<< Kilometergeld :: Bewerbung verbindlich? >> |
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andreasj95
Joined: 29 Jul 2017 Posts: 2 Location: Mainz
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Posted: 08 Feb 2018 - 18:02
Andere Abrechnung |
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Hallo,
Ich habe einen Job gemacht, bei dem im Vertrag steht, dass man das Geld innerhalb einer bestimmten Zeit nach Eingang einer "prüffähigen Rechnung" bekommt.
Ich bin relativ neu beim Arbeiten und habe deshalb nicht viel Ahnung von Steuern, Abrechnen etc. und hatte es zu dem Zeitpunkt auch nicht. Wie sich im Nachhinein rausstehlt heisst das, dass ich einen Gewerbeschein brauche bzw. eine Steuernummer. Sehe ich das richtig?
Gibt es eine Möglichkeit diese Tatsache zu ändern und z.b. mit der 70 Tage-Regelung das Geld zu bekommen?
MfG
Andi |
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npflip Alter Hase
Joined: 24 Nov 2004 Posts: 1279 Location: Gevelsberg
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Posted: 08 Feb 2018 - 18:13
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Ob sich die Agentur darauf einlässt, müsstest Du dort erfragen.
Grundsätzlich hast Du ja unterschrieben, dass Du eine Rechnung ausstellen wirst, daher vermute ich mal, dass Dein Auftraggeber auch darauf bestehen wird. |
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Teamleiter Alter Hase
Joined: 28 May 2013 Posts: 3545 Location: Musterstadt
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Posted: 09 Feb 2018 - 10:28
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Spricht denn was dagegen, zusätzlich ein Gewerbe anzumelden? Du schreibst, dass du relativ neu dabei bist. Früher oder später werden dir sicher noch Jobs mit Abrechnung über Rechnung angeboten. Spätestens dann benötigst du die Steuernummer sowieso.
Du hast dann vielleicht etwas mehr Bürokratie, aber ansonsten bringt so ein (Klein-) Gewerbe meiner Meinung nach einige Vorteile und Privilegien mit sich. |
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andreasj95
Joined: 29 Jul 2017 Posts: 2 Location: Mainz
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Posted: 09 Feb 2018 - 12:10
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Danke für die schnellen Antworten
Nein es spricht nichts dagegen. Ich hatte es schon geplant, aber es ist bisschen umständlicher das anzumelden in meinem Fall.
Der Job ist nur schon länger her und ich wollte das Geld nur langsam bekommen (möglichst ohne den komplizierten und langwierigen Weg über Gewerbeschein zu gehen). |
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mwarmuth ABC-Schütze
Joined: 17 Jun 2016 Posts: 12 Location: Seesen
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Posted: 22 Feb 2018 - 2:05
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HI,
bitte besuch ein Seminar zur Selbst und ständigkeit !
Erbrachte Leistung = Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis = Lohnabrechnung o. Rechnung
Rechnung nicht ohne Gewerbe |
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