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<< Statusfeststellungsverfahren (ehemals BfA) / BfA-Befreiung :: Steuererklärung? >> |
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Gast
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Verfasst am: 22 Nov 2011 - 7:04
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Nun ja, irgendwann werden auch Sie ja mal mit dem Studium fertig sein, einem richtigen (echten) Beruf nachgehen und erkennen, dass eine ausgewogene Streitkultur nicht unbedingt darin besteht, mit einbrechender Dunkelheit mit Schlamm zu schmeißen und sich dann wieder in den kleinen engen Schmollwinkel zurückzuziehen.
Wenn Sie Zeit haben, dann schreiben Sie doch mal ein Buch mit den "Hunderten von Urteilen", die so gerne zitieren - dann wird´s bestimmt auch wieder heller draußen.
Nein, mal im Ernst: Es gibt keinen Rechtsanspruch für Leistungen, die durch eine illegale Handlung erlangt wurden, auch wenn das eine oder andere Gericht hierzu Urteile gefällt hat - und das schon deswegen nicht, weil man durch das Einklagen dieser Ansprüche immer mit einem Bein in der Beihilfe stehen würde ... und das "Nemo" - Prinzip ist Ihnen als Juristen - Spross doch geläufig, oder?
Einem jungen Promoter zu raten, derartige zivile Streitigkeiten zu beginnen und sich damit selbst an´s Messer zu liefern, ist nun wirklich nicht die feine Art. Statt dessen sollte man (wie ich es oben getan habe), dazu raten, einfach die Finger von Derartigem zu lassen.
Abgesehen davon schreibe ich ja doch immer wieder gerne und regelmäßig, dass ich zumindest Ihnen gegenüber IMMER im Recht bin - und daran gibt es absolut nicht´s zu rütteln.
Punkt. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2011 - 9:12
Vertragsstrafe bei Nichterfüllung des Vertrages |
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Hallo Zusammen,
ich habe ein Problem...ich hatte einen Auftrag angenommen und war Gestern den ersten Tag da. Die Aktion geht 18 Tage. Und ich habe den Vertrag heute aufgelöst und jetzt hat die Agentur mir eine Vertragsstrafe ausgesprochen. Ich muss für jeden einzelnen Tag der nicht Erfüllt wird 75€ bezahlen.
Meine Frage: Komme ich um die Vertragsstrafe drum rum ?
Ich werde mich auf jeden Fall krank schreiben lassen für den Zeitraum.
Mfg |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2011 - 9:25
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Wie sieht Ihr Vertrag aus? Müssen Sie bei persönlichem Ausfall für einen Ersatz sorgen, oder welche Regelungen gibt es da?
Eine Krankschreibung brauchen Sie nicht - bei Gewerbetreibenden ist das wohl ein wenig paradox. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2011 - 9:36
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II) Für den Fall der Nichtdurchführung oder des Abbruchs eines Aktionstages im Rahmen
dieses Vertrages und des dazugehörigen Auftragsangebotes ist eine Vertragsstrafe in Höhe
von € 75,00 an den Auftraggeber zu leisten, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass
er die Nichtdurchführung/ den Abbruch nicht schuldhaft zu vertreten hat. Dies gilt auch,
wenn der Auftragnehmer den Nachweis über einen nicht von ihm verschuldeten
Hinderungsgrund nicht vor Beginn der betreffenden Aktion bzw. unmittelbar nach Eintreten
des Hinderungsgrundes erbringt.
Kommt es wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung seitens des Auftragnehmers zur
Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder kündigt der Auftragnehmer grundlos
bzw. aus irgendeinem Grund, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 75,00 für jeden zum
Zeitpunkt der Kündigung verbindlich durch den Auftragnehmer zugesagten Aktionstag an den
Auftraggeber zu leisten.
Die Vertragsstrafe wird mit dem Eintreten Ihres Grundes sofort zur Zahlung fällig.
Das steht drin und das hat sie mir auch am Telefon gesagt. Da es selbstverschuldet sei, habe ich die Vertragsstrafe zu zahlen. Daraufhin sagte ich, dann gehe ich heute zum Arzt und sie meinte sie sind nicht krank und ich erwiederte ich werde aber unter solchen Bedingungen krank und kann das gesundheitlich nicht aushalten. Sie drohte dann nur mit der Geschäftsführung und das diese sich mit mir in Verbindung setzten werden. Seit dem steht mein Telefon nicht still. Ich gehe aber nicht ran, falls das doch zum Anwalt geht, ist das nur schädlich für mich jetzt mit denen zu telefonieren, oder? Ich will jetzt zum Arzt und mich bis auf weiteres krankschreiben lassen und das per Einschreiben zu denen schicken. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2011 - 9:39
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die Krankschreibung ist doch die einzige Möglichkeit einer nicht-selbst-verschuldeten Absage, oder? |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2011 - 9:55
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Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie sich krank schreiben lassen, NACHDEM Sie den Auftrag abgebrochen haben? Sie wollen den Auftrag nicht mehr annehmen und sehen in der Krankmeldung das letzte Mittel, aus dem Verrtrag zu kommen - ist das so richtig?
Warum wollen Sie den Auftrag nicht mehr weiter fortführen? |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2011 - 10:21
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Das ist Scheinselbstständigkeit dort. Ich wurde den ganzen Tag nur gemobbt. Ich hatte meine Pause in einer 9 Stunden-Schicht nach 3 Sunden zu legen und konnte danach nicht mal kurz 2 Minuten raus. Ich wurde den ganzen Tag wie ein dummes Kind behandelt und musste mich den ganzen Tag zusammenreisen nicht zu heulen und das obwohl ich wahnsinnig hart im Nehmen bin und mir normalerweise von niemandem was sagen lasse. Ich habe das alles erduldet und hatte gehofft, es irgendwie auszuhalten aber nachdem ich die ganze Nacht kein Auge zugemacht habe, habe ich heute früh angerufen und abgesagt. Das erste Mal, das ich einen Job absage. Am wenigsten komme ich damit klar, wie die Kunden in dem Laden belästigt werden und das man das von mir erwartet.
Die Agentur hat mich nur als Simulantin dargestellt obwohl ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass auch die Agentur das Thema Scheinselbstständigkeit nicht einfach ignorieren kann.
Jetzt haben die mir geschrieben, dass sie mich in einer anderen Filiale einsetzten wollen, obwohl sie am Telefon vorhin nur gedroht hat und einfach aufgelegt hat. Da die wohl nicht genug Promoter haben, versuchen die jetzt mit mir Ihre Lücken zu füllen.... |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2011 - 10:31
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In diesem Fall haben Sie in Sachen Vertragsstrafe wohl schlechte Karten. Vielleicht sollten Sie erstmal das Angebot annehmen, anderweitig tätig zu werden.
Auf keinen Fall sollten Sie der Agentur drohen - das verbessert Ihre Situation auch nicht. Ob Sie das Unternehmen den Behörden melden, können Sie unabhängig davon ja immer noch überlegen.
Was genau ist das denn eigentlich für ein Job? |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2011 - 10:32
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eine Parfümerie. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2011 - 10:48
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Und was genau sollten Sie dort machen? Unterschied sich die vertraglich vereinbarte Tätigkeit von der tatsächlichen Ausführung? |
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Gast
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Verfasst am: 28 Nov 2011 - 15:42
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Wie in den anderen Fällen, die hier immer wieder auftauchen mit kurzfristigen Absagen etc., teile uns doch bitte mit, was dazu ggf. in deinem Vertrag steht |
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Gast
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Verfasst am: 29 Nov 2011 - 6:58
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Und wieder einmal ein Klassiker, wie mit dem Unwissen und der Unbedarftheit junger Menschen gnadenlos Kasse gemacht wird. Grundsätzlich nehmen Sie als selbständiger Promoter einen Auftrag an, für den es zwar Rahmenbedingungen gibt - für dessen tatsächliche Durchführung Ihnen aber keine Weisungen erteilt werden dürfen. Ich stelle mir gerade vor, ich würde meinem Maler, der das Badezimmer streicht, vorschreiben, wann er seine Mittagspause zu machen hat.
Für mich liest sich diese Geschichte so, als wenn Sie als Arbeitnehmer von der Agentur an den Kunden ausgeliehen wurden und dieser jetzt darüber bestimmen möchte, was Sie wann machen. Ganz schlimm und rechtlich ein absolutes NO GO.
Natürlich haben Sie als selbständiger Promoter in diesem Fall Anspruch auf Ihr Honorar - und das sollten Sie auch so sagen.
Aber:
Wenn Sie schon unbedingt mit Gewerbeschein arbeiten wollen, dann NIE ohne Rahmenvertrag. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2011 - 11:19
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Ich bin gerade von einer Promo im Douglas heimgeschickt geworden. Begründung: ich hab kein namensschild.
Für mich war das nur ein Vorwand, die Verkäuferinnen dort waren schon mehr als genervt, dass sie von der Agentur gar keine Information über mein erscheinen bekommen haben und waren dann auch nicht bereit mir ein Namensschild auszustellen. Ich bin grad mega sauer weil ich deswegen natürlich andere Aktionen abgesagt habe.
Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag mit der Agentur rauszukommen? Ich hätte noch 3 weitere Tage zu arbeiten und wie kann ich erreichen dass ich den heutigen Tag wenigstens z.T. ersetzt bekomme!
In meinem Vertrag steht leider nichts zum Thema Kündigung!
Danke für eure Hilfe |
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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2011 - 16:34
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Also das klingt so, als solltest du überhaupt erstmal mit der Agentur drüber sprechen, was da wie schiefgelaufen ist, bevor du dich komplett aus dem Staub machst. Schildere den Vorfall, mach deutlich, dass du trotzdem z. B. 75 % Aufwandsentschädigung für den gecancelten Tag forderst und frag nach, wie die Aktion weiter geplant ist. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2011 - 19:24
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Was genau haben Sie bei Douglas gemacht, worin also sollte Ihr Auftrag bestehen? Hatten Sie laut Auftrag überhaupt etwas mit den Douglas - Mitarbeitern zu tun? |
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