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<< Arbeiten im Ausland: Steuern :: Krankenversicherung - Fragen & Probleme >> |
Autor |
Nachricht |
Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2003 - 16:13
Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand |
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Hi,
ich arbeite ohne Gewerbeschein oder sonstiges.
Hat jemand von Euch Erfahrung, wie das dann mit den Fahrtkosten ist!? Ich meine, meine Agentur zahlt mir EUR 0,20 pro Kilometer, normal sind aber um die EUR 0,30 und den Rest kriegt man wohl über die Steuer wieder, vorausgesetzt, man führt ein "Fahrtenbuch".
Also habe ich alle Fahrten, die ich in diesem Bereich gemacht habe, schriftlich festgehalten, allerdings erst einmal formlos.
Wäre klasse, wenn sich jemand da auskennt, so dass ich den Rest des Kilometergeldes auch irgendwie einfahren kann.
Also dann hoffe ich mal auf jemanden, der sich damit auskennt
DINE |
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StevenSilz Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 13.03.2006 Beiträge: 54 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 11:38
kilometergeld?? |
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hallo.
hab da mal ne frage, darf/muss ich auf kilometergeld 19% steuern erheben oder nicht, wenn ich die Rechnung schreibe?
danke jetzt schon mal.
gru0 aus berlin |
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Gast
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 12:51
Re: kilometergeld?? |
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StevenSilz hat Folgendes geschrieben: |
hab da mal ne frage, darf/muss ich auf kilometergeld 19% steuern erheben oder nicht, wenn ich die Rechnung schreibe?
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Wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist : ja!
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 15 Feb 2007 - 12:59
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danipanani hat Folgendes geschrieben: | Nur bleibt die Frage, ob es schlimm ist, dass ich die Belege für sowas nicht mehr habe. Meiner Meinung nach nicht, weil ja schwarz auf weiß auf der Rechnung zu ersehen ist, dass das Geld lediglich für bevorschusstes Tanken oder als Kilometergeld oder eben für Übernachtugen gezahlt wurde?! |
Dann hast Du ein Problem:
kein Beleg = keine Buchung und ohne Belege für Deine Ausgabe können Sie von FA nicht anerkannt werden, ergo hast Du einen höheren Gewinn und musst mehr versteuern.
Du hast also tatsächlich von Tank-Quittungen und Hotelübernachtungen keine Kopien gemacht..??
Dann bleibt nur: schreibe für jede Sache ein detailliertes Eigenbeleg,
mit allen genauen Angaben wie ein Originalbeleg, denn Eigenbeleg = Buchung !
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2007 - 10:04
Abrechnung |
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Hallo, ihr Lieben!
Ich hätte da mal eine ganz dringende Frage und
hoffe, dass mir jemand helfen kann! Ich sitze erstmalig vor einer Rechnung mit
"Anfahrtspauschale" und "Kaffeegeld", was es beides von der Agentur oben drauf gibt!
Zählt die Anfahrtpauschale zu den Kilometern (also ohne MwSt)? Kaffeegeld? Hey, ich habe keine Ahnung...
Viele Grüße
Stewe1309 |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2007 - 21:06
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Hey,
das hört sich ja kompliziert an. Die Anfahrtpauschale würde ich als pauschales Kilometergeld werten und somit dazu rechnen. Von Kaffeegeld habe ich allerdings noch nie etwas gehört. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2007 - 21:38
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Ich habe derartige Beträge, wenn es denn mal sowas gab, immer zum Nettobetrag dazu gerechnet und dann auf die Gesamtsumme davon die Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
Bei Pauschalbeträgen für die Anfahrt sollte das auch ok gehen (und genauso für andere Pauschalen).
Wenn ich hingegen eine Fahrkarte ersetzen lasse, da habe ich bei den Agenturen im Laufe der Jahre zwei verschiedene Modelle erlebt, verbreiteter und richtiger scheint mir dies: Mehrwertsteuer nur auf mein Honorar (und ggf. sonstige Pauschalen, s.o), dann die Kosten für die Fahrkarte brutto unter Angabe des jeweiligen Mehrwertsteuersatzes (19% Fernverkehr, 7% Nahverkehr) dazu addieren.
Habe aber auch schon erlebt: Mehrwertsteuer sollte ich aus der Fahrkarte rausrechnen, also auch netto auf die Rechnung, und dann auf Honorar + Fahrkarte dann die Mehrwertsteuer (also auch damals 16%, wenn die Fahrkarte 7 hatte).
Meistens habe ich aber Pauschalen, oft einfach nur einen entsprechend hohen Tagessatz, mit dem alles abgegolten ist. Ist jedenfalls rechnerisch am einfachsten. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Okt 2007 - 22:22
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Habe ich - der eine sagt so, der andere so!
Ich dachte, dass es da eine feste Regelung gibt! Nun werde ich es so wie Sunny machen: beide Pauschalen netto aufschlagen und mit MwSt berechnen!
Kaffeegeld wird wohl die Verpflegungspauschale sein....
Gott sei Dank sind die wenigsten Abrechnungen soooo "kompliziert"
Vielen Dank an euch! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Nov 2007 - 19:07
Fahrtkosten mit oder ohne Mwst.??? |
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Habe von einer Agentur die Aussage, dass die Fahrtkosten ohne Mwst. berechnet werden.
Von einem Steuerberater heisst es, Fahrtkosten zählen als Einnahme, also + Mwst.
Was ist nun richtig??? |
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Gast
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Verfasst am: 23 Nov 2007 - 12:44
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Vergiss die Aussage der AGENTUR ganz schnell!!!!!!!!!!!
Dein Stb hat natürlich Recht!
Die MwSt muss auch bei den Fahrtkosten erhoben werden, denn diese gehören (leider) auch zu Deinen Einnahmen!
Lieben Gruß,
Sandra |
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2007 - 8:29
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Du solltest jedoch ganz klar unterscheiden:
Wenn Du als Privatperson Dein Fahrzeug für 30cent/km an Dich selbst zur gewerblichen Nutzung "vermietest", darf auf keinen Fall die MwSt. eingerechnet sein!
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2007 - 12:50
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Hallo,
ich habe Fahrkosten immer als Kilometerpauschale gezahlt bekommen und das war dann ohne Mwst.
Das habe ich dann bei der Steuer als steuerfreie Einnahmen angegeben und bisher keine Probleme damit gehabt.
Liebe Grüße
Simone Beate |
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Gast
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Verfasst am: 24 Nov 2007 - 16:37
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Auch die Kilometerpauschale hätte mit MwSt. gezahlt weren müssen - es sei denn, Du bist Kleinunternehmer...
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 08 Dez 2007 - 13:32
Verpflegungskosten und Fahrtkosten |
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Anbei habe ich ein Anliegen,
ich muss noch für 2006 Einkommenssteuererklärung machen,
Ich Arbeite im Promotionbereich,
Arbeite 6 Tage die Woche von Mo-Sa ca 9 Std Täglich.
Fahre am Tag ca 60 Km von meiner Wohnung/Betrieb zum EinsatzOrt.
Kann ich für jeden Tag die 0,30 Regelung anwenden !?
Das wären bei 60 Km am Tag * 0,30 18,-€
Kann ich auch eine Pflegepauschale absetzen da ich mich mehr als 8 Stunden von meiner Wohnung/ bzw Betrieb befinde ?!
Das wären auch am Tag ca 6,-€ ?
Danke für eure Antworten. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Dez 2007 - 19:03
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Du kannst als Privatperson Dein Fahrzeug an Dich als Gewerbetreibenden für 30cent/km vermieten - das gilt für jeden gefahrenen Kilometer. Allerdings würde ich Dir dringend empfeheln, von Anfang an ein plausibles Fahrtenbuch zu führen. Für diese Leistung schreibst Du ein übersichtliches Eigenbeleg ohne MwSt. und nimmst es in Deine monatliche Buchführung auf.
Ebenso den Verpflegungsmehraufwand - über 8 Stunden gleich 6,- euro - mit einem Eigenbeleg nachweisen und in die Buchführung aufnehmen.
ciao derde |
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