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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2011 - 10:47

Vertrag unterschrieben, Agentur meldet sich nicht
Antworten mit Zitat  

Hallo Community,

ich habe mit einer Agentur einen Vertrag über zwei Termine Promotiontätigkeit unterschrieben. Heute sollte ich arbeiten. Habe dort gestern angerufen um nach Briefingunterlagen bzw. weiteren Informationen zu fragen und wurde vertröstet, dass ich zurückgerufen werde. Das geschah nicht, ich rief wieder an, erreichte jedoch niemanden mehr.
Heute rief ich wieder an, wurde an jemanden weitergeleitet, der noch unterwegs zum Büro war und der mir sagte, dass er mich wiederum zurückruft, sobald er im Büro angekommen ist und weiteres sagen kann.
Nichts geschah.

Lange Rede, kurzer Sinn: kann ich von einer Agentur Schadenersatz oder etwaiges verlangen, wenn die Herrschaften dort ihre Arbeit nicht ausführen?
Wie gesagt, weder nähere Infos bekommen, noch irgendeine Klarheit nachdem ich denen zig-Mal hinterher telefoniert habe.
Ich hatte u.a. die Gelegenheit mir andere, evtl. attraktivere Aufträge zu angeln, das muss man auch noch berücksichtigen.
Hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben Smile
Gruß,
Paul
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2011 - 11:02

Re: Vertrag unterschrieben, Agentur meldet sich nicht
Antworten mit Zitat  

asviypt8 hat Folgendes geschrieben:


Lange Rede, kurzer Sinn: kann ich von einer Agentur Schadenersatz oder etwaiges verlangen, wenn die Herrschaften dort ihre Arbeit nicht ausführen?


Ja,du kannst die vollen 2 Tage in Rechnung stellen!

Aber:

Zitat:
ich habe mit einer Agentur einen Vertrag über zwei Termine Promotiontätigkeit unterschrieben.


Hast nur du den Vertrag unterschrieben,oder hast du auch ein unterschriebens Exemplar von ihnen??? (wahrscheinlich nicht)

Die Beweisbarkeit somit langwierig und schwierig.
(Der Ablauf wäre => Rechnung stellen (Schadenersatz) => wenn Agentur nicht zahlt => gerichtlicher Mahnbescheid =>???? und wahrscheinlichsogar Abweisung deiner Klage
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2011 - 11:25

Antworten mit Zitat  

Hallo edmerel,

danke für die schnelle Antwort.
Habe den unterschriebenen Vertrag per Email versandt und eine Antwort bekommen, dass dieser angekommen ist. Ist das Beweis genug?
Stelle ich die Rechnung, als hätte ich den Auftrag ausgeführt? Oder eine kleinere/größere Summe, und wenn ja, wie berechnet sich diese?

Meinst du, ich kann auch ohne Anwalt etwas "reißen" hehe ?

Gruß,

Paul
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2011 - 11:40

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Habe den unterschriebenen Vertrag per Email versandt und eine Antwort bekommen, dass dieser angekommen ist. Ist das Beweis genug?


Der Optimalfall ist das leider nicht!Dir fehlt eben der unterschriebene Vertrag seitens der Agentur,um den rechtlichen Weg problemlos gehen zu können.

Zitat:
Stelle ich die Rechnung, als hätte ich den Auftrag ausgeführt? Oder eine kleinere/größere Summe, und wenn ja, wie berechnet sich diese?


Du stellst Ausfallersatz.Da dir bis dato nicht abgesagt worden ist somit 100%für beide Tage.

Trotzdem ist der nächste Weg aufgrund des Sachverhalts ein anderer:

Versuche den Verantwortlichen ans Telefon zu bekommen (Geschäftsführer,Seniorprojektleiter etc) und versuche eine gütliche Einigung herbeizuführen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Dez 2011 - 21:43

Rahmenvertrag
Antworten mit Zitat  

hi leute,

Ich brauche ganz dringend eine schnelle antwort: welche Aussagekraft besitzt das vertragsdatum im Rahmenvertrag?

Nehmen wir mal an, dass im Rahmenvertrag, als vertragsbeginn der 15.10. genannt sei ... Im Projektvertrag steht kein konkretes Datum, ausser dass der Vertrag am ersten Einsatztag wirksam wird bzw. nach Unterschrift.

Ist somit der Vertragsbeginn des Projektvertrags mit dem des Rahmenvertrags gleichzusetzen, sprich der 15.10.?

danke im voraus für eine schnelle Antwort!
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Dez 2011 - 22:00

Re: Rahmenvertrag
Antworten mit Zitat  

natascha07 hat Folgendes geschrieben:
hi leute,

Im Projektvertrag steht kein konkretes Datum, ausser dass der Vertrag am ersten Einsatztag wirksam wird bzw. nach Unterschrift.


Das würde ich jetzt auf die Schnelle so deuten, wie es da steht. Entweder mit dem ersten Einsatztag oder mit dem Tag der Unterschrift.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Dez 2011 - 22:17

Antworten mit Zitat  

Also ist das Datum im Rahmenvertrag rechtlich bindend? D.h. ab diesem Zeitpunkt waere ich offiziell von einer Agentur beauftragt?

Oder verhält es sich damit so wie bei beispielsweise Tarifverträgen ( Tarif gültig ab dem xx.xx.xxxx)?
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Dez 2011 - 9:57

Antworten mit Zitat  

Augenscheinlich regelt der RV ja nur die Rahmenbedingungen. Die Beauftragung für die Projekte erfolgt durch die jeweiligen Einzelaufträge.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Dez 2011 - 16:36

Antworten mit Zitat  

natascha07 hat Folgendes geschrieben:
Also ist das Datum im Rahmenvertrag rechtlich bindend? D.h. ab diesem Zeitpunkt waere ich offiziell von einer Agentur beauftragt?


Kein Rahmenvertrag stellt eine Beauftragung dar!

Zitat:
Nehmen wir mal an, dass im Rahmenvertrag, als vertragsbeginn der 15.10. genannt sei ... Im Projektvertrag steht kein konkretes Datum, ausser dass der Vertrag am ersten Einsatztag wirksam wird bzw. nach Unterschrift.


Das Datum des Projektvertrages ist bindend.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Dez 2011 - 20:07

Antworten mit Zitat  

Welchen Sinn erfüllt ein Datum im Rahmenvertrag - mal ganz doof gefragt Wink danke für die antworten bisher!
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Dez 2011 - 22:53

Antworten mit Zitat  

Ggf. ist dort zu was zu Laufzeiten oder ähnlichen Fristen geregelt. Insofern kann der Tag der Unterzeichnung schon eine Rolle spielen.
Worum geht es dir denn konkret bei dir? Da ist doch was im Argen oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Dez 2011 - 13:43

Antworten mit Zitat  

natascha07 hat Folgendes geschrieben:
Welchen Sinn erfüllt ein Datum im Rahmenvertrag - mal ganz doof gefragt Wink danke für die antworten bisher!


Der Hauptgrund ist,damit man weiss und es sich beweisen lässt,ab wann welcher Vertrag gilt.

So ist es z.B schon dieses Jahr passiert,dass eine Agentur behauptet hat,ihr Zahlungsziel,das im Rahmenvertrag vereinbart worden ist,wäre 30 Werktage.

Ich hatte noch einen alten Rahmenvertrag mit der Agentur (von 2004),in denen 10 Tage vereinbart worden sind.
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