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Promotionausfall und kurzfristige Jobabsagen

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PostPosted: 13 Feb 2011 - 12:56

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DanMat wrote:
Biete doch einfach an, dass du deren Angebot unter der Voraussetzung annimmst, dass sie dir die vertragswidrig abgesagten Tage zu 50 % bezahlen. Sagen die dann, dass sie das nicht machen, kannst du immernoch drauf bestehen 50 - 75 % des vertraglich zugesicherten Honorars für die volle Zeit bezahlt zu bekommen.


Ja!Ja!..........und nochmals JA!

Er wollte aber gar nicht erst den Job antreten und trotdem Schadenersatz
stellen!

Das geht natürlich nicht!
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PostPosted: 13 Feb 2011 - 14:34

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Dave_E wrote:


Ich würde den Job nicht antreten, wenn ich für die ersten 3 Tage keine kompensation erhalte. Das finde ich legitim, da ich für 10 tage unterschrieben habe und man die Einsatzzeit nicht ohne legitimen Grund ändern kann, oder entscheidest du einfach mal willkürlich, dass du 3 Tage vor eigentlichem Ende einfach aufhörst zu arbeiten ? Und was würde die Agentur da sagen?


Dass du für die ersten 3 Tage eine Entschädigung zusteht haben dir schon mehrere User und ich auch bestätigt. Wink

Der Gedankengang den Job gar nicht anzutreten und dann Schadenersatz für den ganzen Zeitraum einzufordern ist jedoch nicht nachvollziehbar.
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PostPosted: 16 Feb 2011 - 19:14

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Geht auch "netter":

Ich mache gerade eine Aktion bei der gibt es von 3 - 7 Stunden einen Pauschalbetrag (bis jetzt lag ich immer darunter Wink , ab der 8. Stunde einen festen Stundenlohn, Kilometergeld & ab 50 gefahrenen Kilometern noch eine Zeitaufwands-Stundensatz Very Happy
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PostPosted: 17 Mar 2011 - 15:51

Geplatzter Job, wieviel Ausfallentschädigung steht mir zu???
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Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine wichtige Frage. Ich war zur Cebit gebucht, für insgesamt fünf Tage. Es sollte über 600 Euro geben. Ich habe den Einzelvetrag unterschrieben von der Agentur per Mail zurückbekommen. Ich bin also nach Hannover gefahren und habe einen Abend vor der Messe nochmal in der Agentur angerufen, um zu fragen, wo wir uns am nächsten Tag treffen, da wurde mir gesagt, dass ich nicht gebucht bin. Obwohl ich den unterschriebenen Einzelvertrag habe UND ich sogar noch mit der zuständigen Dame Mails geschrieben habe, wegen dem Outfit.
Wer kann mir helfen? Was steht mir zu?
Hatte auch schon mit der Agentur Rücksprache gehalten, sie wollten sich noch am selben Tag melden, das ist nun aber auch schon eine Woche her und es kam NICHTS!!!!!!!

Viele liebe Grüße,
Cathleen
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PostPosted: 17 Mar 2011 - 15:57

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Naja, wenn du schon ein Gesprächsangebot abgegeben hast und sich niemand darauf meldet und die Absage außerdem sehr kurzfristig war, würde ich direkt den vollen Betrag als Entschädigung in Rechnung stellen.
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PostPosted: 17 Mar 2011 - 15:59

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Meinst also, ich sollte einfach eine Rechnung schrieben mit dem vollen Betrag?
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PostPosted: 17 Mar 2011 - 16:02

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Bei dem Sachverhalt:
100% Ausfallentschädigung + Reisekostenerstattung + Hotel/Übernachtungspauschale.

Einigen würde ich mich an deiner Stelle bei 50- (eher) 75% der 600€ + der vollen Reise-/Übernachtungskosten.

Sollte ein Arbeitsvertrag geschlossen worden sein (sprich Abrechnung über LSK) auf gar keinen Fall unter 75% der Ausfallverdienstes gehen!
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PostPosted: 17 Mar 2011 - 16:07

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CathleenP wrote:
Meinst also, ich sollte einfach eine Rechnung schrieben mit dem vollen Betrag?


Du machst mit einem Schreiben deine "Schadenersatzansprüche" geltend,basierend auf dem Einzelvertrag und deinen Auslagen und heftest diese als "Rechnung" mit den jeweiligen Einzelposten dran.
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PostPosted: 17 Mar 2011 - 18:13

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Ok, dann versuche ich das erstmal so. Meinst also, ganz, ohne nochmal mit der Agentur ein Telefonat zu führen? Ich hatte mir für Montag erstmal einen Beratungstermin beim Anwalt geholt.... Wollte mal hören, was er meint, wieviel ich geltend machen kann.
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PostPosted: 17 Mar 2011 - 18:19

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CathleenP wrote:
Ok, dann versuche ich das erstmal so. Meinst also, ganz, ohne nochmal mit der Agentur ein Telefonat zu führen?


Hast du doch schon versucht.Bei dem Sachverhalt bleibt nichts anders übrig!

Hast du eine gewerbliche Rechtschutzversicherung????
Bei einem Vergleich,bei dem es hier sicher herauslaufen wird,mußt du deinen Anwalt selber zahlen.
Der Anwalt gibt auch nicht gerne Tipps,sondern wird gerne den fall selber übernehmen,um Geld zu verdienen.

Am besten eine (kostenlose) Rechtsberatung aufsuchen;diese gibts in jeder größeren Stadt bzw. an der Uni.

Falls du unter dem Freibetrag bist,kannst du "Prozesskostenhilfe" beantragen.Bei der Fallage wird sie dir sicher genehmigt.
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PostPosted: 25 Mar 2011 - 21:27

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So, ich habe am Montag die Rechnung per Einschreiben weggeschickt.... Nun bin ich gespannt.... Smile
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PostPosted: 04 Apr 2011 - 14:00

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CathleenP wrote:
So, ich habe am Montag die Rechnung per Einschreiben weggeschickt.... Nun bin ich gespannt.... Smile


und hast etwas von denen gehört? würd mich ja schon interessieren, wie es ausgeht yo
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Guest






PostPosted: 08 Apr 2011 - 0:18

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Hast du schon einen Vertrag bekommen, wo drin steht, dass du das volle Geld (oder einen entsprechend großen Anteil) bekommst, wenn die Agentur kurzfristig absagt? Ich noch nie...
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PostPosted: 20 May 2011 - 17:36

Plötzlich gekündigt.... HILFE !!!!!
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Hallo Zusammen,

und zwar hab ich folgendes Problem:

Der Job sollte vom 20.4 - 11.6.11 gehen. Die ersten 4 Wochenende waren wir im Einsatz je Freitag und Samstag. Diese Woche am Mittwoch früh rief die Agentur an und teilte uns mit, dass der Kunde uns nicht mehr haben würde, aufgrund der nicht erreichten Zielmengen, welche aber nicht vertraglich geregelt sind. Nur bei erreichen bzw überschreiten gibt es einen Bonus.

Nun ist die Frage, da wir nicht mehr in den Einsatz gehen werden, ob wir geldlich gesehen noch irgendwas rausholen können!!!!????!!!!!
Mir gehen, dank diesem Ausfall knapp 1000 € durch die Lappen....

Vielen dank schonmal Wink
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PostPosted: 22 May 2011 - 11:16

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Sie als Gewerbetreibender schulden Ihrem Vetragspartner ein Arbeitsergebnis, keine Arbeitszeit. Ebenso darf Ihr Vertragspartner mit Ihnen nur einen Vertrag über eben dieses Arbeitsergebnis schließen, Sie aber nicht für eine bestimmte Anzahl von Tagen buchen - dann wären Sie nämlich Arbeitnehmer.
Haben Sie also einen Vertrag vorzuweisen, in dem dieses Arbeitsergebnis mit einem entsprechenden Lohn beschrieben ist, können Sie bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Ausfall oder Abbruch dieses Auftrages Schadenersatz einklagen - sehen Sie sich hierzu bitte noch einem Ihren Vertrag an. Beispiel: Sie beauftragen einen Maler mit der Neugestaltung Ihres Wohnzimmers, dafür erhält der Maler € 1000,-
Nach drei Tagen beschließen Sie, Ihr Wohnzimmer doch nicht mehr umgestalten zu wollen, so dass der Maler den Auftrag abbrechen muss.
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