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<< Vertragskündigung durch Promoter :: Promotionausfall und kurzfristige Jobabsagen >> |
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Pia1001
Anmeldungsdatum: 06.11.2013 Beiträge: 1 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 30 Aug 2017 - 12:42
Gewerbe ummelden bei Umzug, obwohl Gewerbe bestehen bleibt? |
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Hier wurde schon viel über das Thema Gewerbeschein und Umzug diskutiert, aber leider habe ich noch keine passende Antwort gefunden.
Mein Gewerbeschein habe ich beim Wohnsitz meiner Eltern vor Jahren angemeldet (Hessen). Nun bin ich in ein anderes Bundesland gezogen, ca. 10 km entfernt von meinem Elternhaus und habe hier meinen 1. Wohnsitz.
Frage: Muss ich mein Gewerbe abmelden in Hessen, und im neuen Wohnort anmelden, AUCH WENN ich weiterhin in der gleichen Umgebung Promojobs ausführe?
Oder muss ich einen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern haben, damit ich das Gewerbe weiterhin dort gemeldet haben darf?
Wie sieht es mit dem Finanzamt aus und kann ich in Schwierigkeiten kommen, wenn ich noch nichts unternommen habe?
Bitte um schnelle Hilfe!! |
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Anna__Anna
Anmeldungsdatum: 26.05.2011 Beiträge: 7 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: 29 Sep 2017 - 1:02
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Wann ist anzuzeigen?
Gleichzeitig mit dem Beginn, der Änderung, Erweiterung, Betriebssitzverlegung oder Aufgabe ist eine entsprechende Gewerbemeldung vorzunehmen. Eine Übergangszeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie: Wird die Gewerbeanzeige versäumt, unvollständig oder verspätet abgegeben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUR geahndet werden kann Informationen erhalten Sie auch beim InfoCenter |
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