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Gutschrift statt Rechnung?

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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 01 März 2009 - 12:20

Gutschrift statt Rechnung?
Antworten mit Zitat  

Hallo,

ich werde demnächst für eine Agentur arbeiten, die von ihren Promotern keine Rechnungen haben will sondern statt dessen Gutschriften erstellt. Ist das rechtlich so in Ordnung? Wenn ja, wie verbuche ich (Kleinunternehmer) das ganze dann?
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 01 März 2009 - 12:56

Antworten mit Zitat  

Das ist OK. Zur Gutschrift bekommst Du ja auch ein Abrechnung, diese kannst
Du ja zu Deinen Unterlagen hinzufügen und die Einahmen in deiner Bilanz mit
aufführen. . Problematisch ist es nur, wenn es
Unstimmigkeiten über die Höhe der Gutschrift gibt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2009 - 13:18

Antworten mit Zitat  

Mein Steuerberater meinte mal, das wäre soweit alles rechtens. Lt. seiner Auskunft steht im Umsatzsteuergestz irgendwo (ich glaube es war § 14), dass eine Gutschrift wie eine Rechnung zu bahandeln ist. Er hat aber auch gesagt, dass anders als bei Rechnungen eine Prüfung beim Ersteller der Gutschrift immer zu einer Folgeprüfung beim Empfänger der Gutschrift durch die Finanzbehörden führen würde. Weiß aber nicht, was da dran ist, hab noch keine ausgestellt bekommen.
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Sandy2005
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 936
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 01 März 2009 - 13:25

Antworten mit Zitat  

Aber wenn eine Gutschrift wie eine Rechnung zu behandeln ist, wie läuft das dann mit der Rechnungsnummer?
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 01 März 2009 - 13:33

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Ich nummeriere meine Rechnungen laufend nach der Schreibfolge.
Ich würde dann entweder bei Gutschrifteingang eine Nummer freilassen,
oder bei Fälligkeit und die Nummer einer Gutschrift zuordnen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 März 2009 - 16:22

Antworten mit Zitat  

Ich denke für die Nummerierung bist du in dem Fall nicht zuständig (außer bei der Nummerierung der Kontobelege für deine Buchhaltung;). Es meint, die Gutschrift ist buchhalterisch wie eine Rechnung zu behandeln. Rein vom "Ablauf" her ist sie etwas anderes, da ja nicht (wie gewöhnlich bei einer "normalen" Rechnung) der Leistungserbringer (also du) die Gutschrift ausstellt, sondern der Leistungsempfänger der Aussteller ist. Du bekommst quasi nur einen "Beleg" für deine Unterlagen, den du wie eine Rechnung behandeln musst (also auf die Formalien prüfen, Betrag buchen und Beleg 10 Jahre aufbewahren).
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 März 2009 - 10:34

Antworten mit Zitat  

Also ich hatte das mit den Gutschriften auch schon mal.

Die laufenden Nummern Deiner Rechnungen beinflusst das nicht! Sind ja keine!Wink

Du buchst den Betrag "ganz normal" als Einnahme und gibst als Beleg-Nr. z.B. die Gutschrifts-Nummer an, die der Ersteller angegeben hat.

Eingeordnet hatte ich die Gutschriften dann zwischen meinen Rechnungen - also bei den Einnahmen (was die Belege betrifft) - und das war´s.

Steuererklärung ging ohne probleme oder Fragen durch.

LG
Candy
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