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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 12:04
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Ok, ich habe mich wohl nicht so klar ausgedrückt.
Ich arbeite auf einer Messe in Deutschland, natürlich im Bereich Promotion, aber eben für einen amerikanische Firma.
Ich finde es auch überhaupt nicht seltsam, dass diese Firma mich gebeten hat, einen Vertragsvorschlag zu machen. Sie brauchen eben nur eine Person und beauftragen mich direkt, d.h. eben nicht über eine Agentur, haben bisher aber niemand benötigt auf Messen in Deutschland und würden sich deshalb über einen Vertragsvorschlag freuen.
Also alles völlig legal und ich würde mich freuen, falls doch noch jemand helfen kann. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 12:08
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Wie edmerel schon sagte: Es gibt in Deutschland keine selbständigen Hostessen. Was funktionieren würde, wäre eine Handelsvertretung für diese Firma...ist aber auch kompliziert.
Also: Sie sollten die Finger von diesem illegalen Job lassen, und die Firma sollte sich an eine Agentur wenden und dort eine Mitarbeiterin buchen, die bei der Agentur angemeldet ist. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 12:21
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Seit wann ist Promotion auf einer Messe illegal??? Das gibt es massenweise, und hier im Forum finden sich auch ständig solche Jobangebote. Sind die jetzt alle illegal oder was? Ich habe auch weder was von Messestandpersonal noch von Hostess geschrieben also vielleicht demnächst erstmal lesen, bevor man irgendwelche aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen hier erhebt! Ich finde das schon ziemlich unverschämt.
Übrigens würde es dadurch auch nicht legaler, wenn sich die Firma an eine Agentur wenden würde, die würden diesen Job auch auf Gewerbeschein abrechnen, nur mal so... nur teurer würde es natürlich...
Es ist ja ok, wenn mir niemand helfen kann oder will, nur haltlose Anschuldigungen und Halbwahrheiten müssen echt nicht sein! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 12:37
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Zion83 hat Folgendes geschrieben: | Seit wann ist Promotion auf einer Messe illegal??? Das gibt es massenweise, und hier im Forum finden sich auch ständig solche Jobangebote. Sind die jetzt alle illegal oder was? ! |
So ist es!
Zitat: | Ich habe auch weder was von Messestandpersonal noch von Hostess geschrieben also vielleicht demnächst erstmal lesen, bevor man irgendwelche aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen hier erhebt! Ich finde das schon ziemlich unverschämt. |
Wer überhaupt keine Ahnung hat sollte die Füsse still halten!
Egal,wie du dich selberr bezeichnest!Es bleibt nuneinmal eine Messeunterstützung/Messehostess etc. und der Oberbegriff dazu ist Messestandpersonal.
Zitat: | Das gibt es massenweise, und hier im Forum finden sich auch ständig solche Jobangebote. Sind die jetzt alle illegal oder was? I |
Ja!Ja! und für alle,die es immer noch nicht verstanden haben:Ja!(seit dem Jahr 2006).
Natürlich gibt es diese Angebote,es das meiste ist eben aber über einen Arbeitsvertrag geregelt.
Die restlichen schwarzen Schaffe werden sich die Finanzämter und der Zoll demnächst holen...... |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 12:42
Auftrag und Vertrag - Fragen & Probleme |
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Zion83 hat Folgendes geschrieben: |
Übrigens würde es dadurch auch nicht legaler, wenn sich die Firma an eine Agentur wenden würde, die würden diesen Job auch auf Gewerbeschein abrechnen, nur mal so...
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Wer hat das gesagt,dass es dann legal sein würde???
Du verstehst die ganze sachlage nicht!
Messepersonal/Hostessen und als Oberbegriff "Messestandpersonal" sind Arbeitnehmer und keine Selbstständigen.Von wem sie beschäftigt werden,ist egal! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 13:51
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Vielleicht hilft es uns ja, wenn Sie uns beschreiben, was Sie da auf der Messe machen sollen. |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 13:52
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Hallo Ihr Lieben,
ich glaube, da ist mal wieder der gute Ton ausgerutscht ^^.
Schade drum, ich helf ihm aber gerne wieder auf
Wenn Zion83 auf einem Messegelände für eine amerikanische Firma einer Tätigkeit nachgehen möchte, die nicht weisungsgebunden also selbstständig ist (und diese Tätigkeit kann es durchaus geben), dann kann das natürlich über Gewerbeschein abgerechnet werden. - Es gibt keinen Grund für unsachliche Bemerkungen an dieser Stelle.
Die Frage war im Übrigen eine andere, und ich beantworte sie gerne: Schau einfach mal, ob Du 'richtige' englischsprachige Verträge im Internet findest. Von einer Übersetzung rate ich natürlich ab. Wenn Du so etwas öfter brauchst, kannst Du natürlich auch in unserem Rechtsanwaltsfinder bei einem Anwalt nachfragen.
Ich danke allen Beteiligten für eine freundliche Fortsetzung.
Nicole von PB-Team _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 13:59
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@Nicole:
vielen Dank, dass Du diese Frage sachlich geklärt hast!!
Leider habe ich im Internet noch nichts gefunden, und Geld ausgeben für einen Anwalt wollte ich jetzt auch nicht direkt.
Werde also erstmal weitersuchen.
Trotzdem vielen Dank für Deine Bemühungen und Deine Klarstellung der Sachlage! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 14:09
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PB-Team hat Folgendes geschrieben: |
Wenn Zion83 auf einem Messegelände für eine amerikanische Firma einer Tätigkeit nachgehen möchte, die nicht weisungsgebunden also selbstständig ist (und diese Tätigkeit kann es durchaus geben), dann kann das natürlich über Gewerbeschein abgerechnet werden. - Es gibt keinen Grund für unsachliche Bemerkungen an dieser Stelle.
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Dann kläre uns doch bitte sachlich auf,wie man Promotion (siehe TE) auf einer Messe nicht weisungsgebunden,ortsgebunden etc (siehe Urteil) durchführen kann! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 14:36
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edmerel hat Folgendes geschrieben: |
Dann kläre uns doch bitte sachlich auf,wie man Promotion (siehe TE) auf einer Messe nicht weisungsgebunden,ortsgebunden etc (siehe Urteil) durchführen kann! |
Die Frage muss lauten, wo kann man das dann überhaupt, wenn man sich zu sehr auf den Begriff "Messe" einschießt? Ich lese das Urteil eher bezogen auf die Hostessentätigkeit, die Einbindung in das Arbeitsumfeld und die Arbeitsabläufe des jeweiligen Unternehmens, das sich präsentiert. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 14:51
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Nicht ganz,den das Urteil bezieht sich auf die einzelnen Messestände und Aussteller und die Außenwirkung auf den objektiven Betrachter.
Weiterbegründend heißt es,dass nuneinmal fest angestellte Arbeitnehmer neben selbstständigen Mitarbeitern "Hand in Hand" arbeiten und eben in der vergleichbaren Arbeitsweise keine Unterschiede sind.
Wenn man es außerhalb der Messe als Beispiel übertragen möchte:
Markt XY beschäftigt 3 Arbeitnehmer und 3 Selbstständige an der Kasse etc.
Einen ähnlichen Fall hat ja auch user "laurin70" momentan zu bearbeiten und kann das bestimmt noch besser juristisch (allgemeinverständlich) ausführen! |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 05 Okt 2011 - 15:09
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Ich sehe es wie DanMat. Zion83 hat uns nichts über den Job gesagt. Und solang nicht als Hostess/Host bzw. direkt an einem Messestand gearbeitet wird, lässt sich über den Fall wohl streiten oder eben gerade nicht.
Im Zweifel bin ich für den Angeklagen, und im Zweifel sollte jeder seinen eigenen Fall prüfen statt allgemein über alle zu urteilen.
Letztlich schaut euch doch einfach noch einmal eure alte Diskussion hierzu an:
Messejobs: Lohnsteuerkarte oder mit Gewerbeschein?
Da gibt's bestimmt noch mehr hilfreiche Infos und Aha-Effekte, und hier machen wir die Diskussion dann dicht
LG,
Nicole von PB-Team _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 06 Okt 2011 - 23:36
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Zitat: | Beachten Sie bitte, dass eine Tätigkeit als Messehostess nicht mit Gewerbeschein ausgeübt werden kann (geltende Rechtssprechung). |
Was ist der Hintergrund für diese Regelung ? Ist zwar nicht mein Tätigkeitsfeld, interessiert mich aber doch.
gruß -flexibel- |
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Gast
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Verfasst am: 07 Okt 2011 - 0:45
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Siehe Urteilsbegründung des Sozialgerichts darmstadt aus dem Jahr 2006:
-Ortsgebundenheit + Weisungsgebundenheit
-Arbeiternhemer und "Selbstständige" arbeiten objektiv nebeneinander gleichwertig etc. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Okt 2011 - 8:42
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Den vollen Wortlaut findest du hier:
Landessozialgericht Hessen vom 20.10.2005 (Az. L8/14 KR 334/04)
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