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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 14:43
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Habe sowas gestern von nem Promoter erzählt bekommen....
aber als MR habe ich davon noch nichts gehört.und im Grunde finde ich das auch nicht wirklich fair,immerhin haben sich alle nen 2-wöchigen Zeitraum frei gehalten....hmmmm....aber wenn es zu glatt läuft.....
Bin mal gespannt ob sonst noch wer konkret was gelesen/gehört/mail oder Anruf erhalten hat
sunny greetz |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 14:46
Handeln für nothing??? |
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Also, mal vorneweg : ich bin auch eine von denen, die gestern abend "gekickt" wurden ! Und......ich mach auch nicht gerade Handstand vor Freude!!!!
@mortie :
Du bist bestimmt des Lesens mächtig und hast, wie vermutlich ja alle hier, eine Auftragsbestätigung bekommen. Lies doch mal §2 Auftragdauer. Dort steht: "...und endet spätestens am 15.01.2005, ohne dass es vorher eine Kündigung bedarf." Du hast demzufolge keinerlei ANSPRUCH bis zum 15.01. zu arbeiten!!!
Weiterhin kannst Du in den AGB`s auf der Rückseite lesen unter AKTIONSABSAGEN: Punkt 4. : Muss die Aktion aus vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden, entfällt der Honoraranspruch des Auftragnehmers. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die weitere Tätigkeit des Auftragnehmers NICHT MEHR WÜNSCHT.
Frage : WAS bitte willst Du dagegen tun? Du hast keinerlei Handhabe oder eine rechtliche Grundlage.
Und an die Presse wäre ich an Deiner Stelle nicht gegangen. Denke mal an eventuelle Regressansprüche, wenn Du Deinen persönlichen Frust (und Verlust) gegen die Agentur oder TollCollect wendest......
Es gibt unter den AGB`s noch einen Punkt der da lautet : SCHWEIGEPFLICHT. Willst Du es Dir eigentlich ganz vermiesen???
Außerdem sind sie ja noch nicht mal VERPFLICHTET, einen Ausfall zu bezahlen. Ich hab kein Problem damit dass sie das tun - egal wie hoch die Summe ist !
Sorry, aber ich hätte gerne wie all die anderen hier noch liebend gerne bis 15.01. gearbeitet. Allein schon der finanzielle Verlust ist für einige bestimmt nicht, oder nur schwer aufzufangen. Doch es gibt keinerlei Grundlage dagegen anzugehen und so bleibt nur das, was Du an den Usern hier "bemängelt" hast : Frust ablassen im Forum !
Viel Erfolg meinen "Leidgenossen" bei der Jobsuche
Liebe Grüße
Bine |
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 15:22
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Frechliebe hat alles wichtige gesagt, weitere sinnlose meckerpostings über den Job werden ohne Ankündigung gelöscht. Ihr habt Verträge, daran haben sich beide Seiten zu halten! ut das eine Seite nicht, geht die andere am besten zum Anwalt, hier rummeckern is nich, ihr seid Erwachsene Menschen! _________________ Der Kabel Blog
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 15:23
Jaja, Kleingeist und kein Ende |
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Hi,
Frust? Nö, überhaupt nicht, nur kaufmännisches Denken!
Frage : WAS bitte willst Du dagegen tun? Du hast keinerlei Handhabe oder eine rechtliche Grundlage.
---->>Das wird sich wohl klären lassen, wozu gibt es Anwälte?
Und an die Presse wäre ich an Deiner Stelle nicht gegangen. Denke mal an eventuelle Regressansprüche, wenn Du Deinen persönlichen Frust (und Verlust) gegen die Agentur oder TollCollect wendest......
----->>Ich lasse keinen persönlichen Frust ab, sondern lese wie Du auch
nun mal meine Post. Und da steht unter anderem : "Sie sind in der Zeit vom 02.01.05 bis 15.01.05...eingeplant." Zudem habe ich wie du einen entsprechend lautenden Tourenplan erhalten. Den Richtern am Amtsgericht wird das schon positiv beeindrucken. Weiter ist nunmal so, KÄMPFEN ist besser als HEULEN! Und was interessieren mich AGB's etc., wenn die agentur ohnehin nur die Dienstleistung erbringt und sich von Schadensersatzansprüchen hat freistellen lassen.
Wie auch immer, ich in nicht der einzige, der sich auflehnt, es werden immer mehr. (Ich hatte schon geglaubt, hier laufen nur Weicheier und Heulsusen...).
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 15:28
An den Admin - Verträge ? |
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Hi,
Frechliebe hat alles wichtige gesagt, weitere sinnlose meckerpostings über den Job werden ohne Ankündigung gelöscht. Ihr habt Verträge, daran haben sich beide Seiten zu halten!
Ein Vertrag hat niemand, es haben alle nur neine Auftragsbestätigung, um daß hier in disem Falle mal festzuhalten!!
Grüße |
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interpol Alter Hase
Anmeldungsdatum: 26.08.2004 Beiträge: 346 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 15:48
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hee tut mir leid für euch alle, die ihr so plötzlich geflogen seid. versteh allerdings auch nicht so ganz wieso jetzt auf einmal aus nem stand by ein unterstützer wird und dafür unterstützer, die ja schon eingearbeitet sind, gehen müssen. denke und hoffe mal ganz dolle dass die keine mrs raushauen sondern halt die dann einsetzen wenn wirklich not am mann ist um die kosten ein wenig zu senken. und dass nächste woche der trubel erst richtig los geht dürfte ja klar sein. mal schauen ob dann noch genug leute da sind |
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 15:50
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@mortie
auch das zählt als Vertrag, nur so am Rande... Kaufmännisches Grundwissen! _________________ Der Kabel Blog
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 15:59
An den Admin - ein wenig Nachhilfe ? |
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Hi Admin,
hier die definition einer AB:
Eine Auftragsbestätigung folgt in der Regel unmittelbar auf Vorverhandlungen der Geschäftsparteien und hat den im Rahmen der vorraus gegangenen Verhandlungen zum Ausdruck gekommenen Willen beider Parteien zu welchen Bedingungen der Vertrag geschlossen werden soll zum Inhalt.
Mit der Auftragsbestätigung nimmt ein Kaufmann das ihm unterbreitete Angebot "Den Auftrag" an und macht dadurch den abzuschließenden Vertrag in der Regel perfekt.
...Und genau das haben wir getan, als Kaufmann nämlich den Auftrag bis zum 15.01.05 zu erfüllen!
Mir hat nämlich niemand gesagt, das die Aktion nach 6 Tagen abgesagt werden kann. Und es steht auch nirgends!
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 16:05
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Ich verweise auf die AGBs, Punkt Aktionsabsagen
4. Muss die Aktion aus vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden entfällt der Honoraranspruch des Auftragnehmers. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die weitere Tätigkeit des Auftragnehmers nicht mehr wünscht |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 16:14
Interpretation.... |
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Hi,
Zitat:
Muss die Aktion aus vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden
Die Aktion ist nicht abgesagt, sondern sie geht weiter.
Nur mit weniger Leuten, und genau hier liegt ein Fehler in der Formulierung, den jeder Richter bestätgien wird.
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 16:18
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Hallöle,
auch ich gehöre nun zu den "gekickten", und bin, ebenso wie mein werter Kollege nicht sonderlich davon begeistert.
Es freut mich aber, dass dieses Thema hier schon ausschweifend besprochen wird und eben die Punkte, die ich sonst morgen noch recherchiert hätte (eben AGB´s und Auftragsbestätigung) nun auch geklärt sind.
@mortie,
auch wenn Dir die Aussagen von Frechliebe vielleicht nicht gefallen mögen, wird Dir Dein (teurer) Anwalt aber das selbs sagen - es hindert Dich aber niemand, das selbst herauszufinden. Auf der anderen Seite könntest Du das Beraterhonorar (50 Euro) aber besser gleich für einen besseren Zweck einsetzen - zum Beispiel als Spende für die Tsunami-Opfer ...
Ich bin übermüdet, angegriffen und gefrustet. Denn die Aktion hat mir viel Spaß gemacht und der Job war mehr als OK. Allerdings traue ich Stein auch durchaus zu, dass sie uns, den "gekickten" demnächst einen neuen lukrativen Job anbieten können/werden. Also ... Frei nach des Kaisers Schnauze: Schaun mer mal ...
Abschließende Bemerkung: Dafür, dass Toll Collect (zusammen mit Stein) so einen Wind um diese Aktion gemacht hat, verlief sie, zumindest für uns, nicht unbedingt vorteilhaft. Das ist meine Meinung .... so .. Basta !!! ...
In diesem Sinne ... |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 16:20
Der zweite Fehler |
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Zitat:
Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die weitere Tätigkeit des Auftragnehmers nicht mehr wünscht
Mein Kunde ist Stein , und nicht Toll Collect, wenn also Toll Collect die Tätigkeit am entsprechenden Terminal eingestellt wissen will, hat Stein dafür zu sorgen, das wir anderweitig tätig werden können, weil wir ja eine AB haben, die aussagt, das wir bis zum 15.01.05 eingesetzt werden. Und als Alternative hat dann Stein den Ausfall bzw. die verplante Zeit zu zahlen.
Ach ich freu mich schon.....
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 16:21
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Denkfehler....Du musst den zweiten Satz beachten....
Zitat: | Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die weitere Tätigkeit des Auftragnehmers nicht mehr wünscht |
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mkonrad Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 17.11.2004 Beiträge: 32 Wohnort: Rheinstetten
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 16:21
...hin...und her...hin...und her...hin...und her... |
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Hy Leute,
1.
warum die medien informieren, die kennen sicher diese seite und davon waren einige sicher schon im forum und haben sich das alles durchgelesen und bilden sich ihre meinung daraus, es braucht also niemand mehr sich direkt an die presse wenden und sich unglücklich machen.
2.
Hat irgendjemand von euch etwas unterschrieben bekommen von Stein???
3.
Findet ihr,dass 80€ als Verdienstausfallhonorar angemessen sind??
4.
Vorhin hat irgendjemand geschrieben von Waschlappen wenn wir uns nicht wehren, also bitte,mal ehrlich, wenn wir denen jetzt (auch wenn ich es selbst am liebsten tun würde) Stress machen, brauchen wir von dieser ecke mit keinem job mehr rechnen. zudem führen sie auch nur die Anweisungen von Toll Collect durch.
5.
Aber man könnte mal nachhaken, was an der geschichte dran ist, dass sie stand-by´s zu unterstützern machen, wobei man bedenken sollte, dass es auch einige schwätzer gibt hier, die dicke backen machen wollen.
6.
die 640€, die in der kasse fehlen, merkt jeder, wenn wir alle so superreich wären, würden wir nicht als promoter arbeiten.
7.
Ich wünsche euch allen trotzdem viel erfolg bei der jobsuche und denen, die noch "drin" sind weiterhin viel erfolg.
Liebe Grüße,
Markus _________________ mkonrad.sparkles@lycos.de |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2005 - 16:25
Re: Der zweite Fehler |
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Mortie hat Folgendes geschrieben: |
Mein Kunde ist Stein , und nicht Toll Collect, wenn also Toll Collect die Tätigkeit am entsprechenden Terminal eingestellt wissen will, hat Stein dafür zu sorgen, das wir anderweitig tätig werden können, weil wir ja eine AB haben, die aussagt, das wir bis zum 15.01.05 eingesetzt werden. Und als Alternative hat dann Stein den Ausfall bzw. die verplante Zeit zu zahlen.
Ach ich freu mich schon.....
Grüße |
Denkfehler...Dein Auftraggeber ist Stein, deren Kunde heisst Toll Collect und du bist der Auftragnehmer |
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