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Promotionausfall und kurzfristige Jobabsagen

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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Okt 2011 - 15:46

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Wieso wollen hier alle andauernd ihre Jobangebote kündigen??? kopfschüttel

Die Reihenfolge ist immer noch:

Vertrag lesen => prüfen => über die Agentur erkundigen => Kalkulation überprüfen => annehmen/ablehnen

Gar nicht so schwer! Wink

Zitat:
Der Einzelauftrag/vertrag besagt jedoch, dass ich diesen nicht grundlos kündigen darf, sonst drohe mir eine Vertragsstrafe und der Agentur stehe eine Entschädigung durch meine Kündigung zu.


Das hast du falsch verstanden!
Wenn ein RV wirksam gekündigt ist,macht der EV auch wenig Sinn.Dasselbe procedere somit nochmal!
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Okt 2011 - 16:15

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Aus Fehlern lenrt man...Wink


Das bedeutet RV und EV einfach fristgerecht kündigen ohne Angabe von Gründen und ich bin raus?
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Okt 2011 - 16:38

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Ja,aber das Stichwort heißt eben "fristgerecht".Am besten alles per Einschreiben schicken;nur so hast du die vielleicht nötigen "Nachweise" in der Hand,falls sich einer querstellen sollte......

Einfacherer Weg ist es aber,einfach bei der Agentur anzurufen und mit einem Gesräch zu klären,dass man den Job nicht machen möchte.Da der Job erst in 11Wochen beginnt,sollte dies völlig unproblematisch sein.

Du würdest ja auch einen beauftragten Unternehmer (z.B Handwerker),der nicht wirklich Bock auf seine Arbeit hat freiwillig ziehen lassen,oder!??! Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Okt 2011 - 18:21

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Ich werde wohl anrufen und dann weitersehen.

Ich wusste nur nicht ob es üblich ist Klauseln einzubauen in denen steht, dass man nicht kündigen darf ohne Schadensersatz zu berappen...solange man vorzeitig kündigt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Okt 2011 - 18:48

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Nicht jede Vertragsklausel ist auch gültig.... Wink

Außerdem kann man keinen Schadenersatz geltend machen,wenn kein Schaden entstanden ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Okt 2011 - 19:06

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Wie kommt man dann dazu eine Klausel aufzusetzen, die einem zur sofortigen Zahlung eines noch lang nicht entstandenden Schadens zu verpflichten? Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Okt 2011 - 19:22

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Es geht hierbei um einen kurzfristigen "Absprung" deinerseits.

Viele Verträge von Agenturen sind auch inhaltlich und juristisch miserabel.

Immer wiederkehrender Klassiker:

"Der Rechnungsanspruch des Subunternehmers verjährt 6 (etc) Wochen nach Beendigung des Vetrages".

Abgesehen davon,dass es keinen "Rechnungsanspruch" gibt,verjährt der Zahlungsanspruch frühestens nach 3 Jahren.Oder die Agentur wartet,bis sie meint,dass die Rechnung verjährt ist,und verweigert die Zahlung (was natürlich auch Quatsch ist).

Wieso Agenturen "Winkeladvokaten" beschäftigen musst du sie selber fragen.....
lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Nov 2011 - 17:32

Antworten mit Zitat  

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollten Sie einen Job im Bereich Veranstaltung/Hostessen - Tätigkeit auf selbständiger Basis durchführen. Dazu gibt es verschiedene Aspekte zu beleuchten:

1. Grundsätzlich müssten Sie in einem Rechtsstreit nachweisen, dass Sie einen Vertrag geschlossen haben - hier sitzt die Agentur am längeren Hebel, folglich haben Sie keine Chance auf irgendwelchen finanziellen Ausgleich.

2. Eine Tätigkeit als Hostess auf Gewerbeschein ist GRUNDSÄTZLICH ungesetzlich und illegal. Geschäfte in diesem Bereich ziehen schon von Natur aus keinen Rechtsanspruch nach sich. Wären Sie bei der Agentur als Arbeitnehmer gemeldet (so, wie es der Gesetzgeber für Veranstaltungen vorsieht), wäre die Rechtslage eine ganz andere.

Ich kann Ihnen zwei Dinge an´s Herz legen:

a) Überlegen Sie in Ruhe und gewissenhaft, ob Sie diese Agentur den Behörden melden wollen. Offensichtlich hinterzieht diese Firma auf Kosten der Allgemeinheit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

b) Überdenken Sie Ihre Tätigkeit in sofern, als dass Ihnen diese Erfahrung gezeigt hat, auf welch dünnem Eis man sich in der Branche bewegen kann. Sichern Sie sich ab und nehmen Sie keine Jobs an, für die Sie keinen nachweisbaren Vertrag haben, mit dem Sie leben können.
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Magenta
Promo-Prof


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Beiträge: 165
Wohnort: Gäufelden

BeitragVerfasst am: 20 Nov 2011 - 7:34

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Ich würde bei der Agentur anrufen und die einfach bitten, Dir die Fahrtkosten zu ersetzen. Wenn die einigermassen fair sind, dürfte das kein grosses Problem sein.

Ansonsten wird sich da wohl nicht viel machen lassen, weil es ja so kurzfristig war, dass du sowieso keinen anderen Job für den Abend bekommen hättest und Dir somit kein anderweitiger Verdienst entgangen ist.

Grundsätzlich, da stimme ich Laurin zu, ist Hostess natürlich sowieso kein Job auf selbständiger Basis und bei einem mündlich geschlossenen Vertrag ist die Beweislage immer schwierig, obwohl ich es nicht so sehe, dass die Agentur im Fall eines Rechtsstreits am längeren Hebel sitzen würde. Da stünden die Chancen 50:50.

Wobei sich in Deinem Fall ein Rechtsstreit natürlich sowieso nicht lohnt......also mal lieber gütlich einigen Neutral
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Nov 2011 - 6:30

Antworten mit Zitat  

Zitat:
1. Grundsätzlich müssten Sie in einem Rechtsstreit nachweisen, dass Sie einen Vertrag geschlossen haben - hier sitzt die Agentur am längeren Hebel, folglich haben Sie keine Chance auf irgendwelchen finanziellen Ausgleich.


Wieso das den???
Was machen den die ganzen Tagelöhner???
Manch einer soll ja schon gerichtlich recht gehabt und recht bekommen haben.

Zitat:
Eine Tätigkeit als Hostess auf Gewerbeschein ist GRUNDSÄTZLICH ungesetzlich und illegal. Geschäfte in diesem Bereich ziehen schon von Natur aus keinen Rechtsanspruch nach sich. Wären Sie bei der Agentur als Arbeitnehmer gemeldet (so, wie es der Gesetzgeber für Veranstaltungen vorsieht), wäre die Rechtslage eine ganz andere.


Auch das?????? Konfus
Zumindest bleibt der "Lohnanspruch" erhalten!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Nov 2011 - 7:11

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Lieber Edmerel, auch Sie sollten wissen, dass Recht HABEN und Recht BEKOMMEN völlig verschiedene Dinge sind.

Wie in jedem Rechtsstreit zählt alleine die Beweislage. Ohne schriftlichen Vertrag bleibt nur das gesprochene Wort. Im günstigsten Fall steht hier Aussage gegen Aussage, aber ich denke eher, dass hier ein Promoter gegen eine ganze Agentur oder zumindest mehrere Mitarbeiter dieses Unternehmens steht - und schon war´s das.

Es gab vor Kurzem in der Scheiz ein Urteil, nach dem einer dortigen Schwarzarbeiterin ein Lohnanspruch zusteht - in Deutschland völlig undenkbar. Ein Geschäft, das auf einer ursprünglich illegalen Handlung beruht, negiert automatisch alle evtl. Folge- oder Rechtsansprüche. Beispiel: Sie kaufen ein gestohlenes Auto. Obgleich Sie nicht wissen konnten, dass der Wagen gestohlen ist, haben Sie keinen Anspruch auf Wertersatz, wenn Ihnen der Wagen von der Polizei abgenommen wird.
Beispiel 2: Sie sind auf dem Weg zur Arbeit und klauen dabei einer älteren Dame die Handtasche. Dabei rutschen Sie auf dem Bürgersteig aus und brechen sich das Handgelenk. Obgleich ein Wegeunfall (Arbeitsunfall) - die Versicherung zahlt nicht.

In diesem Fall ist die Lage besonders deutlich, da hier bereits seit mehreren Jahren in der Veranstaltungsbranche gearbeitet wurde und der Promoter wissen müsste, dass Jobs in diesem Bereich auf selbständiger Basis illegal sind.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Nov 2011 - 15:05

Antworten mit Zitat  

Hallo Yasmin,

meiner Meinung nach solltest du erstmal freundlich in der Agentur anrufen und nachfragen, wenn du Glück hast beziehen sie Stellung und bezahlen dir wenigstens die Fahrtkosten.

Von weiteren Schritten würde ich aber absehen, das musst du dann für dich als schlechte Erfahrung ablegen und künftig solch kurzfristige Aktionen ohne Vertrag einfach nicht mehr machen oder bzw. nur für Agenturen mit denen du schon länger zusammen arbeitest und die dich kennen.

Ich hatte auch einmal einen Fall wo ich heimgeschickt wurde, allerdings aus etwas anderen gründen, bei mir wurde die Verkostungsware nicht angeliefert und so stand ich dort ohne Equipment und durfte wieder abtanzen. Ich hab aber den kompletten Tagessatz bekommen weil es ja nicht mein Fehler war. Und würde das in deinem Fall auch so sehen, der Fehler liegt auf Seite der Agentur. Ob sie das allerdings einsehen ist eben die andere Frage.

Also wie gesagt versuch dein Glück mit einem freundlichen aber bestimmten Anruf und wenn es nichts bringt dann leg es ad acta.

LG
weihnachten
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Nov 2011 - 18:46

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laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Lieber Edmerel, auch Sie sollten wissen, dass Recht HABEN und Recht BEKOMMEN völlig verschiedene Dinge sind.


Das habe ich im Post schon w.o. erwähnt!
Also es gilt weiter für dich:

Nicht irgendwas hinschreiben,sondern vorher lesen!

Zitat:
Es gab vor Kurzem in der Scheiz ein Urteil, nach dem einer dortigen Schwarzarbeiterin ein Lohnanspruch zusteht - in Deutschland völlig undenkbar. Ein Geschäft, das auf einer ursprünglich illegalen Handlung beruht, negiert automatisch alle evtl. Folge- oder Rechtsansprüche. Beispiel: Sie kaufen ein gestohlenes Auto. Obgleich Sie nicht wissen konnten, dass der Wagen gestohlen ist, haben Sie keinen Anspruch auf Wertersatz, wenn Ihnen der Wagen von der Polizei abgenommen wird.


Sorry,aber das ist völliger Quatsch!Auch das Beispiel ist völlig fehl am Platz!

Merin Vater ist selber Fachanwalt für Zivilrecht und Arbeitsrecht und hat schon viele "freieMitarbeiter" vor Gericht vertreten.Die Gerichtspraxis ist nuneinmal,dass es bei solchen Konstellationen bei über 70% zu einem Vergleich kommt.
Das Zivilgericht bedient sich in der Sache bei vielleicht vorliegender Scheinselbstständigkeit zwar als Druckmittel,damit sich die Parteien einigen,zur einer Überprüfung bzw. einer Weiterleitung hat es in der Praxis nicht gegeben.

Hier liegt der Fall zudem anders,weil der TE auch als Arbeitnehmer sich darstellen kann,wenn er will.

Zitat:
Es gab vor Kurzem in der Scheiz ein Urteil, nach dem einer dortigen Schwarzarbeiterin ein Lohnanspruch zusteht - in Deutschland völlig undenkbar.


Schuster bleib bei deinen Sohlen! Very Happy

Es gibt schon hunderte Urteile dazu! Wink

http://www.handelsblatt.com/karriere/nachrichten/schwarzarbeiter-koennen-lohn-einklagen/2243714.html

Zumal schon das BVerfG vor 20 Jahren geurteilt hat,dass Schwarzarbeit unter die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) fällt und somit Schutzwürdig ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Nov 2011 - 21:04

Antworten mit Zitat  

Und wo ist da der Rechtsanspruch? Schwarzarbeit ist und bleibt sittenwidrig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Nov 2011 - 21:41

Antworten mit Zitat  

laurin70 hat Folgendes geschrieben:
Und wo ist da der Rechtsanspruch? Schwarzarbeit ist und bleibt sittenwidrig.


Bericht lesen!
Urteile lesen!
Und vom Gedanken "Schwarzarbeit" wegkommen => siehe Posts oben.

User laurin muss man immer alles 3 Mal sagen! lol
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