<< Kilometergeld :: Bewerbung verbindlich? >> |
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andreasj95
Anmeldungsdatum: 28.07.2017 Beiträge: 2 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 08 Feb 2018 - 17:02
Andere Abrechnung |
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Hallo,
Ich habe einen Job gemacht, bei dem im Vertrag steht, dass man das Geld innerhalb einer bestimmten Zeit nach Eingang einer "prüffähigen Rechnung" bekommt.
Ich bin relativ neu beim Arbeiten und habe deshalb nicht viel Ahnung von Steuern, Abrechnen etc. und hatte es zu dem Zeitpunkt auch nicht. Wie sich im Nachhinein rausstehlt heisst das, dass ich einen Gewerbeschein brauche bzw. eine Steuernummer. Sehe ich das richtig?
Gibt es eine Möglichkeit diese Tatsache zu ändern und z.b. mit der 70 Tage-Regelung das Geld zu bekommen?
MfG
Andi |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 08 Feb 2018 - 17:13
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Ob sich die Agentur darauf einlässt, müsstest Du dort erfragen.
Grundsätzlich hast Du ja unterschrieben, dass Du eine Rechnung ausstellen wirst, daher vermute ich mal, dass Dein Auftraggeber auch darauf bestehen wird. |
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Teamleiter Alter Hase
Anmeldungsdatum: 27.05.2013 Beiträge: 3545 Wohnort: Musterstadt
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Verfasst am: 09 Feb 2018 - 9:28
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Spricht denn was dagegen, zusätzlich ein Gewerbe anzumelden? Du schreibst, dass du relativ neu dabei bist. Früher oder später werden dir sicher noch Jobs mit Abrechnung über Rechnung angeboten. Spätestens dann benötigst du die Steuernummer sowieso.
Du hast dann vielleicht etwas mehr Bürokratie, aber ansonsten bringt so ein (Klein-) Gewerbe meiner Meinung nach einige Vorteile und Privilegien mit sich. |
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andreasj95
Anmeldungsdatum: 28.07.2017 Beiträge: 2 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 09 Feb 2018 - 11:10
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Danke für die schnellen Antworten
Nein es spricht nichts dagegen. Ich hatte es schon geplant, aber es ist bisschen umständlicher das anzumelden in meinem Fall.
Der Job ist nur schon länger her und ich wollte das Geld nur langsam bekommen (möglichst ohne den komplizierten und langwierigen Weg über Gewerbeschein zu gehen). |
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mwarmuth ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 16.06.2016 Beiträge: 12 Wohnort: Seesen
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Verfasst am: 22 Feb 2018 - 1:05
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HI,
bitte besuch ein Seminar zur Selbst und ständigkeit !
Erbrachte Leistung = Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis = Lohnabrechnung o. Rechnung
Rechnung nicht ohne Gewerbe |
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