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<< Werkstudent (20h/Woche) + Promojob am We :: Buchhaltung erledigen lassen >> |
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Gast
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Verfasst am: 04 Apr 2010 - 12:29
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Kann mir jemand sagen, ob man als Student beim arbeiten auf Lohnsteuerkarte versicherungen bezahlen muss? Bin normal Familienversichert.
Mir wurde sozialversichereung , arbeitslosenversicherung usw. alles abgezogen |
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Gast
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Verfasst am: 12 Apr 2010 - 12:22
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Hallo,
ich habe eine dringende Frage:
Ich schildere kurz meine Situation:
Ich habe zum 17.April bei meinem AG gekündigt (geringfügige Beschäftigung - bis 400€).
Von 10.04-15.04. arbeite ich auf ner Messe ebenfalls auf LSTKarte, allerdings ist dies eine Kurzfristige Beschäftigung.
Nun war mein AG nett und gab mir jetzt schon die LSTKarte, um es auf der Messe verwenden zu können.
Allerdings ist es so, dass ich insg. nicht mehr als 400€ verdienen darf ohne Steuer zu zahlen. Da es aber ca 500€ werden kann, weiß ich nicht, wie das mit der kurzfristigen Beschäftigung berechnet wird? Gilt die 400€ Regel dennoch, obwohl nicht beide geringfügig sind? |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2011 - 17:24
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Hallo!
Bei einer Ausschreibung für einen einmaligen Promojob wird die Vergütung auf Steuernummer oder Gewerbeschein gezahlt.
D. h. ich brauche dafür keinen Gewerbeschein anmelden, wenn ich bereits eine Lohnsteuerkarte besitze?!
Wenn dem so ist, wie komme ich dann an meine Lohnsteuerkarte, die noch bei meinem damaligen Arbeitgeber (eine Bibliothek) sein müsste?
Muss ich die Karte dann an die Promotionsagentur schicken oder passiert das automatisch?
Vielen Dank im Voraus! |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2011 - 17:33
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Mit "auf Steuernummer" ist nicht die Lohnsteuerkarte gemeint. In einigen Städten bekommen Promotoren keinen Gewerbeschein, sondern nur eine Steuernummer (die nicht identisch ist mit der normalen).
So wie der Job ausgeschrieben wurde, ist keine Bezahlung auf Lohnsteuerkarte vorgesehen, sondern eben nur auf Rechnung Gewerblicher.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jul 2011 - 19:34
Lohnsteuerkarte 6 und Gewerbeschein |
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Hallo ihr lieben,
ich habe eine kurze Frage zu der Lohnsteuerkarte. Ich wollte jetzt anfangen auf der IAA in Frankfurt zu arbeiten, leider ist das alles ganz neu für mich und ich habe da noch keinen Überblick. Vllt könnt ihr mir ja helfen...
Kurze Info zu dem Sachverhalt.
Also ich habe zur Zeit eine Teilzeitjob. Bei diesem Arbeitgeber liegt auch meine Lohnsteuerkarte (Klasse 1) vor. Ich werde aber zum 30.9 das Arbeitsverhältnis kündigen. Da ich noch Resturlaub habe wird mein letzter Arbeitstag der 6.9 sein daher werde ich dann die Möglichkeit wahrnehmen und bei der IAA arbeiten.
Nun meine Frage, ist es möglich das ich schon eher die Lohnsteuerkarte (1) vom alten AG erhalten, damit ich sie schon bei der Agentur vorlegen kann? Ansosnten würde ich ja mit der die Steuerklasse 6 abgerechnet?
Stimmt es, das wenn man weniger als 50 Tage über den Gewerbeschein gearbeitet hat, dass man dann von der sozialversicherungspflichtig befreit ist? Dann würde ich nämlich bei der Agentur die Lohnstuerkarte 6 vorlegen und dann über die Steuererklärung mir die gezahlte Lohnstuer wiederholen...??? Geht das???
VIELEN DANK FÜR EURE HILFE |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jul 2011 - 22:19
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Also ein paar Sachen hast du durcheinander gehauen. Die besagten 50 Tage sind unter Umständen ähnlich wie ein Nebenjob auf Lohnsteuerkarte und haben mit dem Gewerbeschein nichts zu tun. Damit dieser Nebenjob SV- und lohnsteuerfrei abgerechnet werden kann, darfst du maximal 50 Tage für die Firma im Jahr arbeiten bzw. insgesamt auch bei anderen Firmen auf Basis dieser kurzfristigen Beschäftigung 50 Tage nicht überschreiten. Schau dazu einfach mal www.minijobzentrale.de, unter dem Stichpunkt "Kurzfristige Beschäftigung", da ist alles ganz gut erklärt! |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jul 2011 - 8:52
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Deine Lohnsteuerkarte Klasse 1 wirst du wohl noch nicht wiederbekommen, weil die noch zur Abrechnung gebraucht wird. Und selbst wenn dürftest du die nicht benutzen, weil deine Arbeitsverhältnis ja noch bis zum 30.09. geht und du keine zwei gleichzeitigen über die gleiche Lohnsteuerkarte abrechnen darfst. Du musst also eine mit Klasse 6 beantragen.
Wenn du damit kurzfristig beschäftigt wirst, darfst du im Kalenderjahr 50 Tage sozialversicherungsfrei arbeiten, wie DanMat ja auch schon schrieb. Lohnsteuer fällt aber trotzdem erst mal an. Bei Klasse 1 sind das immer so 20-25%, wieviel das bei Klasse 6 ist, weiß ich leider nicht. Die abgeführte Lohnsteuer kannst du dir aber wieder holen, wenn du bei deiner Steuererklärung nicht über die Freigrenze kommst. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jul 2011 - 10:03
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Vielen vielen Dank für eure Antwort...
eine Frage ist noch aufgekommen... kann ich es selber entscheiden wem ich die LSK 1 und wem ich die LSK 6 gebe? Also dann würde ich ja bei meinem aktuellen AG die 6 im september vorlegen, da ich hier viel weniger verdiene und die LSK 1 würde ich dann bei der Agentur vorlegen.
DANKE nochmal
lg |
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Gast
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Verfasst am: 24 Okt 2011 - 12:07
Vorerst Steuernummer aus Lohnsteuerkarte verwenden? |
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Hallo zusammen
Bin auch n Promo-Neuling und habe jetzt meine ersten zwei Jobs gemacht. Hauptberuflich bin ich Angestellte.
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich allerdings heute erst abgeschickt, bin zwar noch in der gesetzten Frist, aber ich weiß jetzt nicht so recht, wie es sich mit dem Abrechnen der Jobs verhält.
Kann ich einstweilen meine "alte Steuernummer" aus meiner Lohnsteuerkarte verwenden?
Nicht böse sein, ist wahrscheinlich ne dumme Frage, aber ich steh irgendwie gerade auf der Leitung und wäre für Hilfe sehr dankbar |
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Gast
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Verfasst am: 24 Okt 2011 - 12:54
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Nein. Du benötigst die Steuernummer, die dir für die gewerbliche Tätigkeit zugeteilt wird. Ruhig mal freundlich "Druck" machen beim Finanzamt. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Okt 2011 - 15:02
Re: Vorerst Steuernummer aus Lohnsteuerkarte verwenden? |
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Bibs83 hat Folgendes geschrieben: |
Nicht böse sein, ist wahrscheinlich ne dumme Frage, aber ich steh irgendwie gerade auf der Leitung und wäre für Hilfe sehr dankbar |
Am besten beim FA anrufen und sich telefonisch die Str.Nr. geben lassen - das klappt meistens!Wenn nicht beim ersten Mal,nochmal versuchen (anderer Sachbearbeiter)!
Ansonsten Termin ausmachen und kurz vorbeifahren.
Normalerweise dauert der postaliche Weg ca. 4 Wochen - da aber zum 30.09 der zweite Termin zur Strerklärung war,kann es natürlich länger dauern...... |
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Gast
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Verfasst am: 24 Okt 2011 - 15:25
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Danke, Ihr seid spitze |
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Gast
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Verfasst am: 26 Okt 2011 - 15:27
Job auf Lohnsteuerkarte und mysteriöse Abrechnung |
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Hallo ihr Lieben,
ich hab folgendes Problem:
Ich habe im September 7 Tage lang auf der IFA gearbeitet und musste auf Lohnsteuerkarte abrechnen, aus wahrscheinlich euch bekannten Gründen. Ich habe vorher noch nicht auf Messen auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und nicht vermutet, dass solch hohe Abzüge auf mich zukommen. Doch gestern wurde ich dann eines Besseren belehrt. Von 1020 Euro brutto bleiben mir nur 598 netto.
Ich habe sofort meiner Steuerberaterin geschrieben und die meinte, dass das überhaupt nicht sein kann und ich bei der Agentur nochmal nachfragen soll. Die meinten jedoch, dass kein Fehler vorliegt und waren auch alles andere als nett.
Nun bin ich mit meinem Latein am Ende. Was kann ich machen? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Okt 2011 - 15:32
Re: Job auf Lohnsteuerkarte und mysteriöse Abrechnung |
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Die Lohnabrechnung zuschicken lassen und dem Steuerberater nochmal heranziehen.
Nach § 108 GwO ist jeder Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung zukommen zu lassen. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Okt 2011 - 15:33
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Ich hab die Abrechnung ja gestern bekommen und meiner Steuerberaterin auch gezeigt. Sie meinte, dass wären viel zu hohe Steuern. |
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