mich bitte unter Tel. (XXXXXXX) an. Höre ich nichts von Ihnen, freue ich mich nicht – mein Anwalt über den neuen Auftrag
aber bestimmt!
Ich hoffe, dass Ihnen die Möglichkeiten 1 oder 2 gefallen!
Freundliche Grüße
XXXXXXXXX
Ist das etwas zu übertrieben???? Freu mich auf Antworten. |
Klingt absolut kindisch!
Ich würde sowas unbeachtet in die Tonne kloppen! |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2010 - 23:38
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Al-Leann, wie schaut es aus? Hast du die Mahnung so geschrieben? Wenn ja, welche Erfahrung hast du damit gemacht? |
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Gast
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Verfasst am: 28 Mai 2010 - 0:07
hilfe, schlechte erfahrung |
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hey.
ich habe vor 2 monaten für eine agentur gearbeitet und immer noch kein geld gesehen. die agentur hat eigentlich (laut vertrag) in 4 monaten das geld zu überwiesen... dazu kommt, dass ich den verdacht habe, dass es sich um eine höchst unseriöse agentur handelt, die vorsätzlich promoter, als auch kunden abzocken will. es ging um aboverträge und adressen sollten gesammelt werden.
hat jemand von euch ähnliche erfahrungen gemacht?
was kann ich tuen, wenn kein geld kommt, bzw. wann genau handelt es sich um eine betrügerische agentur?
ich bäuchte wirklich euren rat, oder erfahrungen...
danke |
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Gast
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Verfasst am: 30 Mai 2010 - 9:57
Agentur zahlt nicht, da ohne Gewerbeschein gearbeitet |
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Hallöchen an Alle,
ich habe letztes Jahr einen Anruf bekommen ob ich am nächsten Tag gerne bei einer Promotionaktion mitmachen möchte? Ich habe spontan ja gesagt. Per Email wurden mir alle Infos geschickt.
Ich bin hingefahren hab meinen job gut gemacht später eine Rechnung erstellt und telefonisch mehrmals angerufen, da ich kein Geld erhalten habe.
Ich habe hier gelesen, dass man beim Ersten Auftrag nicht sofort ein Gewerbeschein benötigt. Es war unter 400 Euro.
Ich kann doch nachträglich für das letzte Jahr kein Gewerbe mehr anmelden?
Die weigern sich über 400 Euro Minijob zu zahlen. |
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Magenta Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 29.12.2006 Beiträge: 165 Wohnort: Gäufelden
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Verfasst am: 30 Mai 2010 - 17:24
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Hallo,
deine mail ist ein bisschen durcheinander. aber ich geh davon aus, dass du dein geld innerhalb von 4 WOCHEN bekommen solltest.
dann ist die agentur im verzug und du musst eine mahnung schreiben. abo-verträge können durchaus seriös sein. ist normal bei tageszeitungen, die man probelesen darf, um sich danach für ein abonnement zu entscheiden.
adressen sammeln find ich auch komisch.
sag doch mal bitte näheres oder schreib mir den namen der agentur per pn. vielleicht kenn ich die ja.
grüsse
M |
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Gast
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Verfasst am: 30 Mai 2010 - 17:54
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Die Agentur ist im Recht.
Ich versteh es einfach nicht warum man sich nicht vorher um die rechtlichen Sachen kümmert. Ich mein es geht hier echt um Geld und da kümmert man sich vorher drum ob man auf Lohnsteuerkarte arbeitet (was hier selten der Fall ist) oder auf Rechnung. Und das bedeutet nun mal man braucht einen Gewerbeschein. Und was dann damit für Auflagen verbunden sind kann man hier im Forum lesen oder sich im Internet schlau machen.
Sorry aber sowas geht einfach nicht in meinen Schädel. Das Geld wirst du wohl eher nicht sehen, da wie du schon richtig bemerkt hast, man nicht nachträglich einen Gewerbeschein holen kann.
Lern aus dieser Sache und mach es das nächste Mal anders.
LG
Zuletzt bearbeitet von Gast am 30 Mai 2010 - 18:06, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 30 Mai 2010 - 18:03
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Und daß die Agentur sich weigert, über einen (zudem nicht im Vorfeld vereinbarten) Minijob abzurechnen, kann ich voll verstehen. Damit ist nämlich ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand verbunden, Mehrkosten (eben die pauschal abzuführenden Steuern und Sozialabgaben) etc., zumal ich bezweifeln möchte, daß das im Nachhinein für das Vorjahr überhaupt zu bewerkstelligen wäre.
Sowas klärt man immer im Vorfeld! Das eigene Versäumnis nun der Agentur anzulasten und diese an den Pranger zu stellen ist absolut daneben.
Frag einfach mal beim Gewerbeamt nach, wie das mit einem nachträglich ausgestellten Gewerbeschein aussieht. Aber ich meine mich zu erinnern, mal gelesen zu haben, 3 Monate ginge, länger eher nicht.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jun 2010 - 12:09
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ertl hat Folgendes geschrieben: | da Du eine Agentur namentlich angreifst, obwohl diese völlig im Recht ist: ohne Gewerbeschein keine ordentliche Rechnung = kein Geld.
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Ohhhhh.....vorsicht mit solchen Aussagen!
Zitat: | Die Agentur ist im Recht.
Ich versteh es einfach nicht warum man sich nicht vorher um die rechtlichen Sachen kümmert |
Und auch an dich:
Ohne sich zu informieren,bitte keine sinnlosen Tipps geben!
Der Threadersteller schreibt:
Zitat: | Ich habe spontan ja gesagt. Per Email wurden mir alle Infos geschickt.
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Wenn er auch einen Rahmenvertrag mit der Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung unterschrieben hätte,wäre dies für die eine Aktion nichtig: Scheinselbständigkeit lässt grüßen!
Hinzukommt,dass die Agentur hierbei keinerlei "Zurückbehaltungsrecht" hat,sondern vielmehr dem Threadersteller nach §§611,812 BGB iVm. ArbGG (= der Herausgabe des Erlangten) ein Anspruch begründet wird.
Somit kann auch ohne GS die Zahlung auf LSK "verlangt" werden. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jun 2010 - 22:11
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Die Sache wäre sicher ein Fall für einen Anwalt. Ich hab mal spontan ein paar meiner Verträge rausgesucht, die ich immer so bekomme. In ca. 8 von 10 Fällen stehen Sätze wie: "...der Auftragnehmer versichert, dass er ein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat...".
Hier schreibt nur der TE zwar nichts von Vertrag, spricht aber von erhaltenen Infos. Eine Zeile weiter, dass er nach dem Einsatz eine Rechnung geschrieben hat und noch weiter unten, dass er gehört habe, dass man beim ersten Auftrag nicht sofort einen Gewerbeschein benötigt. Irgendwie beißt sich die Katze in den Schwanz. Vielleicht klärt uns GreekGirl ja noch auf, ob es einen Vertrag gab und was da zu dem Thema drinstand. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2010 - 12:13
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Auch wenn es im Vertrag "stünde" ändert es an der Sache nichts!
Schließlich weiß die Agentur konludent,dass sie/er keinen GS hat;sich zu verweigern es auf LSK auszuzahlen ist somit ein Fall für das "Schwarzarbeitskonto" und somit zugleich gewerbsmäßiger Betrug und Steuerbetrug!
An §§ 611,812 BGB ändert das gar nichts!
Deshalb auch hier an die Mods und speziell Sabine (!) :
Vorsicht mit solchen Aussagen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Wer "recht" hat spricht der Richter und nicht ihr!
Bei Promotion ist ein GS einem nicht angewachsen!Zahlreiche Agenturen beweisen das! |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2010 - 12:36
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Ich bleibe dabei: Ohne Gewerbeschein keine ordentliche Rechnung.
Ansonsten: Wir wissen nicht genau, was hier gelaufen ist, da der TE sich nicht weiter äußert und Informationen bisher in homöopathischen Dosen gegeben wurden.
Ich bin auch kein Jurist, ob tatsächlich nachträglich über LSK abgerechnet werden muß, wenn der Auftragnehmer sagt: Ätsch, ätsch, ich habe doch keinen Gewerbeschein, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich finde es nach wie vor nicht besonders gelungen, erst mal zu arbeiten und sich dann auf den Standpunkt zu stellen, jetzt seht mal zu, wie ich zu meinem Geld komme. Und genau danach hören sich die Äußerungen des TE an.
Ich glaube, da haben sich zwei getroffen.
Übrigens finde ich es auch nicht gelungen und u.U. sogar gefährlich, hier mit Paragraphen um sich zu werfen, wir sind alle keine Juristen und dürfen keinen juristischen Rat geben. Das ist Job der Fachleute, dafür werden die bezahlt.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2010 - 13:02
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ertl hat Folgendes geschrieben: | Ich bleibe dabei: Ohne Gewerbeschein keine ordentliche Rechnung.
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Macht nichts!
Der "Zahlungsansruch" bleibt bestehen!
Zitat: | Ich bin auch kein Jurist, ob tatsächlich nachträglich über LSK abgerechnet werden muß, wenn der Auftragnehmer sagt: Ätsch, ätsch, ich habe doch keinen Gewerbeschein, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Zwangsabeit wurde 1945 abgeschafft.Natürlich muß abgerechnet werden!Es ist ja gerade ein Versäumnis der Agentur,sich vor dem Auftrag über die ordnungsgemäße Anmeldung des Auftragnehmers/Arbeitnehmers zu informieren!
Solltest du sogar als "Privatperson" jemand beschäftigen,der z.B Steuerbetrug betreibt (Putzfrau etc) beschäftigen,haftest du genauso für dein "Nicht Wissen (wollen)".
Ein Gewerbeschein ist keinem angewachsen!
Zitat: | Ich glaube, da haben sich zwei getroffen.
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Nö!
Nur was hier läuft ist ein klassicher Fall von Steuerbetrug!
Dann darf man sich auch nicht wundern,wenn zum Urteil des Sozialgerichts zum "Messestandpersonal" auch bald eins zum "Promotionpersonal etc" folgen wird............
Zitat: | Ich bin auch kein Jurist |
Vollkommen richtig!....................und somit auch kein Richter!
Deine Aussagen gegenüber "die Agentur hat recht" sind somit vollkommen fehl am Platz;du kannst nur deine Meinung und Einschätzung wiedergegeben.Das sollte dir als Mod mit Vorbildfunktion eigentlich klar sein........................ |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2010 - 13:22
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Wie gesagt: Wir wissen nicht, was der TE der Agentur gesagt hat, genaugenommen wissen wir noch nicht einmal, ob überhaupt über einen GS gesprochen wurde. Wir können hier noch stundenlang spekulieren... aber im Normalfall geht eine Agentur eben davon aus, daß der Auftragnehmer weiß, was er tut. Wenn der eine Rechnung schreibt, sollte auch ein GS vorhanden sein und eine ordentliche Agentur will den dann eben sehen.
Langsam verstehe ich manche Agenturen, die schreiben schon im Inserat:
Zitat: | Abrechnung über Gewerbeschein (eigener Name, eigenes Konto) |
Für mich jedenfalls eine Selbstverständlichkeit.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2010 - 13:32
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Wieso ist es gesetzlich und steuerrechtlich bedenklich, auf Gewerbeschein Promo (nicht Messe) zu machen ?
Ich habe für Promo eine "BfA"-Befreiung (also rentenversicherungstechnisch geklärt), seit 2005 sind meine Steuererklärungen als Gewerbetreibender unbeanstandet und sowohl das FA als auch IHK und Berater beim Arbeitsamt (wg. Existenzgründungszuschuß) meinten damals, ohne Gewerbeschein ging gar nichts. Und für meinen Steuerberater war das auch klar.
LG,
*** Sabine *** |
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