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Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Selbstständigen

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Guest






PostPosted: 09 Jul 2008 - 23:22

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Naja, dann hast du aber sicher noch eine Telefonrechnung, wo der Anruf vermekrt ist. Also, wenn das für viele war, dann verstehe ich die Aufregung nicht. Was wollen die dir abknöpfen? 20 Euro Tagungspauschale? Viel mehr Kosten kannst du gar nicht "verursacht" haben. Naja und ein Vertrag über HP, da hättest du definitiv auf die AGB der Agentur hingewiesen werden müssen. Das ist rechtlich so nicht haltbar.
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Guest






PostPosted: 10 Jul 2008 - 10:58

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Dein Anruf an einen Mitarbeiter der Agentur ist durch den EVN Deiner Mobilfunkrechnung nachweisbar - wenn es ernst wird, Kopie machen und mit entsprechender Erklärung zurückschicken.
Da mangels Teilnahme an der Schulung der Vertrag seitens der Agentur gekündigt wurde, ist somit auch ein eventuell vorheriger, online abgeschlossener Vertrag bzw. eine Willensabsicht hinfällig.
Versuche diese Details der Agentur klarzumachen, damit es garnicht erst weiter eskaliert.

ciao derde
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PostPosted: 26 Aug 2008 - 15:42

Ärger mit der Agentur: Schadensersatz und Vertragsstrafen
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Hallo Leute, wie schon der Überschrift zu entnehmen ist, habe ich großen Ärger mit meiner Agentur.

Streitpunkt ist eine Unachtsamkeit während einer Aktion.
Meine Kollegin und ich hatten eine Promotionaktion in einem vielbesuchten Münchner Fest und waren gerade am Zusammenräumen und wollten mit unserem ( von der Agentur gemieteten ) Sprinter losfahren als wir bemerkten das kein Schlüssel mehr da war. Ich dachte sie hat ihn, sie dachte ich hatte ihn. Nach stundenlangen Durchsuchen des Sprinters und der näheren Umgebung konnte der Schlüssel immer noch nicht gefunden werden.

Wir vermuten das er geklaut wurde als wir den Stand zusammenbauten ( ca. 2 Min) und er an der Kofferraumtür hin. Nach mehreren Telefonaten wollte unsere Agentur statt einer Wegfahrsperre den Abschleppdienst rufen. Wir wurden also abgeschleppt und der Wagen wurde bis zum Eintreffen des Zweitschlüssels sicher beim Abschleppdienst verwahrt. Nun zieht unsere Agentur in Erwägung UNS für den Schaden haften zu lassen ( scheinbar auch wegen grober Fahrlässigkeit ???? )
Kosten: ca. 2800 Euro wegen Schlossausbau, Abschleppen etc.

Wie können wir uns wehren? Rechtsschutz hat niemand von uns und natürlich auch keine 2800 Euro.

Ich wäre für Anregungen oder Hilfe sehr dankbar.

Lg Chris
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PostPosted: 26 Aug 2008 - 16:54

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Hmm, komische Sache und verfahrene Situation. Ich würd zunächst nochmal mit der Agentur reden, vielleicht können die das über ihre Haftpflicht laufen lassen. Das mit der grobe Fahrlässigkeit ist so ein Ding, ich meine, die können euch das nicht so einfach unterstellen und dann eine Rechnung schicken. Immerhin ist das Streitobjekt nicht wieder aufgetaucht. Hat denn einer von euch eine Haftpflicht? Einen Rechtsstreit würde ich da nicht vom Zaun brechen! Erstmal Agenturhaftpflicht anfragen, ansonsten die eigene in Anspruch nehmen und das auch Schritt für Schritt so mit der Agentur im persönlichen Gespräch darlegen.
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Guest






PostPosted: 26 Aug 2008 - 20:08

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Also so wie dich Sache hieß sind die wohl jetzt in der Beweispflicht, das wir fahrlässig gehandelt haben. Aber das kann man eigentlich nicht behaupten. Einen Streit vom Zaun brechen möchte ich auch nicht, das ist absolut nicht mein Anliegen. Ich will das die Sache geklärt wird. Aber nein, von uns hat leider keiner Haftpflicht, soviel ich weiß...
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Guest






PostPosted: 27 Aug 2008 - 14:55

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Ich hatte ähnliches Problem, aber nicht Schlüssel verloren, sondern Reifenpanne.
Hab zum abschleppen dann meinen privaten ADAC Schutz genommen also anstatt der Firma Gelder zu kosten habe ich halt einmal mehr den Adac gebraucht. Ich fragte auch beim adac nach ob das denn überhaupt ging, denn es ist ja nicht mein Privatauto.
War also kein Thema und damit entstanden der Firma nur die Kosten für einen neuen Reifen, denn es gab keinen Ersatzreifen.
Ich hatte zwar den Ärger am Hals da dieses alles Stunden dauerte und ich die Zeit leider nicht bezahlt bekam......aber das "Problem" wurde gelöst und ich konnte weiter fahren.

Ein Schlüsselverlust müsste ja eigentlich eine Haftpflicht Versicherung übernehmen.
Ihr habt keine private HV? Wobei ich nicht weis ob Schäden dieser Art überhaupt eine private HV übernehmen? Für was haben manche dann eine gewerbliche Haftpflicht?
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lilV
Promo-Prof


Joined: 08 Feb 2008
Posts: 153
Location: Lorch

PostPosted: 01 Sep 2008 - 13:21

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Hallo Schlüsselverlierer Wink

also wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr den schlüssel des sprinters am/im wagen gelassen, richtig?

nur mal so zur info: wenn ihr das im allgemeinen auch im auto macht kanns zu nem strafzettel kommen wenn die polizei euch erwischt denn das is anstiftung zum diebstahl und grobe fahrlässigkeit.also NIE den schlüssel am oder im auto lassen wenn ihr weg seid. auch wenn ihr nur um die ecke steht....nicht gut.
ich will euch da jetzt nicht verunsichern oder so das is nur ein kleiner tipp damit euch was erspart bleibt.

das nächste wäre eine haftpflichtversicherung und eine rechtschutzversicherung.
ganz wichtig.ich hatte bis vor kurzem auch noch keine von beiden und jetzt bin ich froh drum dass ich sie hab denn es kann soooo schnell was unvorhergesehenes passieren.

was die agentur angeht...nunja es is ja nicht viel passiert.der schlüssel is weg - ok und dann eben halt die abschleppkosten.ich würd auch mit denen reden und wenns gar nicht geht und die sich icht erweichen lassen, dann müsst ihr in den sauren apfel beißen.......wobei ich mir nichtmal so sicher bin ob bei sowas auch ne haftplicht oder so helfen würde, da versicherungen bei grober fahrlässigkeit auch oft nicht zahlen.
sorry...ich drück euch die daumen und beim nächsten mal: schlüssel immer schön in der hand/tasche behalten und NIE am auto.

LG vanessa
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PostPosted: 01 Sep 2008 - 20:01

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Wobei ja der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit noch nicht bewiesen ist. Immerhin kann ihn euch ja auch jemand aus der Tasche geklaut haben hehe
Wenn ihr aber der Agentur schon gesagt habt, dass ihr ihn kurz in der Tür stecken lassen habt, ist das natürlich schwierig...
Halt uns auf dem Laufenden
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Guest






PostPosted: 02 Sep 2008 - 12:25

Hi
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Nochmal danke an alle.
Der neueste Stand ist das es wohl eine der 3 Agenturen, die dort mit drinhängen, zahlen würde. Es deutet sich zumindest so an, ich drück die Daumen.
Problem ist nur die 500 Euro Selbstbeteiligung, die eventuell fällig werden könnten. Damit wäre der Job praktisch umsonst gewesen kopfschüttel

Was ich noch zu der Situation sagen muss: Wir haben einen Vertrag mit einer Promotionfirma in Hamburg, die von einer Werbefirma in München beauftragt wurde, die wiederum ebenfalls von den Organisatoren dieser Aktion ( die haben auch das Auto gemietet, mit denen haben wir direkt aber gar keinen Vertrag) beauftragt wurden. Und die Organisatoren arbeiten letztendlich für den endgültigen Auftraggeber, nämlich die Stadt München. Klingt kompliziert und ist es wohl auch. Scheinbar sind hier 3 Agenturen zuständig, wir haben aber nur einen unterschriebenen Vertrag mit der Promotionagentur in Hamburg.
Kann man uns jetzt überhaupt was?
Tut mir leid wenn das ein bisschen verwirrend ist mr green

lg chris

Und danke für eure Hilfe
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PostPosted: 04 Nov 2008 - 11:54

Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Selbstständigen
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Hi,

ich habe vor kurzem einen Promojob zugesagt, d.h. die Auftragsbestaetigung unterschrieben an die Augentur gesandt und habe dann nichts mehr von dieser Agentur gehoert. Inzwischen habe ich gelsen, dass das haeufig so gemacht wird, doch ich als Anfaenger habe gedacht, die haetten sich fuer eine Andere entschieden. Ich hatte zwar schon alle Daten, wann, wie, wo was, aber ich habe mich nicht weiter darum gekuemmert und sogar die Mail mit allen wichtigen Daten geloescht. Am Tag dieses Promotionjobs habe ich eine Nachricht auf der Mailbox, wo ich denn sei. Gute zwei Wochen spaeter erhalte ich eine Rechnung ueber 500 Euro wegen Nichterscheinens.

Ist Euch auch schon mal so etwas passiert? Wie reagiert man auf so etwas? Anwalt oder ignorieren?
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PostPosted: 04 Nov 2008 - 13:17

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Hm, also ich verstehe nicht ganz deine Denkweise...
Warum denkst du, dass die Agentur sich für jemand anderen entschieden hat, wenn du einen Vertrag unterschrieben hast?!
Und warum sollte die Agentur sich danach noch melden? Um was zu tun? Für die war es klar, dass du den Job machst und gut ist. Sicher gibt es einige Agenturen, die ein paar Tage oder nen Tag vorher anrufen, um zu fragen, ob alles soweit klar ist, aber das sind doch die Ausnahmen. Im Grunde liegt es an dir sich um alles weitere zu kümmern und bei Fragen an die Agentur heranzutreten.
Deswegen ist die Strafe in diesem Fall gerechtfertigt würde ich sagen. Sorry aber ich wüßte nicht wie du da wieder rauskommen könntest... Confused
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PostPosted: 04 Nov 2008 - 15:43

unzuverlässige promoterin
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Wie kannst du unterschreiben und die Mail löschen. Also von Anfang an ist es dir klar gewesen, dass du den Job nicht machen willst. Warum unterschreibt man dann?
Dann ist man noch frech und sagt nicht wenigstens ab und wundert sich wenn die 500 Euro verlangt werden. Und das zu recht.
Ich würd sagen, zahl pünktlich sonst werden es mehr.
Ich kann´s nicht fassen was für Leute unterwegs sind und was für komische Sachen anstellen können.

Eigene Dummheit... eingene Tasche leer... beim zweiten Mal wird´s hoffentlich klappen und du erfüllst deine vertragliche Verpflichtungen. Na ja, jetzt mit den 500 Euro wirdst du sie auch erfüllen müssen Sad)
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PostPosted: 04 Nov 2008 - 17:40

Re: 500 Euro Strafe wegen Nichterscheinen.
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Noya wrote:
Wie reagiert man auf so etwas? Anwalt oder ignorieren?


Antwort C : bezahlen! Leider wirst Du keine andere Möglichkeit haben ...
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PostPosted: 10 Nov 2008 - 11:10

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Kann mich den Vorrednern nur anschließen - also wenn Du einen Vertrag unterschrieben hast, alle Daten bekommen wann Du wo, wann und wie zu erscheinen hast, dann ist alles zum Auftrag besprochen...

Dachtest Du, dass sie sich einen Tag vorher nochmal melden und fragen, ob Du auch startklar bist? Wenn ja, warum hast Du Dich nicht bei denen gemeldet?

Wenn Agenturen bei Dir anfragen, Du noch keinen Vertrag unterzeichnet hast usw. dann kannst Du nur davon ausgehen, dass sie einen anderen nehmen, ansonsten bist Du gebucht und musst den Vertrag auch erfüllen...
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PostPosted: 19 Nov 2008 - 10:12

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derdegrijb wrote:
Ganz genaue Information gibt das BGB unter "Dienstverhältnis".

ciao derde


Du meintest doch sicher den "Dienstvertrag" laut § 611 BGB oder?

Der Dienstvertrag ist die Grundlage aller Arbeitsverträge. Allerdings unterscheidet sich der Arbeitsvertrag vom "normalen" Dienstvertrag dadurch, dass er tiefergehende gegenseitige Rechte und Pflichten (z. B. Entgeltfortzahlung, Urlaub, Weisungsabhängigkeit, Fürsorge- und Treuepflichten) enthält. Nicht nur das Arbeitsverhältnis, sondern grundsätzlich jede Dienstleistung wird in Deutschland vertraglich über den Dienstvertrag nach § 611 BGB behandelt.
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