<< Einkommenssteuernachweis???? :: Erfahrungen mit Zigarettenpromos und Agenturen >> |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2015 - 15:00
Job kurzfristig abgesagt wegen Kostenersparnis |
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Hi,
ziemlich simple Situation:
Ich hatte eine feste Zusage für einen 7 tägigen Job (etwa 800€).
Vertrag wurde rechtzeitig zugeschickt. Andere Jobs für diesen Zeitraum habe ich natürlich allesamt abgelehnt.
Heute die Email, dass jemand gefunden wurde der keine Anfahrtskosten nehmen würde. Kurzerhand wurde ich also trotz Zusage & Co. ausgetauscht.
Muss ich das so hinnehmen? Für mich entsteht jetzt natürlich gewissermaßen ein Verdienstverlust. Ich ärger mich sehr darüber, da ich zudem viel telefonischen und schriftlichen Verkehr mit der Agentur hatte, sodass der ganze Aufwand und die Zeit vorerst unnütz investiert wurden..
Das Thema erst wird zugesagt und dann heißt "Ahhh passt doch nicht, sorry!" kenne ich bereits und damit muss man anscheinend umgehen können. In diesem Fall jedoch gibt ja einen festen Vertrag und die Zusagen per Email.
Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich schon eimmal im Vorraus!
Grüße,
Stefan |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2015 - 21:28
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Hier mal Klauseln die das Thema betreffen:
1) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Messe durch den Veranstalter oder einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme durch AG endet der Vertrag mit diesem Zeitpunkt. Die Leistungszeit verkürzt sich entsprechend.
2) Alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verfallen mit Ablauf von drei Monaten ab Fälligkeit, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich an Arbeitgeber geltend gemacht worden sind. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von einem Monat nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Unter die Ausschlussklausel fallen nicht Ansprüche, die auf eine strafbare Handlung oder auf eine unerlaubte Handlung gestützt werden. Die Ausschlussfrist gilt ferner nicht für Ansprüche, die aus grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Arbeitgebers oder seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen resultieren.
Des Weiteren räumt der AN dem AG das Recht ein, sämtliche Rechte aus diesem Vertrag Dritten zur Nutzung und /oder Verwertung übertragen
und noch ein Punkt unter Schlussbestimmungen
1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte infolge Änderung der Gesetzgebung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wird ein Passus für unwirksam erklärt, soll dieser durch einen neuen Passus ersetzt werde, welcher der ursprünglichen, so nahe wie rechtlich möglich kommt.
Mehr finde ich dazu nicht so wirklich. [/quote] |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2015 - 21:37
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Schon mal keinerlei § zu solch haarsträubenden Absagen. Wie sollte der Job abgrechnet werden? Gewerbeschein oder LSK? |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2015 - 21:56
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Per Gewerbeschein
Es gab Pauschalbeträge je Tag und in meinem Fall noch eine Fahrtkostenpauschale |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2015 - 22:04
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Und wann sollte der Einsatz stattfinden? |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2015 - 22:09
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9.10 Briefing 12-18.10 arbeiten |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2015 - 22:18
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Puh, das sind noch gut 2 Wochen. Da würde ich mich jetzt mal zurückhalten mit Halbwissen und empfehlen, da lieber mal einen Anwalt dazu aufzusuchen. Die Art und Weise ist sicher nicht korrekt aber bei dem Zeitraum bis zur Auftragserfüllung - das könnte aus meiner Sicht ggf. schwierig werden. Sorry. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2015 - 22:20
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Ja okay das verstehe
Angenommen ich gehe zum Anwalt, es entstehen weitere Kosten, ich muss Zeit investieren... Reden wir davon dass ich den Job wieder bekomme oder eine aufwandspauschale? Was ist der Bestcase, lohnt sich der Aufwand auf den ersten Blick? |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2015 - 22:37
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Aus meiner Sicht auf den ersten Blick eher nein. Das kannst du wohl eher unter Lehrgeld oder unternehmerisches Risiko abheften. Die Lage wäre sicher anders, wenn es zum Beispiel in 3 oder 4 Tages losgegangen wäre. Aber 2 Wochen sind schon eine vertretbare Zeitspanne (mal unabhängig vom Rücktrittsgrund der Agentur), die man unternehmerisch verkraften können sollte. Just my 2 Cents. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Sep 2015 - 5:29
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Okay danke, das hat mir sehr geholfen. Ich denke der Thread kann geschlossen werden falls das hier so gehandhabt wird. Dankeschön |
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Gast
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Verfasst am: 30 Sep 2015 - 5:59
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Der Vertrag ist natürlich nicht rechtsgültig, weil hier ein Gewerbetreibender eingesetzt werden soll, sich die Klauseln aber auf einen Arbeitnehmer beziehen. Ich kann nur immer wieder mit Nachdruck empfehlen, derartige "Schriftstücke" nicht zu unterzeichnen. im Normalfall hätte der Gewerbetreibende in der geschilderten Situation selbstverständlich Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.
Konkret bleibt es hier, da die Schriftform nicht vorliegt, beim mündlichen Vertrag. Da es für die vertraglichen und mündlich abgesprochenen Konditionen wohl aber keine Zeugen gibt, würde hier Aussage gegen Aussage stehen, so dass vom Rechtsweg abzuraten wäre.
Nochmals in aller Deutlichkeit: Unterschreiben Sie keine Verträge, in denen Ihre Rechte/Pflichten als Gewerbetreibender nicht Punkt für Punkt dargestellt sind. |
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PromoStar ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 22.03.2013 Beiträge: 28 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 23 Okt 2015 - 8:54
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Naja kannst aber die Agentur hier im Forum mal als Negativbeispiel anmerken gibt da glaube ich auch nen passenden Thread dazu! |
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