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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 13 Sep 2011 - 16:07
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Offensichtlich liegt zu dem Vorgang alles per Mail vor. Insofern hast Du schon einmal gute Karten, was etwaige Mahnverfahren etc. anbelangt.
Generell kann ich immer nur getreu einem Anwaltsspruch sagen: Ohne Schriftliches ist immer sch...e - deswegen bitte nicht arbeiten gehen, wenn nicht alle Formalitäten in trockenen Tüchern sind.
Und von wegen Qualitätsmanagement:
Bitte schreibe uns eine Mail mit Bezug auf diesen Forums-Eintrag (oben im Browser URL kopieren, bitte) um welchen Jobanbieter es sich gehandelt hat.
Wir werden dann mindestens eine Notiz im hausinternen System hinterlegen.
Vielen Dank und viele Grüße, Arne _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 13 Sep 2011 - 17:12
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Hallo Arne,
Aber wie soll ich jetzt vorgehen. Soll ich noch ein paar Tage abwarten und dann erneut eine Rechnung per Einschreiben schicken und darauf hinweisen, dass die Rechnung mit zb. 30 Tage Zahlungsziel trotzdem fällig wird, obwohl keinen Rahmenvertrag vorliegen kann wegen des Versäumnisses der Mitarbeiterin XY. Denn ich habe in meinen Mails ihr eine Frist gesetzt, bis wann sie mir den Rahmenvertrag zuschicken soll.
oder soll ich die Sache ruhen lassen und einfach das Honorar vergessen. Denn wenn ich die Situation richtig einschätze, wird sich diese Mitarbeiterin nicht bei mir melden. Irgendetwas stimmt hier nicht, es hat schon damit angefangt, dass sie Einzelaufträge mit verschiedenen Honorar herausgeschickt hat. Denn bei den Promoter, die einen Rahmenvertrag zugeschickt bekommen haben, dürfen nicht über ihr Honorar sprechen- außer bei mir und bei einer anderen Promoterin. Es war nur ein Zufall, dass ich den "anderen Einzelauftrag" durchlesen darf. aber zugleich habe ich derjenige Person versprochen keinen Namen zu nennen.
bezüglich der Mail: welche Daten braucht ihr denn genau- der Name der Agentur und der MItarbeiterin?
und vielen Dank für deine Antwort! |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 15 Sep 2011 - 19:31
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Misha84 hat Folgendes geschrieben: | Aber wie soll ich jetzt vorgehen. Soll ich noch ein paar Tage abwarten und dann erneut eine Rechnung per Einschreiben schicken und darauf hinweisen, dass die Rechnung mit zb. 30 Tage Zahlungsziel trotzdem fällig wird, obwohl keinen Rahmenvertrag vorliegen kann wegen des Versäumnisses der Mitarbeiterin XY. Denn ich habe in meinen Mails ihr eine Frist gesetzt, bis wann sie mir den Rahmenvertrag zuschicken soll. |
Wie ich schon schrieb: Generell kann ich immer nur getreu einem Anwaltsspruch sagen: Ohne Schriftliches ist immer sch...e ... deswegen ist es gut, dass Du wenigstens den Mail-Verkehr aufbewahrt hast. Rechnungen werden auch ohne weiteren Hinweis nach 30 Tagen fällig.
Mehr dazu kann ein Anwalt sagen - oder eben (siehe unten) Mediafinanz. Wir können und dürfen natürlich keine Rechtsberatung ersetzen.
Misha84 hat Folgendes geschrieben: | oder soll ich die Sache ruhen lassen und einfach das Honorar vergessen. |
Das kommt eher auf die Höhe des ausstehenden Honorars an. Das musst Du abwägen. Aber für 20,00 Euro lohnt es sich nicht, zuviele Aktivitäten zu starten.
Misha84 hat Folgendes geschrieben: | Denn wenn ich die Situation richtig einschätze, wird sich diese Mitarbeiterin nicht bei mir melden. |
Deswegen schau' doch bitte hier einmal nach: www.mediafinanz.de - die nutzen wir auch und das Ganze kostet meines Wissens nach nichts. Nur im Erfolgsfall werden die Mahngebühren direkt vom Schuldner eingetrieben.
Misha84 hat Folgendes geschrieben: | Irgendetwas stimmt hier nicht, es hat schon damit angefangt, dass sie Einzelaufträge mit verschiedenen Honorar herausgeschickt hat. |
Ihr seid selbstständig und daher ist es völlig legitim, für sich selbst den besten Preis auszuhandeln. Dieser darf natürlich auch vom 'normalen' Standard-Honorar abweichen. Das darfst Du auch - nur reden sollte man natürlich nicht darüber ("über Geld redet man nicht") ...
Misha84 hat Folgendes geschrieben: | bezüglich der Mail: welche Daten braucht ihr denn genau- der Name der Agentur und der MItarbeiterin? |
Wir brauchen nur den Namen der Agentur, MA-Name wäre natürlich auch klasse. Schreibe bitte an support.02 [at] promotionbasis [dot] de - mit Verweis auf diesen Thread; dann landet es auch im richtigen Kanal.
Wie gesagt: So etwas behandeln wir hier intern und posaunen es nicht in die große Welt heraus. Wir stellen keinen hier öffentlich an den Pranger - Du hast nichts zu befürchten.
Selbst wenn wir am Ende den Dialog zur Agentur suchen, werden wir keine Namen nennen!
Bitte schaue Dir folgende Links an:
https://www.promotionforum.de/forum1.html // Agentur-Erfahrungen
https://www.promotionforum.de/ftopic412.html // Zahlungsverzugs-Thread
https://www.promotionforum.de/ftopic413.html // Zahlungsverzugs-Thread
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen!
Viele Grüße, Arne _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2011 - 1:30
Rechtliche Frage |
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Hallo Zusammen,
ich werde bald für eine längerfristige Aktion ( 1 Monat) in den Einsatz gehen. Jetzt habe ich leider sehr viel Schlechtes bezüglich Handling , Absagen, Abzügen von Prämien , keine oder verspätete Zahlungen gehört. Bei manchen Promoter sogar 2 Tage vor dem ersten Einsatz die Absage der kompletten Aktion.
Jetzt bin ich sehr verunsichert, zumal ich noch weitere Anfragen bekommen habe und das Risiko einer Nicht-Zahlung sehr schlecht für mich wäre....!
Wie sieht das rechtlich aus ? Ich habe den Rahmenvertrag etc. unterschrieben und die Verfügbarkeit für diese Zeit bestätigt. Kann man da noch irgendwie raus ??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen....!
PS: ich werde die Agentur nicht namentlich nennen....! |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2011 - 17:15
Dringende Frage!!! |
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Hallo,
Ich bin von einer Agentur fuer eine Veranstaltung am diesem WE gebucht worden. Es kam zuerst eine Buchungs-SMS, dann 3 jobbezogene Mails - in zwei davon war ganz klar von einer festen Buchung die Rede. Ich sollte mich auf alle dieser Mails bis zum naechsten Werktag melden und immer wieder bestaetigen, dass ich immer noch dabei bin. So etwas habe ich auch noch nicht erlebt. Bei der letzten Mail habe ich es nicht getan, weil ich schlichtweg nicht den ganzen Tag am PC hocke, und war somit raus aus der Planung. Mal eben so 2 Tage geplanter Job weg. Das kann doch nicht richtig sein....? Ist diese Agentur mir gegenueber nicht schadenersatzpflichtig?
Danke fuer die Antworten. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2011 - 17:26
Re: Dringende Frage!!! |
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lunamab hat Folgendes geschrieben: | Ist diese Agentur mir gegenueber nicht schadenersatzpflichtig?
. |
Ja,aber:
Auch hier gilt:Hast du keinen unterschriebenen Vertrag in der Hand,kannst du dir alles weitere sparen. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2011 - 17:33
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Naja, das nicht... Aber allein 4 Schriftstuecke, aus denen die Buchung sowie die Konditionen ganz klar hervor gehen. Wenn die Agentur ganz klar schreibt "Hiermit bist du gebucht etc., zu diesen Konditionen..." und ich darauf schriftlich mein Einverstaendnis bezeuge, handelt es sich meiner Auffassung nach um zwei uebereinstimmende Willenserklaerungen, die auch durchaus schriftlich belegt werden koennen. Und zwei ubereinstimmende Willenserklaerungen fuehren bekanntlich zu einem gueltigen Vertrag... |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2011 - 18:32
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lunamab hat Folgendes geschrieben: | Und zwei ubereinstimmende Willenserklaerungen fuehren bekanntlich zu einem gueltigen Vertrag... |
Das ist theoretisch richtig!
Emails (zumal sie von jedermann abänderbar sind) haben keine Beweiskraft.
Trotzdem kannst du natürlich versuchen den SE bei der Agentur geltend zu machen - rein praktisch rechtlich ist da aber nichts zu machen. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2011 - 18:37
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Ja, aber einen Vertrag, den ich per Mail bekomme, kann ich doch auch mit Leichtigkeit abaendern und mich dann auf irgendwas berufen, das ich da rein geschrieben habe... Ist ja hier gar nicht der Fall und das ist jetzt natuerlich auch nur rein theoretisch gemeint
In meinen Augen ist diese Herausnahme aus der Planung absolut ungerechtfertigt, nur weil ich meine Willenserklaerung nicht noch zum vierten Mal innerhalb einer vorgeschriebenen Frist erneuere. Ich bin selbstaendig und mir entgeht somit Gewinn. Ich werde mal bei einem Anwalt Rat suchen. |
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Gast
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Verfasst am: 29 Sep 2011 - 19:13
Bin ich gebunden? |
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Hallo,
ich habe vor fast genau einem Jahr für eine Agentur auf einer Messe gearbeitet. Habe dafür nur den direkten Auftrag unterschrieben. Nix weiter.
Jetzt hat mich der Kd. vom letzten Jahr angeschrieben, sie erreichen die Agentur nicht, ob ich Lust hätte wieder dort zu arbeiten und ob sie mich direkt buchen können.
Habe nur diesen einen Auftrag für die Agentur gemacht und das war wie gesagt im letzten November.
Kann ich den Auftrag direkt annehmen??
Möchte nicht das es Ärger gibt und bin mir da jetzt nicht sicher.
Da ich nichts unterschrieben habe würde ich sagen ich darf annehmen, oder??
Vielen Dank für Eure Antworten. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Sep 2011 - 5:34
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Im Regelfall enthalten derartige Verträge ein Wettbewerbsverbot, durch das es Ihnen untersagt wird, direkt für Kunden Ihres Auftraggebers tätig zu werden. Aber davon abgesehen, dass derartige Klauseln üblicherweise als sittenwidrig eingestuft werden, haben Sie einen derartigen Vertrag nicht unterschrieben und unterliegen somit auch keinen Auflagen Ihres ehemaligen Auftraggebers.
ABER: Beachten Sie bitte, dass eine Tätigkeit als Messehostess nicht mit Gewerbeschein ausgeübt werden kann (geltende Rechtssprechung). Ich würde Ihnen bzw. der auftraggebenden Firma eine kurzfristige Beschäftigung empfehlen. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Sep 2011 - 9:40
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Dann lass dich aber dort auch nicht noch mehr ausnehmen!
Und für nächstes Mal weißt du bescheid:
Einen altmodischen,schriftlichen in papierform gefalteten Vertrag schließen,dann muß man auch nicht 10 mails bestätigen. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Okt 2011 - 12:57
Re: Rechtliche Frage |
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sweetsonic hat Folgendes geschrieben: |
PS: ich werde die Agentur nicht namentlich nennen....! |
Da solltest du das nächste Mal etwas genauer lesen, wenn du mit Copy & Paste gearbeitet hast! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 10:31
Messearbeitsvertrag auf Englisch gesucht |
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Hallo zusammen,
ich arbeite demnächst auf einer Messe für eine amerikanische Firma, das ganze freiberuflich, d.h. auf Gewerbeschein. Die Firma hat mich gebeten, ihr einen Vertrags- bzw. Arbeitsvereinbarungsentwurf zu schicken. Ich könnte zwar einen alten von mir übersetzen, weiß aber dann natürlich nicht, ob die Übersetzung auch rechtskräftig und somit diese "laienhaft" übersetzte Version unterschrieben werden darf. Ich bin zwar staatl. gepr. Fremdsprachenkorrespondentin aber eben nicht für Verträge ausgebildet.
Es wär echt super, wenn da jemand Erfahrungen zu hätte oder vielleicht sogar einen englischen Vertrag als Muster für mich?!?
Vielen Dank schonmal! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 10:57
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Zitat: |
ich arbeite demnächst auf einer Messe für eine amerikanische Firma, das ganze freiberuflich, d.h. auf Gewerbeschein |
Wo arbeitest du?In Deutschland???
In Deutschland ist das selbstständige Arbeiten auf einer Messe als Messestandpersonal nicht erlaubt!
"Freiberufliche" Hostessen gibt es auch nicht......
Zitat: | Die Firma hat mich gebeten, ihr einen Vertrags- bzw. Arbeitsvereinbarungsentwurf zu schicken. I |
Auch das ist seltsam! |
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