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s-kalis
Anmeldungsdatum: 28.10.2014 Beiträge: 1 Wohnort: Kirchham
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Verfasst am: 24 Aug 2017 - 20:27
Vertragskündigung durch Promoter |
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Hallo Promoter-Kollegen,
Vertrag unterschrieben, der einseitig zu Gunsten der Agentur ausfällt im Falle einer Kündigung vom Promoter.Ist so ein Vertrag überhaupt rechtsgültig?
Nun bin ich in der Situation, zu Kündigen. Wie sieht es mit Vertragsstrafen aus?
Müssen diese geleistet werden?
Gruß
Blume |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 28 Aug 2017 - 16:28
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Dein Text dazu ist wenig aussagekräftig.
Was bedeutet, der Vertrag fällt einseitig aus?
Kündigen geht grundsätzlich immer. Dabei sind Fristen einzuhalten, vertragliche und / oder gesetzliche.
Rahmenverträge kündigen - das ist grundsätzlich kein Problem.
Einzelaufträge kündigen - das ist schon etwas schwieriger und hängt davon ab, was Du unterschrieben hast.
Sind die Vertragsstrafen in angemessener Höhe angesetzt, sehe ich keinen Grund, warum diese nicht gezahlt werden müssten - sofern Du Vertragsbruch begehst und Dich zuvor mit Deiner Unterschrift ja auf die Vorgaben eingelassen hast. |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 26 Sep 2017 - 11:20
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Ein Vertrag den du Unterschrieben hast ist doch nur so gerecht wie du es wolltest!!!!!
Denn unterschrieben wird doch nur das was du möchtest bzw. Akzeptierst.
Vertragsstrafen gehören dazu denn ohne geht es nicht aber es gibt bei allem entsprechende Ausnahmen, z.B. Krankheit, Unwetter oder Unfall auf dem Weg zum Einsatz. Aber daafür hast du als Verantwortungsvoller Selbständiger eine Betriebshaftpflicht.
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