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<< Kündigung Rahmenvereinbarung :: Auftrag und Vertrag - Fragen & Probleme >> |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jun 2010 - 7:11
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Ganz so sehe ich das nicht, denn ist die Rechnung ausgedruckt, kann ich ihr nicht mehr ansehen, das sie einmal ne elektronische Rechnung war. Zudem hat sie keine Unterschrift, da könnte ja jeder kommen und mir ne Rechnung schicken. Ich nehme solche Waschzettel nicht hin.
Sehr interessant §14 UStG
§14 UStG
Aber ich werde mich hier nicht streiten sofern die Agenturen das so wünschen bzw mitmachen sollen sie es so haben. |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jun 2010 - 15:22
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In den Foren ging es in erster Linie darum, an welchen Stellen Betriebsprüfer grundsätzlich Spielraum haben ein Auge zuzudrücken |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jun 2010 - 19:37
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | In den Foren ging es in erster Linie darum, an welchen Stellen Betriebsprüfer grundsätzlich Spielraum haben ein Auge zuzudrücken |
Das wäre schön an mancher Stelle
Aber es gibt sie zu selten und stellen einem jedesmal das ganze Büro auf den Kopf |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jun 2010 - 16:07
Auslagen |
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Ich habe ein ähnliches Problem,
Ich war als Mystery-Shopper unterwegs und die Agentur hat ein fest vereinbarter Betrag pro Shop im Vertrag angegeben.
Nachdem ich nun die Rechnung mit Mwst gestellt habe und die Auslagen extra berechnet habe.Bekamm ich die Rechnung nicht bezahlt.
Die Agentur meinte ich müße die Auslagen auch in der Rechnung ohne Mwst aufführen und dürfte dann die Mwst extra berechnen.
Nun müßte ich ja die Mwst ans Finanzamt abführen obwohl es ja ausgaben waren.
Kann das sein? |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jun 2010 - 17:18
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Das ist korrekt, eben wie ein Durchlaufposten:
Du bezahlst Artikel incl. MWSt. = MWSt. weg
Du ziehst Vorsteuer = MWSt wieder da
Du stellst Rechnung netto + MWSt = MWSt zusätzlich da
Du führst Umsatzsteuer ab = MWSt. weg
= 0,00
Ist halt so, da kein Eigenverbrauch.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2010 - 13:48
Rechnung im Folgemonat schreiben? |
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Hallo,
leider hab ich auf anhieb keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden...
Folgendes:
Ab Oktober bin ich Stundent und wollte daher alle anfallenden Rechnungen für ende September erst im Oktober stellen (wegen Arbeitsamt etc....). Nun macht eine Agentur Stress, ich solle die Rechnung für Leistungen im September auch im September stellen, weil es sonst ärger mit dem Finanzamt gäbe??? Natürlich steht in meiner Rechnung auch immer das Leistungsdatum, warum darf ich denn eine Rechnung nicht eine Woche später erst schreiben?
Danke euch für Qualifizierte Antworten bzw. Links. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2010 - 15:20
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Ich verstehe nicht, warum Du die Rechnungen erst im Oktober schreiben willst. Es zählt der Jahresgewinn, und da ist Dein Status zu irgendeinem Zeitpunkt herzlich egal. Und wenn, zählt sowieso bei Ist-Besteuerten der Zeitpunkt des Geldeinganges.
Ansonsten hast Du alle Zeit der Welt, Deine Rechnungen zu schreiben. Der Anspruch erlischt erst nach 2 Jahren, soweit ich mich erinnere. Habe gerade keinen Link parat, müßte aber in der Rechnungsrichtlinie stehen.
LG,
*** Sabine *** |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 27 Sep 2010 - 17:50
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Wobei es einige Agenturen gibt, die in ihren Verträgen regeln, wann man die Rechnung zu schreiben hat, z.B. jeden Tag, immer am Ende der Woche etc - incl. dem netten Kommentar, dass -wenn man sich nicht an die Frist hält- der Honoraranspruch automatisch verfällt...
Solange Du einen solchen Vertrag nicht unterschrieben hast (inwieweit es rechtlich gültig wäre, weiß ich nicht), kannst Du Deine Rechnung auch im Oktober schreiben. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2010 - 19:28
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Ich wollte nur vermeiden noch im September bezahlt zu werden weil im moment noch jeder Geldeingang mit staatlichen Gelder verrechnet wird... Ihr ahnt was ich meine.
Ich glaube als Kaufmann hat man sogar das Recht 3 Jahre nach Leistungsdatum/Liefertermin eine Rechnung zu stellen.
Mhm, schon möglich das im Vertrag was drin stand, habe aber keine Lust gehabt den nochmal rauszukramen. Ich habe die Rechnung geschrieben und ausgedruckt morgen gehts in die Post und übermorgen ist es da, also kaum noch eine Chance mich im September zu bezahlen . Da müssten die echt fix sein.
Ich glaube der Grund der Agentur ist lediglich, dass diese mit Ihrem Kunden abrechnen möchte und das erst dann kann, wenn ich meine Rechnung gestellt hat. Ich werde nämlich öfters am nächsten Tag von Personalleasing Agenturen angerufen und gefragt wie lange ich nun netto gearbeitet hätte. Meistens reicht dann aber eine mündliche Angabe und es ist mir überlassen wie schnell ich eine Rechnung schreibe.
Finde diesen Stress schon komisch, Leistungsdatum war bis zum 18.09 heute wurde erst das Equipment abgeholt, also soooo lange ist das nun nicht her. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2010 - 15:03
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ertl hat Folgendes geschrieben: |
Ansonsten hast Du alle Zeit der Welt, Deine Rechnungen zu schreiben. Der Anspruch erlischt erst nach 2 Jahren, |
Der Anspruch erlischt nach 3 Jahren,wobei die Verjährungsfrist immer mit dem Folgejahr anfängt.
Sprich:
Ein Zahlungsanspruch vom 01.02.2010 ist erst am 01.01.2014 verjährt.
Eine Rechnung verjährt aber nie!
Der Schuldner muß die Verährung des Zahlungsanspruchs gestaltungsrechtlich widersprechen.Wenn er das nicht macht:Pech!
Zitat: | Wobei es einige Agenturen gibt, die in ihren Verträgen regeln, wann man die Rechnung zu schreiben hat, z.B. jeden Tag, immer am Ende der Woche etc - incl. dem netten Kommentar, dass -wenn man sich nicht an die Frist hält- der Honoraranspruch automatisch verfällt...
Solange Du einen solchen Vertrag nicht unterschrieben hast (inwieweit es rechtlich gültig wäre, weiß ich nicht), kannst Du Deine Rechnung auch im Oktober schreiben. |
Zu kurz gesetzte Fristen sind ungültig und anstelle dieser treten wieder die gesetzlichen Fristen in Kraft. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2010 - 9:43
§ 4 UStG - Rechnungsstellung ins europäische Ausland... |
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Hallo Ihr,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Für einen Auftraggeber im europäischen Ausland (EU) muss ich eine Rechnung erstellen. Klar, da gilt die Regelung, dass man die Rechnung ohne die reguläre MwSt. erstellt weil Deutschland u. Auftraggeberland unterschiedlich hohe Steuern haben.
Meine Frage:
Welchen Satz mit diesem Paragraphen muss ich denn dann unter die betreffende Rechnung schreiben?
Ich habe schon gegoogelt, jedoch bekomm ich immer nur die kompletten Gesetzestexte.
Bitte helft mir, will die Rechnung schreiben
Danke |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2010 - 14:25
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Zitat: | Klar, da gilt die Regelung, dass man die Rechnung ohne die reguläre MwSt. erstellt weil Deutschland u. Auftraggeberland unterschiedlich hohe Steuern haben.
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Das hängt nicht vom Auftraggeberland ab (siehe z.B den Warenverkehr),sondern ob die Dienstleistung in DE oder eben im Ausland erbracht wurde.
Zitat: | Welchen Satz mit diesem Paragraphen muss ich denn dann unter die betreffende Rechnung schreiben?
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Wichtigere Zahlen wären wohl SWIFT und IBAN auf der Rechnung,sonst kommt die Kohle nie an. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2010 - 21:40
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Dienstleistung in DE für österreichischen Auftraggeber.
Also dann doch MwSt. einholen?
IBAN SWIFT ist ja logisch, ne... |
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Gast
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Verfasst am: 30 Sep 2010 - 10:33
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Normalerweise mit Mwst,aber Österreich meine ich wäre eine Ausnahme......
.....mußt du mal googeln oder am besten die Agentur selber fragen.
P.S:
In Frankfurt baut eine schwedische Firma gerade ein Hochhaus.Stell dir mal vor die würden keine Mwst einnehmen und dem deutschen Staat zuführen. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2010 - 11:40
Rechnung schreiben wenn Geld bereits da |
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Hallo,
habe meine zwei 1. Jobs hinter mir.
Die eine Agentur schreibt die Rechnung selbst. Die andere hat bereits am letzten Messetag schon überwiesen.
Wie ist es denn in dem Fall mit der Rechnung? Muß ich bei dieser irgendwas beachten? Oder einfach eine ganz normale Rechnung schreiben mit z.B. der Vorlage auf PB?
Vielen Dank schon mal für Antworten. |
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