<< Barzahlung :: Gewerbe: Pflichtbeitrag zur Abfallentsorgung/Müllgebühren >> |
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Gast
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Verfasst am: 07 Apr 2005 - 11:21
Vorauszahlungsbescheid |
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Hey Ihrs,
also ich habe jetzt 2 Aufträge gehabt. Kenne mich mit dem ganzen Steuerkram jetzt auch ganz gut aus usw.
Nur heute kam ein VORAUSZAHLUNGSBESCHEID über Lohnsteuer ins Haus geflattert. Also da bin ich ja fast aus den Latschen gekippt - wie viel die alle 3 MONATE von mir vorausgezahlt haben wollen als Lohnsteuer.
Da hat mir auch keiner was von erzählt - obwohl ich schon 2 mal persönlich beim Finanzamt beraten wurde, und bestimmt schon 10 mal mit denen telefoniert habe, und auch hier im Forum nichts über die Vorrauszahlungen gelesen habe.
Ich habe beim Finanzamt angegeben, das ich neben meiner nicht selbstständigen Arbeit ca. noch 200 Euro im Monat als Selbstständige verdiene.
Jetzt wollen die doch tatsächlich alle 3 Monate von mir 150 Euro haben!!
Schön das ich im April nur einen Auftrag habe für 4 Stunden - da kann ich meinen Verdienst gleich ans Finanzamt zahlen - dabei gehe ich nebenbei arbeiten um ein bisschen mehr Geld in der Tasche zu haben.
Meine Frage wäre jetzt ob es einen Antrag gibt - indem man nur das wirklich verdiente versteuern muß - damit wenn man mal ein paar Monate weniger verdient, nicht sein ganzes Sauerverdientes Geld erstmal ans Finanzamt überweisen muß????
Bin euch dankbar für euer Wissen.. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Apr 2005 - 11:40
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Lohnsteuer?
Also ich kenne solche Bescheide nur für Einkommensteuer-da wir ja selbstständige sind.
Von einer Vorrauszahlung, wenn man dies nicht selber möchte oder wenn man die "rote Fahne" an der Steuerakte kleben hat, sprich, mal nicht pünktlich oder garnicht gezahlt hat, weiß ich nichts. Und wenn Du 200 € als Einkommen angegeben hast, dann verstehe ich das schonmal garnicht. von den 200 € würden ja auch noch Deine Kosten abgehen, das hast Du ja dann nicht mehr 200 @ als zu versteuernden Gewinn übrig.
Seltsam - aber: Widerspruch einlegen!
Also ich zahle dafür keine Vorrauszahlungen - nur die Märchensteuer muss ich monatlich abführen.
Gruß,
Heike |
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Gast
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Verfasst am: 07 Apr 2005 - 12:59
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Es gibt da auch noch eine Umsatzsteuervorauszahlung. Diese ist zu zahlen bei einer Dauerfristverlängerung.
Lohnsteuer wird meines Wissens nur erhoben, wenn man Agestellte hat. Da gibt es dann unterschiedliche Abgaben kommt auf die Mitarbeiteranzahl an.
Würde mal genau nachfragen und dann ggf. Einspruch einlegen.
Gruss
R. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Apr 2005 - 14:34
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Ich meinte natürlich EINKOMMENSTEUER!
Da soll ich jetzt vierteljährlich ne Vorrauszahlung von 50€ leisten. Den Rest würde ich dann am Ende des Jahres wiederbekommen, sollte es zuviel sein.
Die Umsatzsteuervorrauszahlung mache ich einmal im Monat ja schon.
Also wenn keiner von Euch das machen muß - werde ich aber doch ein bisschen stutzig?? |
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Gast
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Verfasst am: 07 Apr 2005 - 15:46
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Um Dir mal die Befürchtung zu nehmen, daß Du die einzige Person im Lande bist, die Einkommenssteuervorauszahlung zu leisten hat : ich darf diese auch vierteljährlich leisten. Allerdings sieht mein Betrag viel höher aus.
Eine Dauerfristverlängerung bedeutet im Übrigen, daß Du ein "Extra" (1/11tel) voraus zahlst, dafür aber Deine Umsatzsteuervoranmeldung 4 Wochen später abgeben "darfst". Allerdings wird das in der jährlichen Umsatzsteuererklärung wieder verrechnet. Sind sie nicht nett, unsere lieben Finanzämter?
Also keine Angst, Du bist nicht allein. Am besten legst Du Widerspruch ein und überprüfst noch mal Deine Angaben. Hat sich vielleicht eine Null zuviel eingeschlichen? Ansonsten rate ich Dir zu einem persönlichen Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in, der auf dem Bescheid angegeben ist. Redest Du mit einer anderen Person, weiß nachher nämlich keiner mehr was davon.
Und vergiß nicht, daß nur von Deinem Gewinn ausgegangen wird, also nach Abzug sämtlicher, betrieblicher Unkosten!
Ich drück Dir die Daumen, daß sich alles aufklärt und Du vorerst mal keine Einkommenssteuervorauszahlung mehr leisten mußt.
LG
Bine |
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Gast
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Verfasst am: 07 Apr 2005 - 20:57
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Ich kann mir schon denken, was da passiert sein könnte.
Die meisten Experten hier geben einen erwarteten Gewinn von 0 € an, wenn sie ihr Gewerber anmelden, hab schon öfters derartige Beiträge gelesen.
Das Finanzamt geht also davon aus, dass Du jedes Vierteljahr 600 € zusätzlich zu Deinem Einkommen aus dem nichtselbständigen Job einnimmst, und zwar als GEWINN (hast Du ja schließlich so angegeben), nicht als Umsatz.
Und je nachdem, wie hoch Dein Einkommen ansonsten schon liegt, sind 25 % Steuer dann nicht so weit hergeholt.
Die denken, dass Du 600 verdienst, hast Du ja schließlich geschrieben, und nicht nur 40 oder so ... hättest nicht so hoch greifen dürfen! |
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Gast
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Verfasst am: 07 Apr 2005 - 21:48
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Jep genau so wird es passiert sein, also hin zum finanzamt und aufklären. in den ersten drei jahren (der gründungsphase) sind die recht kulant, sollten sie zumindest
Viel Glück |
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Gast
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Verfasst am: 10 Apr 2005 - 19:13
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Ich bin in genau derselben Situation wie Jazzmine und Total verzweifelt! Muß das echt gezahlt werden?! |
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Gast
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Verfasst am: 11 Apr 2005 - 18:19
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Auf jeden Fall solltet ihr das nicht überspielen, sondern um Aufklärung bemüht sein. Ist sicher stressig und lästig aber sicherer.
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 08 Mai 2007 - 12:30
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlunger |
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Hallo Ihr Promo-Profis,
erst mal vorweg ich habe jetzt via Suchfunktion noch keine Antwort gefunden aber ich bin mir sicher das ihr mir helfen könnt...
Habe heute Post vom FA bekommen toller Zettel mit ner schönen Tabelle wo ich meine Voraussichtlichen Einkünfte angeben soll.
Was muß ich hier jetzt angeben damit ich keine Vorauszahlungen an das FA leisten muß???
Zur Info ich bin Hauptberuflich Angestellete und mache die Promo als Kleinunternehmer nebenei.
Wäre sehr froh über Eure hilfe.
Lieben Dank.
Christin |
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Gast
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Verfasst am: 11 Mai 2007 - 15:20
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wenn du als kleinunternehmer arbeitest, dann brauchst du keine vorrauszahlungen an das finanzamt zahlen, d.h. auch wenn du eine rechnung schreibst, dann keine mehrwertsteuer ausweisen und die klausel drunter schreiben, dass du als kleinunternehmer arbeitest.
die klausel kannst du dir bei promobasis unter rechnungen abschreiben oder auch gleich deine rechnungen dort schreiben und ausdrucken...
l.g. diana |
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Gast
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Verfasst am: 11 Mai 2007 - 16:23
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Danke Diana... hab den Brief jetzt einfach weiter an meinen Steuerberater geschickt.... wenn ich denn nicht hätte |
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Gast
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Verfasst am: 27 Mai 2008 - 20:39
Kleinunternehmer/ Umsatzsteuer |
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hallo,
ich bin seit letztes jahr selbständig (als nebentätigkeit - hauptberuflich dagegen bin ich "arbeitslos"). als kleinunternehmer nehme ich keine Umstazsteuer ein.
ein steuerkenner meinte nun zu mir, dass ich eigentlich jeden Monat so ein papier wegen der umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen und an das finanzamt schicken müsste. ich wußte das nicht und habs ergo nie gemacht
kennt sich jemand bei diesem thema aus? würde mich über alle infors sehr freuen!
Gruß |
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Gast
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Verfasst am: 27 Mai 2008 - 21:49
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Umsatzsteuervoranmeldung brauchst du nur wenn du kein Kleinunternehmer bist. Es trifft also auf dich nicht zu. |
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