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Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 2

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Guest






PostPosted: 03 Nov 2011 - 15:31

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Da es in der Weihnachtszeit genügend Jobs über längere Zeiträume gibt, ist es für dich aus meiner Sicht empfehlenswert, wenn du dir Jobs über Lohnsteuerkarte suchst. Der Bürokram kommt spätestens mit dem neuen Jahr auf dich zu. EÜR, Jahresabschluss, Steuererklärung... wenn du da gerade im Ausland bist ist das eher ungünstig.
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Guest






PostPosted: 04 Nov 2011 - 12:02

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Du bekommst den Gewerbeschein sofort ausgehändigt beim gewerbeamt und könntest dann quasi loslegen.

Da du in den zwei Monaten nicht die Welt verdienen wirst, bist du Kleingewerbetreibender, d.h. ohne Umsatzsteuer und der Bürokram hält sich in Grenzen, ebenso die Steuererklärung ist dann eigentlich recht fix erledigt, außerdem musst du sie nicht im Januar machen sondern hast das ganze Jahr Zeit, ich weiß ja nicht wann du wieder kommst.

Es gibt aber auch genügend Jobs über Lohnsteuerkarte, z.b. Hostessenjobs oder Service.

der Punkt ist aber dass das so schnell mit den Jobs auch nicht geht, du wirst erstmal etliche bewerbungen losschicken müssen, weil du keine Referenzen hast. von daher ist es vielleicht einfacher wenn du dir einen Job für die 2 Monate auf Lohnsteuerkarte suchst.

viel Spaß und viel Erfolg Smile
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PostPosted: 04 Nov 2011 - 12:27

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Es macht immer Sinn einen Gewerbeschein anzumelden, wenn man einen attraktiven Job in Aussicht hat.

MfG
Demian
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PostPosted: 06 Nov 2011 - 7:45

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Sie müssen das Gewerbe nach den zwei Monaten ja nicht wieder abmelden. Grundsätzlich bringt ein eigener Gewerbebetrieb aber immer mehr Arbeit (und Verantwortung) mit sich, als wenn Sie sich einen Job als Aushilfe oder kurzfristig Beschäftigter suchen würden.
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Guest






PostPosted: 13 Nov 2011 - 19:45

Gewerbeschein Bochum
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Hallo liebes Pb-Team,


und zwar habe ich eine Frage wozu ich bis jetzt noch keine genau Antwort gefunden habe. Hier in Bochum gibt das Gewerbeamt kein Gewerbeschein für Promotionjobs sonder nur eine Steuernummer(und ein Blatt wodrauf steht das man in Bochum kein Gewerbeschein benötigt), da aber viele Agenturen ein Gewerbeschein benötigen weiß ich nicht was ich jetzt machen soll? Konfus Denn bestimmt gucken sich die Agenturen die Bewerber gar nicht erst an wenn da steht kein Gewerbeschein obwohl man ja in Bochum gar keinen braucht....


Habt ihr vielleicht eine Idee ich wäre euch echt sehr dankbar.

Bin auch neu in diesem Forum!


Ich bedanke mich schon mal im Vorraus bei euch!
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PostPosted: 14 Nov 2011 - 0:35

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Das ist wohl das Gleiche, wie in Stuttgart.
Eine wirkliche Lösung dafür gibt es nicht, entweder du findest eine treffende Umschreibung, die vom Gewerbeamt akzeptiert wird oder du erkundigst dich bei den Agenturen nach alternative Abrechnungsmethoden. Auf die Sache nur mit Steuernummer würde ich mich nicht einlassen, da versucht man dich als Freiberufler einzustufen. Als Promoter bist du allerdings nicht im Ansatz einem freien Beruf zuzuordnen.
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Guest






PostPosted: 14 Nov 2011 - 9:16

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Das Wirtschafts- und Ordnungsamt hat rechtlich keine Handhabe, die Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzunehmen (Gewerbefreiheit in Deutschland). Der Gewerbeschein ist keine Erlaubnis, gewerblich tätig zu werden, sondern lediglich ein Nachweis darüber, dass man als Gewerbetreibender geführt wird. (§ 14 GewO). In einigen Berufen wird ein bestimmter Zusatz-Nachweis benötigt (Handwerker z. B.), im Grunde sollte ein höflicher Hinweis in diese Richtung aber reichen.
Im Übrigen finde ich die Begründung, man "benötige" keinen Gewerbeschein, etwas befremdlich.
Grundsätzlich müssen Sie natürlich die Absicht haben, sich mit einer bestimmten Geschäftsidee selbständig zu machen - und den Gewerbeschein nicht nur deswegen beantragen wollen, weil eine Agentur das so vorschreibt.
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PostPosted: 14 Nov 2011 - 13:07

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Erstmal danke für eure Antworten. Ich war jetzt persönlich dort und habe nur ein Gerichtsurteilschreiben bekommen wodrin steht das Promotion keine Selbstständigkeit ist. Jetzt weiß ich auch nicht weiter...Soll ich einfach wenn Agenturen nach einem Gewerbeschein fragen sagen dass ich einen hätte und wenn sie Nachfragen Ihnen dann sagen, dass ich keinen benötige?

Weil ich denke hier in Bochum ist es genau so wie in Stuttgart kaum machbar einen Gewerbeschein zu bekommen für Promotion.
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PostPosted: 14 Nov 2011 - 13:57

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Es gibt kein allgemeinverbindliches Urteil, in dem ausgesagt wird, dass Promotion keine selbständige Erwerbstätigkeit ist - hier irrt das Wirtschafts- und Ordnungsamt. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Rentenversicherung, hier hilft man Ihnen sicher weiter.
Ach ja: Welches Aktenzeichen hat das Urteil - und von welchem Gericht stammt es?
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PostPosted: 14 Nov 2011 - 14:06

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Ich hab es mal hochgeladen:

teil 1: http://s1.directupload.net/file/d/2708/xaewbxxq_jpg.htm
Teil 2:http://s1.directupload.net/file/d/2708/uy88zak8_jpg.htm


Ich weiß nicht weiter.. reicht den Agenturen es nicht einfach zu sagen dass man es in Bochum nicht benötigt?[/img]
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PostPosted: 14 Nov 2011 - 14:12

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Bitte nochmal Teil 2, den konnte ich nicht lesen...
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PostPosted: 14 Nov 2011 - 14:13

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Milad1991 wrote:
Soll ich einfach wenn Agenturen nach einem Gewerbeschein fragen sagen dass ich einen hätte und wenn sie Nachfragen Ihnen dann sagen, dass ich keinen benötige?


Und wie willst du dann später abrechnen??? Wink

Außerdem sich als "Selbstständiger" ausgeben,obwohl mann keiner ist,ist eben Schwarzarbeit.Das beginnt schont mit der Kundenaquise.

Quote:
Hier in Bochum gibt das Gewerbeamt kein Gewerbeschein für Promotionjobs sonder nur eine Steuernummer(und ein Blatt wodrauf steht das man in Bochum kein Gewerbeschein benötigt), da aber viele Agenturen ein Gewerbeschein benötigen weiß ich nicht was ich jetzt machen soll?


Auch mit einer ausgehändigten Steuernummer ist die selsbtändigkeit angemeldet.Ein ordentliches Gewerbe zu verweigern ist somit Willkür!
Was die Ämter in euren Kreisen/Städten machen ist völlig Sinnfrei!Bis einer dagegen klagt...... Wink

Quote:
Ich war jetzt persönlich dort und habe nur ein Gerichtsurteilschreiben bekommen wodrin steht das Promotion keine Selbstständigkeit ist.


Das Urteil mit Begründung bitte hier posten.Es würde nämlich das Erste dazu sein.

DANKE!
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PostPosted: 14 Nov 2011 - 14:16

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laurin70 um den zweiten Teil besser lesen zu können musst du einfach nur noch mal auf das ganz große Bild klicken dann wird das kleiner also bei mir hat es geklappt.

Aber hier gerne nochmal: http://s14.directupload.net/file/d/2708/2azlwktu_jpg.htm


Ja aber wieso sollte es Schwarzarbeit sein wenn man in Bochum kein Gewerbeschein benötigt für die Tätigkeit?


Das Urteil ist in einem Post davor von mir hochgeladen worden!
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PostPosted: 14 Nov 2011 - 14:30

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Milad1991 wrote:

Ja aber wieso sollte es Schwarzarbeit sein wenn man in Bochum kein Gewerbeschein benötigt für die Tätigkeit?


Glaubst du auch an diesen "Behördenunsinn und Willkür"??? Wink

Wenn du eine Steuernummer für selbstständige Tätigkeiten bekommst,aber man die ein "ordentliches Gewerbe" verweigert ist das doch Unsinn.Da liegen wir,denke ich,auf der selben Welle??

Du kannst nicht einfach behaupten ein Gewerbe angemeldet zu haben,obwohl due keins hast - ist ja auch klar....

Auch in Bochum wird ein Gewerbe benötigt - nur die damen und Herren haben eine eigene Gewerbeordnungsauffassung,die falsch ist.
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Guest






PostPosted: 14 Nov 2011 - 14:34

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Ja die Sache ist ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Die Frau vom Gewerbemeldeamt meinte ich soll wenn man mich fragt einfach dieses Urteil vorzeigen und fertig.


Ich steh jetzt einfach auf dem Schlau jeder erzählt mir was anderes..
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