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<< Als Promoter ins Handelsregister? :: Probleme mit dem Ordnungsamt bei Promotionaktionen >> |
Autor |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jan 2010 - 18:59
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Mindestens alles, was du direkt deiner gewerblichen Tätigkeit zurechnen kannst, bzw. was damit in Verbindung steht. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jan 2010 - 11:20
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Finde ich nicht gut, fällt meist sogar dem FA-Beamten auf, und wenn der sich geärgert fühlt, schaut er auch bei dem Rest genauer hin.
Aber das muß jeder selber wissen, nur ich versuche es erst gar nicht, weil der mögliche Schaden in keinem Verhältnis zum recht fraglichen Erfolg steht.
Die Betriebsprüfung kommt übrigens wie das Amen in der Kirche, es ist lediglich eine Frage der Zeit.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2010 - 10:27
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Die Finanzämter sind so unterschiedlich. Probier es einfach, dann siehst Du es.
Ich setze mein Arbeitszimmer ab. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2010 - 13:27
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Dann viel Spaß bei der Außenprüfung.
Die normalen Finanzämter prüfen die Steuererklärungen Selbständiger nur sehr oberflächlich, sozusagen die Eckpunkte.
Ich reiche daher nicht einen 20 cm dicken Stapel incl. aller Quittungen ein, sondern lediglich die amtlichen Formulare und die Übersichten aus meinem Steuerprogramm (Tipp meines Steuerberaters).
LG,
*** Sabine *** |
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manana1987 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 05.11.2009 Beiträge: 43 Wohnort: Lleipzig
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 12:02
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die Möbel setzt du über 13 Jahre ab, das gleiche habe ich gestern meinen Steuerberater auch gefragt! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jan 2010 - 22:31
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manana1987 hat Folgendes geschrieben: | die Möbel setzt du über 13 Jahre ab, das gleiche habe ich gestern meinen Steuerberater auch gefragt! |
Ist ja auch schon länger her, daß ich die Möbel gekauft habe. Im Jahre 2000 war die AfA wohl noch 10 Jahre, bei mir sind sie jetzt also komplett abgeschrieben. Und sooo schnell kaufe ich nix neues . Die sehen nämlich noch aus wie neu, hat sich also gelohnt, nicht so Teile aus dem Baumarkt zu kaufen, sondern gleich was Vernünftiges.
LG,
*** Sabine ***
PS: Gerade mal in der amtlichen Afa-Liste nachgeschaut, 13 Jahre ist korrekt. Aber:
Zitat: | Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem
31. 12. 2000 angeschafft oder hergestellt worden
sind. |
Die 10 Jahre, die ich angesetzt hatte, waren auch korrekt, weil der Kauf Anfang 2000 war. |
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Danyo ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 20 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 08 März 2010 - 12:17
Werbungskosten - Was kann ich absetzen? |
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Hallo,
Wie ist das, wenn ich z.B. einen neuen Drucker brauche. Mein alter ist nämlich kaputt und ich muss ja ab und an mal Rechnungen ausdrucken. Könnte ich dann einen Druckerkauf bei der Steuerklärung angeben, wahrscheinlich dann unter Werbungskosten, oder? Dann müsste ich auch den Kaufbeleg beilegen, oder?
Geht das alles auch, wenn man Kleinunternehmer ist, sprich keine Mehrwersteuer ausweist? Was könnte, außer einem Drucker, noch unter die Werbungskosten fallen?
Soo viele Fragen. Ich hoffe ihr gebt mir auch viele Antworten
Besten Gruß,
Daniel |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2010 - 13:46
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Drucker samt Zubehör sind Betriebsausgaben, keine Werbungskosten. Du führst das als Betriebsausgabe in der Einnahme/Überschussrechnung an. Den Beleg musst du nicht beilegen, musst du dann aber mit deinem Jahresabschluss aufbewahren, falls eine Prüfung vom Finanzamt kommt. Weitere Betriebsausgaben sind beispielsweise Porto, Weiterbildung, Fahrtkosten, Telefon, Bürobedarf, Einrichtung, Verpflegungspauschalen etc... |
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Danyo ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 20 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 08 März 2010 - 15:49
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hey,
danke für die Antwort. Kannst du mir vielleicht noch erklären, wie genau das aussehen muss. Ich habe bislang nie Betriebsausgaben bei der Steuerklärung angegeben, immer nur mein Gewinn und mehr nicht. Da der wie gesagt unter der Grenze von 17500,- war es glaub ich liegt, weise ich auch keine Steuern aus.
Wo und wie wird dein die Einnahme/Überschussrechnung gemacht? und was ist eigentlich mit "Überschuss" gemeint?
Vielen Dank im Voraus! |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2010 - 19:34
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Oha, das sieht schwer nach Baustelle aus
Das alles zu erklären wäre etwas viel verlangt, ich empfehle dir mal ein wenig auf Existenzgründer-Seiten zu surfen oder für die Basics den ein oder anderen Begriff bei Wikipedia nachzulesen. Kurz und knackig zur EÜR. Beispiel Januar 2010: Rechnung 1, Rechnung 2 und Rechnung 3 ergeben Betriebseinnahmen in Höhe von Summe X. Bei dem Schema zieht sich das das ganze Jahr durch und am Ende erhälst du Betrag Z = Betriebseinnahmen = Gewinn oder Erlös aus Gewerbe = Teil deines zu versteuernden Einkommens, welches dadurch ja unter Umständen ziemlich groß werden kann und somit auch eine hohe Steuerlast entstehen kann. Kaufst du aber im Januar noch einen Drucker, Kopierpapier und Stifte, zahlst Y Euro an Porto und Telefonkosten etc. ziehst du all diese Betriebsausgaben von deinen Einnahmen im Januar ab und erhälst somit einen viel kleineren Gewinn bzw. Erlös aus Gewerbe. Auf Jahr gesehen ist dein Einkommen also viel kleiner und du zahlst unter Umständen sogar gar keine Einkommenssteuer. Das kann man hübsch monatlich in Excel führen und am Ende die Jahressummen und daraus resultierend des Jahreserlös in den EÜR-Bogen der Einkommenssteuererklärung eintragen. Fertig.
Als Kleinunternehmer sind für dich übrigens nur die Brutto-Beträge ausschlaggebend. |
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Danyo ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 20 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 08 März 2010 - 19:46
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hey, danke nochmal. Das habe ich jetzt verstanden.
Aber: Ich bin j aKleinunternehmer. Es ist dann ja so, dass ich so ca. 7000,- im verdienen darf, ohne irgendwie Steuern zahlen zu müssen, nicht wahr?
Dann würde es ja nur Sinn machen, etwas abzusetzen, wenn ich diese Summe überschreiten würde, oder?
LG, Daniel |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2010 - 20:06
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Namensvetter - cool
Ab 2010 beträgt der Freibetrag sogar 8004 €. Der gilt aber nicht nur für dein Nebengewerbe sondern für die Summe aller Einkünfte. Prinzipiell kann man so rangehen, dass eine Einnahme/Überschussrechnung nur Sinn macht, wenn man über den Freibetrag kommt. Aber weiß du jetzt schon, was du bis Jahresende verdienen wirst? Lässt du dir im Dezember einen guten Job entgehen, weil du eventuell schon 8004 € verdient hast und sonst unnötig Steuern zahlen musst? Sieh es mal so. Es macht kaum Arbeit, ist überschaubar und bringt am Ende nur Vorteile |
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Danyo ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 20 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 08 März 2010 - 20:20
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8004,- frei, das heißt, wenn ich auf freier basis für zeitungen schreibe, was ich ab und an mal tue, dann fällt das auch mit darein? Ich entnehme deinen erklärungen, dass ich wohl am besten damit fahre, pro forma alle quittungen von zeugs, dass eventuell für meine freien tätigkeiten relevant sind, aufzubewahren und am jahresende dann zu gucken, ob ich drüber bin und sie dann gelten machen sollte, right? |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2010 - 20:27
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Wie gesagt, Summer ALLER Einkünfte. Jobs auf Lohnsteuerkarte, Jobs auf Rechnung, Zinseinnahmen, Miteinnahmen etc.
Die Quittungen am besten in einem Schuhkarton sammeln, dann wird es wie in den alten Tatorten, wo die Kommissare versucht haben daraus eine Steuererklärung zu basteln und am Ende ein Bier drüber gelaufen ist
Es spricht eigentlich nichts dagegen, das mit Jahresbeginn bereits sauber zu sortiren und zuzuordnen. |
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Danyo ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 20 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 08 März 2010 - 20:37
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ok, kapiert!
Aber gestatte mir eine letzte Frage, alter Hase
Wenn ich drüber komme, was muss ich dann an Steuern zahlen? 19%?
Und noch eine allerletzte: Das Ganze hat mit der Mehrwertsteuer nichts zu tun, oder (ich weise ja keine aus, geht ja bis 17500,-)?
Guten Abend |
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