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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Aug 2010 - 9:46

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Da mein Freund in München wohnt und ich eine Unterkunft bei ihm habe, habe ich Mpnchen angegeben, da man so leichter Jobs bekommt. Eine Agentur hat mir gesagt, dass ich bei der Intersolar nur deshalb nicht genommen worden bin, weil ich nicht in München wohne. Schmeisst mich doch raus, wenn ihr euch wegen solchen Kleinigkeiten aufführt. Und ob ich nun während der messe oder immer dort wohne, das ist doch egal. Ich finde es sowas von lächerlich wegen 5 läppischen cm so einen Aufstand zu machen. Ich habe meistens sogar über 5cm Absätz und da merkt man das nciht mehr.

Ich habe jetzt übrigens gesagt, dass ich mit meiner Husarbeit zeitliche probleme haben,war also ehrlich. Ich soll mich ende der woche nochmal melden und dann zu oder absagen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2010 - 10:20

Wie macht ihr das?
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Habe mich bei einer Agentur beworben, kurz darauf habe ich eine Liste erhalten mit Orten und der Bitte anzugeben wo ich wann arbeiten könnte. Hab die Liste gleich zurück geschickt. Am nächsten Tag kamen ein paar Fragen bzgl. der Vertragsgestaltung. Die hab ich auch beantwortet und darum gebeten sobald wie möglich bescheid zu geben für welche Termine sie mich buchen möchten, Antwort darauf war, sie möchten mich def. für ein paar der genannten Termine buchen und gestalten jetzt den Vertrag.

Das war am Fr. Hab mittlerweile von 3 anderen Agenturen Anfragen für Jobs die sich mit den von mir angegebenen Terminen bei der 1. Agentur überschneiden.

1. Agentur gestern früh noch mal angeschrieben, is jetzt noch keine Antwort erhalten.

Wie sieht das denn nun aus? Bin ich durch das bisherige Geschehen schon zu etwas der 1. Agentur gegenüber verpflichtet? Wäre natürlich super wenn ich dort gebucht werde, aber wenn ich jetzt warte, den anderen Agenturen absage und dann von der 1. nix mehr kommt???

Mache noch nicht lange Promotionjobs, daher die Frage inwiefern so ein Fall zu handhaben ist.

Vielen Dank schon mal für Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2010 - 10:35

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So wie du das beschreibst, klingt es nicht danach, dass du schon daran gebunden bist. Schreib der Agentur doch noch mal eine Mail, dass du für den Zeitraum noch 2 Optionen hast und bis heute Abend eine verbindliche Buchung benötigt, da du sonst nicht mehr alle Termine wahrnehmen kannst. Es ist doch eher unwahrcheinlich, dass sich eine Vertragsgestaltung so lange hinzieht. Sowas haben die als Vorlage und ändern dann nur noch die Daten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Okt 2010 - 17:19

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Danke für die Antwort.. Habe es ähnlich vormuliert wie vorgeschlagen. Und siehe da, innerhalb einer halben Std. waren alle Unterlagen da, plus das Angebot für einen weiteren Job...
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Okt 2010 - 23:02

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Na also, geht doch Wink. Manchmal muß man den Agenturen echt Beine machen, sonst wird das nix.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Nov 2010 - 11:20

Agentur will Tankkosten auf mich abwälzen
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Hallo, eigentlich bin ich mit der Beantwortung meiner eigenen Frage schon sehr weit, aber rein aus Interesse würde ich gerne mal eure Meinung dazu wissen.

Was war: Ich bekam ein Auto von einer Agentur gemietet und habe damit meine Jobs erledigt.
Als ich das Auto zurückbringen sollte wurde mir von der Agenturmitarbeiterin, die leider schon mehrfach gelogen hat, gesagt ich könnte den Wagen überall abgeben.
Ich konnte also den Wagen nicht bei irgendeiner Station abgeben, sondern mußte ihn am anderen Ende der Stadt abgeben, Hierbei sind mir Rückfahrtkosten von 2,25€ entstanden.
Aber nun das interessante: Weder beim Auftrag, noch telefonisch, habe ich die Weisung erhalten ich solle das Ato nachtanken. Nun hat der Autovermieter für einen leicht überhöhten Preis das Auto nachgetankt. Diese Kosten im dreistellingen Bereich will die Agentur nun komplett auf mir abwälzen.
Der übliche Vorgang wäre übrigens gewesen das ich das Auto betankt hätte, und Ihnen die Quittung weitergereicht hätte.

Ich hatte schon angeboten aus Kulanz den Differenzbetrag der Kosten zu tragen, dies wurde aber abgelehnt.

Ich bin gespannt
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Nov 2010 - 12:28

Antworten mit Zitat  

Hmm, das Autovermietungen zu anderen Konditionen tanken ist eigentlich bekannt. I. d. R. kommt ja bei Rückgabe auch die Frage, ob vollgetankt wurde. Allerdings etwas verwunderlich, dass du jetzt den vollen Betrag bezahlen sollst und dein Angebot die Differenz aus Kulanz zu begleichen abgewiesen wurde. Halt uns auf dem Laufenden, wie es ausgeht!
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 Nov 2010 - 13:01

Antworten mit Zitat  

Nun gut:

Dass man bei einer Autovermietung den Wagen vollgetankt zurückbringt,ist genauso allgemein bekannt,wie das man an der Supermarktkasse beim verlaseen des Geschäftes bezahltt. Wink

Zum Fall:

Es ist der Agentur nuneinhmal ein Schaden dadurch enstanden,dass nuneinmal der Autovermieter "Arbeitskraft" aufwenden mußte,um den Wagen vollzutanken.

Ergebnis:

Du mußt diese in den AGBs des Vermieters zusätzlichen Kosten tragen,selbstverständlich jedoch abzüglich des üblichen Preises des Kraftstoffs.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Nov 2010 - 1:26

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Also das mit dem Volltanken vor dem Abgeben des Fahrzeugs sollte tatsächlich bekannt sein... das verlangt sogar meine Autowerkstatt, wenn ich für die Zeit der Reparatur ein Ersatzfahrzeug bekommen habe.

Sprech nochmal in einer ruhigen Minute mit der Agentur... ich vermute, die wissen nicht wirklich, wie sie Dein Angebot dann steuertechnisch korrekt verbuchen sollen.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Nov 2010 - 12:33

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Manche haben eben einfach Kaugummi an den Sohlen! Very Happy
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Nov 2010 - 22:00

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Manche sind auch angewachsen!

Dieses Jahr mußte ich schon paar Mal mit absagen drohen,bis man da in die "Pötte" kam..................................

........aber dann hatten einige anscheinend einen Ferrari Motor versteckt eingebaut. hehe
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2010 - 23:14

Festlegung im Vertrag wann eine Rechnung zu schreiben ist
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Hi Leute,
habe leider keinen passenden Eintrag hierzu gefunden.
Arbeite jetzt für eine Agentur, die im ersten Monat ganz normal meine Rechnung nach 14 Tagen Zahlungsziel bezahlt hat, was auch so im Vertrag steht.
Für diesen Monat sind sie der meinung, s ich auf den Vertragspunkt im Vertrag stützen zu können, dass ich die Rechnung nur noch einmal im Monat zu stellen habe.
Meine frage nun, ist das überhaupt rechtswirksam, einen promotor vorschreiben zu können, wann er seine rechnung zu schreiben hab?
Ich weiss, dass auch wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, Punkte aber Rechtwidrig sind, die einfach ausser acht gelassen werden können und der restliche Vertrag trotzdem seine Gültigkeit behält.
Habe schon versucht, im Internet was heraus zu finden, aber es scheint nicht so einfach zu sein.
Mein problem, man arbeitet jetzt extrem viele tage vor, muss zu den 4 wochen noch 2 wochen warten, bis das geld da ist (also mit viel glück 6 wochen). man geht extrem in "vorkasse" und man weiss ja nicht, was in 6 wochen passiert. zumal man ja dann schon den nächsten monat arbeitet für die...und im schlimmsten fall 2 monate rückstand hat, bevor man mitbekommt, das die firma insolvensz oder sowas geht.
gibt es da im gesetz nen § der festlegt, dass ein selbstständiger selber das recht hat, seine rechnung zu stellen, wann er will??

Wäre echt klasse, wenn mir jemand helfen könnte...

Danke schonmal für die antworte.

gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Nov 2010 - 0:49

Antworten mit Zitat  

Du hast dich vertraglich an eine Klausel gebunden und die Frage bleibt,warum
diese rechtswidrig sein sollte.

Du hast damit die "Leistung" der Agentur (Vergütung) und somit nur den Vergütungsanspruch nach "hinten" geschoben.Dieser ist nun nicht mehr sofort nach Leistungserbringung fällig,sondern erst am Ende des Monats abzurechnen.
´Somit hast du jetzt Lehrgeld bezahlt und streiche derartige Klauseln nächstes Mal aus dem Vertrag heraus.

§§611,286 BGB gewähren jedem nach eigenem Ermessen eine Rechnung zu schreiben.

Rechtwidrig (und auch oft in Verträgen zu lesen):

"Die Rechnung muß spätestens 10 Tage nach Aktionsende vorliegen,sonst verfällt jeglicher Zahlungsanspruch".

Hier greift der Grundsatz der Privatautonomie (Vertragsfreiheit) nicht,da nach §195 BGB ein Zahlungsanspruch erst nach 3 Jahren verjährt.Nach dem Gewohnheitsrecht setzt eine zu kurze vereinbarte Frist die gesetzliche wieder in Kraft,und dass 3 Jahre (gerechnet jeweils ab Jahresende) in einem groben Missverhältniss zu 10 Tagen liegt,sollte jedem klar sein.
Diese Klausel wäre rechtswidrig und somit unwirksam.
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 02 Dez 2010 - 10:23

Antworten mit Zitat  

Ich würde es einfach mal mit einem freundlichen Anruf und direkter Klärung versuchen.
Wenn Du denen erzählst, dass Du an Insolvenz glaubst, macht das sicher einen tollen Eindruck... hehe - auf die Tatsache, dass Du in Vorkasse treten musst und da sechs Wochen sehr lang sind, kannst Du Dich aber ja berufen. Versuch´s halt mal mit dem Einwand, dass Du das Geld bitte eher benötigst, ob man in diesem Fall nicht nochmal eine Ausnahme machen könnte. Lege direkt einen entsprechenden Zeitraum fest, wie lange, Du Deine Rechnungen öfter als einmal monatlich schreiben willst.

Das mit der Insolvenz ist im übrigen kein besonders tolles Argument vor Dir selber; für eine Agentur in den Einsatz zu gehen, der Du nicht traust, ist nicht sehr geschickt Wink ?!
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2010 - 14:51

Antworten mit Zitat  

npflip hat Folgendes geschrieben:
I

Das mit der Insolvenz ist im übrigen kein besonders tolles Argument vor Dir selber; für eine Agentur in den Einsatz zu gehen, der Du nicht traust, ist nicht sehr geschickt Wink ?!


Je nachdem,wo du wohnst!
Nach 3 Insolvenzen hier ansäßiger und deutschlandweit bekannter Agenturen (und hier waren auch Freunde/Bekannte von mir betroffen),hat wohl jeder Frankfurter "bissl braunes".......
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