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<< Statusfeststellungsverfahren (ehemals BfA) / BfA-Befreiung :: Steuererklärung? >> |
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Gast
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Verfasst am: 20 Sep 2011 - 18:08
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Schadenersatzansprüche! Da war keine höhere Gewalt im Spiel, denn der Kunde hat sich einfach verkalkuliert, was aber nicht dein Problem ist. Du hast dir diesen Tag frei gehalten und keine anderen Jobs angenommen, also hast du natürlich einen finanziellen Schaden, der dir ersetzt werden muss.
Schick ne Rechnung mit wenigstens 50% der Arbeitsleistung (Hälfte der Gesamtstunden bzw. Pauschale) an die Agentur.
MfG Cee Jay |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2011 - 12:44
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Halli Hallo!
So, ich habe gerade einen Anruf von der Agentur bekommen. Die nette Dame sagte mir das sie die gestellte Rechnung nicht zahlen könne da ihre Agentur zu klein sein und sie für solche Fälle keine Rücklagen hätte. Vom Auftraggeber würde sie auch keinen Ausfallersatz gezahlt bekommen und sie könne sich auch nicht erlauben einen Kunden zu verklagen das sie ohne den nicht über die Runden kommt.
Was mache ich denn jetzt? Ich meine ich muss ja auch sehen das ich über die Runden komme.
Hat jemand ähnliches erlebt oder hat Tipps??
LG Lisa |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2011 - 13:54
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l_hors hat Folgendes geschrieben: |
Die nette Dame sagte mir das sie die gestellte Rechnung nicht zahlen könne da ihre Agentur zu klein sein und sie für solche Fälle keine Rücklagen hätte. |
Ihr Pech!
Es gilt immer noch der Grundsatz "Geld hat man zu haben".Zahlt sie nicht,bleibt dir nur der Klageweg! |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2011 - 14:10
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Was steht mir denn genau zu? Gibt es da feste Sätze?
LG Lisa |
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Gast
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Verfasst am: 28 Sep 2011 - 18:18
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l_hors hat Folgendes geschrieben: | Halli Hallo!
So, ich habe gerade einen Anruf von der Agentur bekommen. Die nette Dame sagte mir das sie die gestellte Rechnung nicht zahlen könne da ihre Agentur zu klein sein und sie für solche Fälle keine Rücklagen hätte. Vom Auftraggeber würde sie auch keinen Ausfallersatz gezahlt bekommen und sie könne sich auch nicht erlauben einen Kunden zu verklagen das sie ohne den nicht über die Runden kommt.
Was mache ich denn jetzt? Ich meine ich muss ja auch sehen das ich über die Runden komme.
Hat jemand ähnliches erlebt oder hat Tipps??
LG Lisa |
Melde Dich, wenn Du möchtest, über PN bei mir.
Gruss
Treppenterrier |
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iBob ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 24.01.2011 Beiträge: 26 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 30 Sep 2011 - 16:06
Alles zum Thema "Auftrag und Vertrag" - Kündigung |
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hey Leute,
ich hab mal folgende frage:
Kann mir was passieren, wenn ich für einen Monat eine Verfügbarkeit abgegeben habe und ich nach einer Woche die restlichen Aufträge absage, weil ich vllt für eine neue Agentur arbeiten möchte ? Ich hab nämlich momentan mehrere Anfragen laufen, die sehr gut aussehen, möchte aber gern auf nr sicher gehen und habe deshlab einen Auftrag zu viel angenommen. Schnelle Antworten wären super.
lg ich |
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Gast
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Verfasst am: 30 Sep 2011 - 17:21
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Vertrag gelesen??? => Vertragsstrafe
Schadenersatz der Agentur wegen Nichtleistung/Vertragsbruch etc.
Zitat: | Ich hab nämlich momentan mehrere Anfragen laufen, die sehr gut aussehen, möchte aber gern auf nr sicher gehen und habe deshlab einen Auftrag zu viel angenommen. |
Das System wird nicht lange gut gehen,zumal viele Agenturen und Agenturmitarbeiter sich gegenseitig kennen.Aber auch so verprellst du dir Aufträge/Folgeaufträge und höhere Tagessätze. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Sep 2011 - 19:49
meine Kündigung - und keine Reaktion darauf |
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Hallo,
ich hab hier ein Problem:
Ich habe vor ca.1 Monat einen 20Std./Wo. Teilzeitvertrag alsTeamleiterin bei einer Agentur unterschrieben, den ich als pdf zugesendet bekam.
Also: ausdrucken, besprochene Zahlen einsetzen
(der Stundenlohn war höher vereinbart als im Vertrag stand),
unterschreiben, einscannen, in pdf umwandeln und zurückschicken.
Die Agentur hatte noch nicht unterschrieben.
Also bat ich um Unterschrift und Rücksendung.
Die haben doch tatsächlich das pdf auf Thermopapier ausgedruckt, den Stundenlohn wieder nach unten korrigiert, unterschrieben, eingescannt, und das wirklich kaum noch lesbare Dokument so zu mir geschickt!
Meine Bitte um eine ordentliche Kopie per Post blieb bisher unbeantwortet...
Auf meine Frage nach dem korrigierten Lohn sagte man mir, das solle die Agenturmitarbeiterin in die jeweiligen Briefings schreiben, tut sie aber nicht!
Auch die versprochene Abwechslung bei den Jobs beschränkte sich im Großen und Ganzen auf verschiedene Veranstaltungen in immer dem gleichen Hotel...
Allerdings "durfte" ich einmal 100km weit (mit-)fahren, um Prospekte im Baumarkt zu verteilen...
Die Arbeit in dem Hotel hat mich krank gemacht.
Ich meine nicht nur mental, sondern auch körperlich, meine Kontaktlinsen fanden die klimatisierte Luft im Hotel nicht gut, die Folge: entzündete, vereiterte Augen.
Also habe ich kurzfristig beschlossen, dem Elend ein Ende zu bereiten,
und habe am 23.09.11 die Kündigung per email ausgesprochen.
Es waren noch Aufträge offen, die ich aber nicht bestätigt hatte.
Bis jetzt hat niemand darauf reagiert...
Ich habe vorgestern mit der Buchhaltung der Agentur telefoniert, die Dame sagte mir, sie wäre über meine Kündigung informiert und macht mir meine Papiere fertig und wollte mir eine Bestätigung per email schicken.
Nichts!
Gestern habe ich sie per email nochmal an unser Gespräch erinnert,
keine Reaktion.
Wie soll ich denn jetzt damit umgehen?
Ist die Kündigung auch ohne Bestätigung des Arbeitgebers rechtskräftig?
Können die mir irgendwas anhängen?
Was soll ich machen, wenn die meine Steuerkarte nicht rausrücken?
Die Buchhaltung der Agentur ist in Köln, hier in Berlin ist nur das Agentur-Büro.
Ich weiß auch nicht, ob ich den vereinbarten Lohn erhalte, da es ja immer noch kein Schriftstück darüber gibt...
Bitte um Eure Hilfe! |
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iBob ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 24.01.2011 Beiträge: 26 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 30 Sep 2011 - 21:08
Steht nur folgendes: |
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§ 7
Kündigung
Diese Rahmenvereinbarung kann täglich für den Ablauf des folgenden Tages
gekündigt werden. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Sep 2011 - 22:20
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Und der Einzelvertrag??? |
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Gast
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Verfasst am: 01 Okt 2011 - 17:47
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Zitat: | Gestern habe ich sie per email nochmal an unser Gespräch erinnert,
keine Reaktion.
Wie soll ich denn jetzt damit umgehen?
Ist die Kündigung auch ohne Bestätigung des Arbeitgebers rechtskräftig? |
Wenn man eine Kündigung bestätigen müsste,dann würde wohl niemand gekündigt werden (jedebfalls zu seinem Nachteil).
Eine Kündigung ist nur Empfangspflichtig und sollte per Einschreiben/Rückschein versendet werden.
Zitat: | Können die mir irgendwas anhängen?
Was soll ich machen, wenn die meine Steuerkarte nicht rausrücken? |
Keiner hier kennt dein Kündigungsschreiben!
Zitat: | Ich weiß auch nicht, ob ich den vereinbarten Lohn erhalte, da es ja immer noch kein Schriftstück darüber gibt...
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Deine Arbeit lässt sich doch irgendwie nachweisen......
.....außerdem hast du ja die "seltsamen Schriftsücke" die ihre Geltung haben.
Notfals wird ein Zivil-/Arbeitsgericht dir eben den Lohn zusprechen. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Okt 2011 - 23:01
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Meine Kündigung lautet wie folgt:
Zitat: | Hallo Frau xxx,
die Arbeit macht mich unglücklich, das schlägt sich auch auf meine Gesundheit nieder,
deshalb bin ich bis einschließlich Montag krankgeschrieben.
Die Krankmeldung scanne ich nachher ein und sende sie Ihnen.
Ich möchte Sie bitten, mich möglichst sofort aus dem Vertrag zu entlassen.
Die Fliege und das Namensschild sende ich Ihnen gerne per Post zu.
mit freundlichen Grüßen |
Das Problem mit dem Lohn ist, dass ich vielleicht nur den Betrag bekomme, den die Agentur in den Vertrag geschrieben hat und nicht den vereinbarten höheren Lohn, da das ja leider nicht schriftlich festgehalten wurde, wie ich vorher schon erwähnt habe.
Außerdem fragt mein Vermieter nicht, ob ich meinen Lohn erhalten habe oder nicht, der will pünktlich seine Miete... |
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Gast
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Verfasst am: 02 Okt 2011 - 23:38
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Wieso sollte dir die Agentur den höheren Lohn auszahlen,wenn sie schon den Vertrag insgeheim verändert haben??? Da brauchst du gar nicht erst darauf spekulieren.
Deine "Kündigung" ist auch etwas seltsam!Sich aus einem Vertrag "entlassen" lassen ist auch keine aktive Kündigung,sondern du bittest eben dich zu kündigen (mit allen Nachteilen).
Man kündigt entweder:
a)mit der vereinbarten Frist
b)den gesetzlichen Fristen
c)sofort aus wichtigen Grund (und das Paradebeispiel ist eben Krankheit!)
Was passiert den,wenn die Firma dich eben nicht aus den Vertrag "entlässt" (oder eben verspätet) und Schadenersatz fordert oder auf den Lohn aufrechnet????Nicht gerade vorteilhaft........ |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2011 - 8:33
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Waren Sie als Selbständiger oder als Arbeitnehmer in der Agentur?
Grundsätzlich: Nehmen Sie NIE einen Auftrag an, ohne, dass Sie darüber einen rechtsgültigen schriftlichen Vertrag ohne Wenn und Aber haben.
In Ihrem Fall würde ich es mit Freundlichkeit versuchen.
Nach der Gesamt - Schilderung würde ein Rechtsstreit hier wohl nicht zu Ihren Gunsten ausgehen, zumal er a) sehr lange dauern wird und b) Vertragsrecht nicht durch Ihre Rechtschutzversicherung abgedeckt ist. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2011 - 14:33
Job/ Vertrag kündigen? |
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Hallo ihr Lieben,
Ich habe einen 7-tägigen Auftrag angenommen, der in etwa 11 Wochen stattfinden soll. In den letzten Wochen habe ich aber vermehrt Negatives über die Agentur und deren Zahlungsmoral gehört.
Nun würde ich den Vertrag gerne kündigen, da mir das zu heikel ist und ich auf sicheres Einkommen angewiesen bin.
Der RV ist mit einer Frist zum Ende des Monats kündbar.
Der Einzelauftrag/vertrag besagt jedoch, dass ich diesen nicht grundlos kündigen darf, sonst drohe mir eine Vertragsstrafe und der Agentur stehe eine Entschädigung durch meine Kündigung zu.
Ist da so rechtens oder darf ich einfach "ohne" Grund kündigen? Sprich, ist es möglich aus Verträgen wieder (rechtzeitig) auszusteigen?
Schönen Feiertag euch allen! |
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