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Auswirkungen des Mindestlohngesetzes

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PostPosted: 19 Jan 2015 - 9:18

Auswirkungen des Mindestlohngesetzes
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Seit 01.01.15 werden die Zollbehörden im Rahmen von Prüfungen nach dem Mindestlohn - Gesetz bei Selbständigen direkt tätig, wenn sie Schein - Selbständigkeit vermuten. Unabhängig von einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger bedeutet dies, dass der Zoll zukünftig alleine und sofort beurteilen darf, ob die Kriterien einer selbständigen Erwerbstätigkeit erfüllt sind. Wird dies durch die Zollbehörden verneint, so können SOFORT Bußgeldverfahren eingeleitet werden - ohne, dass eine umfangreiche Beurteilung durch die Rentenversicherung stattfinden muss.
Diese Neuerung ist extrem gravierend für die Branche, so dass ich nur jedem Promoter empfehlen kann, sich hier schlau zu lesen.
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PostPosted: 19 Jan 2015 - 16:08

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Danke für den heißen Tipp, gibt es schon irgendwo "kommentierte" Veröffentlichungen zum Gesetztestext oder muss man sich das mühsam aus den § rauslesen?
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Waldfee777
Promo-Noob


Joined: 06 Jul 2004
Posts: 58
Location: Wiesbaden

PostPosted: 20 Jan 2015 - 20:42

Mindestlohngesetz
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Das interessiert mich sehr. Wie kann der Zoll auf mich kommen? Wo kann man dazu am besten eine verbindliche Antwort erhalten?
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PostPosted: 21 Jan 2015 - 9:15

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Maßgeblich ist das MiLoG (Mindestlohngesetz). Dass die Zollverwaltung jetzt eigenständige Beurteilungen durchführen soll, ist erst einmal eine nicht direkt publizierte Verwaltungsvorschrift. In der Praxis hat das zwei gravierende Auswirkungen:

1. Auf die Agenturen kommen erhebliche Bußgeldverfahren zu, wenn die prüfende Zollbehörde nach eigener Beurteilung zur Ansicht kommen sollte, dass es sich bei den beauftragten Nachunternehmern (Promotern) um Arbeitnehmer handelt. Selbst wenn durch die Höhe der Vergütung der Mindestlohn eingehalten wird, so fehlen doch in jedem Fall die benötigten Aufzeichnungen, die (fast) jeder Arbeitnehmer zu führen hat.

Abgesehen davon, dass der Zoll in diesem Jahr in einem besonderen öffentlichen Fokus steht, ist er zusätzlich aus dem strafrechtlichen Legalitätsprinzip heraus in fast jedem dieser Fälle in einem Strafverfahren: Promoter = Arbeitnehmer=fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung=Verdacht auf Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Dass hier die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch den Rentenversicherungsträger fehlt, spielt zunächst keine Rolle

2. Es werden AUF JEDEN FALL in den betroffenen Risiko-Branchen (Gastronomie, Veranstaltungen, Messen, Transport, Logistik) verstärkte Kontrollen durchgeführt, bei denen aus o. g. Gründen auch nach Arbeitszeitaufzeichnungen und Betriebsunterlagen des Nachunternehmers gefragt werden wird. Und hat dann der Zoll eine vermeintliche Scheinselbständigekit festgestellt und ein Bußgeldverfahren gegen den Auftraggeber eingeleitet, dann hat er in dieser Rechtsstellung (OWIG) die gleichen Rechte wie die Staatsanwaltschaft...und das ist nicht ganz ohne.

Ich persönlich gehe davon aus, dass sich im Laufe des Jahres 2015 Horden von Anwälten auf diesen fruchtbaren Acker werfen und möglichst viel Gebühren aus dem Chaos, dass der Gesetzgeber hier angerichtet hat, schlagen möchten, so dass das Thema relativiert werden wird...aber erstmal ist Stress.
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PostPosted: 23 Jan 2015 - 15:54

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Ich bin sehr gespannt, was da auf uns zu kommt. Speziell hier in Ostsachsen ist das Thema Scheinselbstständigkeit gerade in der Gastronomie noch nicht angekommen. Selbst große Personaldienstleister bieten einfache Gastrojobs offen entweder auf Gewerbeschein oder LSK an und hatten da scheinbar noch nie Kontakt mit den Sozialversicherungsträgern. Vielleicht ticken hier die Uhren auch einfach noch anders (sieht man ja am Phänomen Pegida lol ).
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trimaro
Alter Hase


Joined: 25 Feb 2014
Posts: 395
Location: Schöppenstedt

PostPosted: 14 Feb 2015 - 19:31

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zitat:sieht man ja am Phänomen Pegida lol

oh ha das ist echt übel, glaube eher das ihr im Osten in den Gesetzesschungel noch Beamte habt die Mensch geblieben sind.

Ich denke nicht das dass mit dem Zoll zu einem größeren Problem wird, allein in den letzten 10 Jahren wurde dessen Personalschlüssel extrem gekürzt und in bezug auf Verfolgung von Schwarzarbeit und andere Bereiche haben die genug zu tun. Ich denke dass lediglich Messen nach wie vor im Fokus sein werden aber da gibt es auch nur noch wenige Agenturen die Arbeit auf Gewerbeschein akzeptieren. liebe
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PostPosted: 14 Feb 2015 - 21:51

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Naja, ab diesem Jahr sollte ja lt. Bundesregierung um 1600 Stellen aufgestockt werden.
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PostPosted: 17 Feb 2015 - 10:37

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@trimaro: Das genaue Gegenteil ist der Fall. Der Zoll MUSS Zahlen bringen und wird jetzt auch verstärkt in Bereichen prüfen, die vorher eher stiefmütterlich behandelt wurden.
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PostPosted: 17 Feb 2015 - 12:49

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Also ich denke auch, dass es dadurch in diesem Jahr massive Bewegungen im Bereich der Scheinselbstständigkeit geben wird.
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