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<< Gesundheitszeugnis - Fragen und Probleme :: Auswirkungen des Mindestlohngesetzes >> |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jan 2015 - 14:35
Rechnung abgelehnt wegen Tätigkeitsbeschreibung |
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Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich mache seit 4 Jahren Promotion neben dem Studium und habe auch ein Kleingewerbe angemeldet.
Nun wird meine aktuelle Rechnung von der Agentur abgelehnt, weil die Tätigkeitsbeschreibung in meinem Gewerbeschein angeblich nicht hinreichend ist.
In meinem Gewerbeschein steht: "Vertrieb von Sport-, Multimediaartikeln und Textilien auch über das Internet (Ebay)"
Die Rechnung bezieht sich auf eine Promo im Mediamarkt, bei der ich den Albverkauf von Notebooks steigern sollte.
Nun zu meiner Frage: Darf die Agentur die Zahlung verweigern wegen der Tätigkeitsbeschreibung? Ist das nicht im Zweifelsfall mein Problem mit dem Finanzamt und nicht deren Problem?
Und sollten sie die Zahlung verweigern dürfen wegen der Tätigkeitsbeschreibung, ist diese nicht abgesehen davon hinreichend? Notebooks sind ja schließlich Multimediaartikel. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jan 2015 - 20:33
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Aus meiner Sicht darf das die Agentur nicht. Wenn berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit oder Rechtsschaffenheit eines Auftragnehmers bestehen, ist es sicher nicht unüblich auch mal eine Gewerbeanmeldung oder Bescheinigungen vom Finanzamt anzufordern. Wenn aber aktuelle Bescheinigungen vorliegen und eine korrekte Rechnung gestellt wurde und die Leistung korrekt erbracht wurde, kann man nicht einfach "Drittgründe" anbringen, die mit der Rechnung an sich nichts zu tun haben. Man geht ja auch nicht zum Bäcker und lässt sich den Gewerbeschein zeigen, bevor man seine Brötchen bezahlt, um zu prüfen, ob der nicht vielleicht Fleischer beim Gewerbeamt angegeben hat und gar keine Brötchen backen darf
Im übrigen hat die Agentur gar keine "Rechte" die Eintragungen zu bewerten. Dies obliegt einzig und allein dem Gewerbeamt bzw. den Aufsichtsbehörden. |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 14 Feb 2015 - 18:40
Hallo |
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man kann es ja mal Probieren
Da gibt es nur eins denen sofort nach Ablauf der zahlungsfrist ein Mahnbescheid ins Haus senden und ggf. mit einer Anzeige wegen Betrug drohen, denn deine Unterlagen hatten die ja schon und haben dich dann Beauftragt und lehnen nun die Bezahlung ab bringt den Verdacht auf dieses Bewußt in betrügerischer Absicht getan zu haben. |
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