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Gast
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Verfasst am: 12 Aug 2011 - 9:22
SetCard: Gesundheitszeugnis |
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Hi. Beim Erstellen meiner SetCard bin ich auf den Punkt Gesundheitszeugnis gestoßen. Ich habe mir 2005 ein "Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln" beim Geusndheitsamt austellen lassen (mit Belehrung - Film) Zuletzt wurde von einem Arbeitgeber 2007 belehrt und entsprechend eingetragen. Ist das Nachweisheft das Selbe wie ein Gesundheitszeugnis? |
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2011 - 8:05
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ich glaube schon!
allerdings ist das nicht mehr gültig, wenn du das letzte mal 2007 da was reinschreiben lassen hast!
das muss jedes jahr eingetragen werden, sonst verliert die gültigkeit! |
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plexique Moderator
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 363 Wohnort: Bredenbek
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Verfasst am: 30 Sep 2011 - 14:27
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Von der Bedeutung her, setzen wir in der SetCard das Gesundheitszeugnis der heutigen Belehrung gleich.
Bis 2001 wurde das eigentliche Gesundheitszeugnis ausgestellt und hat bis dato seine Gültigkeit nicht verloren.
Seit 2001 erfolgt nur noch eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Die Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein dafür zugelassener Arzt durch.
Danach kann das durch einen Arbeit-/Auftraggeber wiederholt werden. Die jährliche Wiederholung ist in der Tat vorgeschrieben und muss auch schriftlich dokumentiert werden.
Infos und weiterführende Links findest Du auch in unserem Tipps-Bereich. _________________ _
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